EÜR für Freiberufler: Einfach erklärt mit Beispielen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Freiberufler die einfachste und schnellste Methode, ihren Gewinn zu ermitteln. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wer die EÜR nutzen darf, welche Posten in die Rechnung gehören, wie Abschreibungen und Umsatzsteuer behandelt werden und wie ein konkretes Praxisbeispiel aussieht. Am Ende wissen Sie, wie Sie Ihre EÜR erstellen, welche Formulare Sie abgeben und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Was ist die EÜR und wer darf sie nutzen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Gegensatz zur Bilanz wird dabei der Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Die EÜR eignet sich besonders für Freiberufler und kleine Unternehmen.

Wer darf die EÜR nutzen?

Für verbindliche rechtliche Informationen und Schwellenwerte lohnt sich ein Blick in die offiziellen Hinweise, etwa laut Bundesfinanzministerium.

Grundlagen: Einnahmen, Ausgaben, Abschreibungen und Umsatzsteuer

Die EÜR setzt auf das Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen werden dem Jahr zugeordnet, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind; Ausgaben dem Jahr, in dem sie tatsächlich geflossen sind.

Einnahmen

Betriebsausgaben

Abschreibungen (AfA)

Teure Anschaffungen (z. B. Computer, Praxisinventar) werden in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis zu einer bestimmten Grenze können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort als Aufwand gebucht werden. Beispiele:

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Freiberufler müssen entscheiden, ob sie Umsatzsteuer ausweisen oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen. Bei Kleinunternehmern entfällt die Umsatzsteuerpflicht, solange die Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Andernfalls sind Vorsteuerabzug und Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten.

Praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der EÜR

Die formale Abgabe erfolgt in der Regel über die Anlage EÜR im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Die elektronische Übermittlung ist über ELSTER zu empfehlen.

1. Belege sammeln und sortieren

2. Einnahmen und Ausgaben erfassen

Nutzen Sie eine einfache Tabelle oder eine Buchhaltungssoftware. Wichtige Kategorien:

3. Abschreibungen und Sondereffekte berücksichtigen

Ermitteln Sie AfA-Tabellen für die relevanten Wirtschaftsgüter und bilden Sie die jährliche Abschreibung ab. Bei Anschaffungen im laufenden Jahr ist der anteilige AfA-Betrag in der EÜR zu erfassen.

4. Ergebnis ermitteln und in Anlage EÜR übertragen

Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen den gesammelten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Tragen Sie die Zahlen in die offizielle Anlage EÜR ein und prüfen Sie die Ergänzungsangaben (z. B. private Nutzung, steuerfreie Einnahmen).

5. Umsatzsteuer und Vorauszahlungen

Beispiele und Musterrechnung

Konkrete Beispiele machen die Theorie greifbar. Zwei typische Fälle für Freiberufler:

Beispiel 1: Webentwickler (Kleinunternehmer)

Gewinnberechnung:

Posten Betrag EUR
Einnahmen 30.000
Betriebsausgaben 6.000
AfA 900
Gewinn 23.100

Dieser Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen, sind Umsatzsteuervoranmeldungen nicht erforderlich.

Beispiel 2: Übersetzer (umsatzsteuerpflichtig)

Gewinn:

Posten Betrag EUR
Einnahmen (netto) 60.000
Betriebsausgaben 15.000
Gewinn 45.000

Bei umsatzsteuerpflichtigen Freiberuflern reduziert die Vorsteuer die Zahllast in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, beeinflusst aber nicht den Gewinn. Die Einkommensteuer sowie ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind auf Basis des Gewinns zu berechnen.

Praktische Tipps, häufige Fehler und digitale Hilfsmittel

Tipps für den Alltag

Häufige Fehler vermeiden

Software und Unterstützung

Für die EÜR empfiehlt sich eine Buchhaltungssoftware oder ein Steuerberater. Softwareanbieter wie DATEV bieten professionelle Lösungen für Freiberufler und Steuerberater. Wer die EÜR selbst erstellt, kann die Übermittlung elektronisch über das ELSTER-Portal vornehmen und so Zeit sparen.

Fazit

Die EÜR ist für viele Freiberufler eine praktikable und übersichtliche Methode, den Gewinn zu ermitteln. Wichtig ist die lückenlose Belegführung, die richtige Behandlung von Abschreibungen und die Entscheidung zur Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung. Mit strukturiertem Vorgehen — Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben kategorisieren, AfA berechnen und die Anlage EÜR elektronisch übermitteln — ist die EÜR in den meisten Fällen schnell erstellt. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder die Nutzung von Fachinformationen, zum Beispiel auf offiziellen Seiten des Bundesfinanzministeriums oder dem ELSTER-Portal.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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Erscheinungsdatum:
18.08.2025
Änderungsdatum:
18.08.2025
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