Einkommensteuer-Vorauszahlung anpassen lassen

Viele Steuerpflichtige in Deutschland erhalten Bescheide über Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die das Finanzamt auf Basis der letzten Steuererklärung festsetzt. Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert – etwa durch Einkommensverluste, eine Gründung, die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses oder außergewöhnliche Belastungen – kann es sinnvoll sein, diese Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Dieser Artikel erklärt nachvollziehbar und praxisnah, wann eine Anpassung möglich ist, wie das Finanzamt rechnet, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie am schnellsten eine Reduzierung erreichen können.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen nötig?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind regelmäßige Abschlagszahlungen, mit denen das Finanzamt die Einkommensteuer für das laufende Jahr bereits während des Jahres erhebt. Sie werden üblicherweise für Selbstständige, Freiberufler, Vermieter und Personen mit hohen Kapitaleinkünften oder sonstigen nicht durch Lohnsteuer abgegoltenen Einkünften festgelegt. Arbeitnehmer, deren Steuer bereits über die Lohnsteuer abgeführt wird, sind in der Regel nicht betroffen, es sei denn, sie haben zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn weitere steuerpflichtige Einnahmen.

Die Vorauszahlungen werden quartalsweise fällig (in der Regel zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) und orientieren sich an der Steuer des Vorjahres. Laut Bundesfinanzministerium dient dieses Verfahren dazu, Liquiditätsbelastungen am Jahresende zu vermeiden und die Steuererhebung gleichmäßig zu verteilen.

Wie werden Vorauszahlungen berechnet und was beeinflusst die Höhe?

Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus der voraussichtlichen Einkommensteuer des laufenden Jahres. Das Finanzamt schätzt diese meist anhand der letzten Festsetzung. Wichtige Einflussfaktoren sind:

Das Finanzamt teilt die errechnete Jahressteuer durch vier und setzt die Quartalsbeträge fest. Wenn Ihre tatsächliche Einkommenslage deutlich von der Schätzung abweicht, entsteht entweder eine Nachzahlung oder - im günstigeren Fall - eine Erstattung nach der Steuererklärung.

Beispiel: Berechnung

Angenommen: Steuer vergangenes Jahr 12.000 Euro → vierteljährliche Vorauszahlung 3.000 Euro. Im laufenden Jahr gehen Ihre Einnahmen wegen Auftragsausfall um 50% zurück; die voraussichtliche Steuer beträgt nur noch 6.000 Euro → angemessene Vorauszahlung dann 1.500 Euro pro Quartal. Ohne Anpassung zahlen Sie zu viel und finanzieren dem Staat zinslos.

Wie können Sie Vorauszahlungen anpassen lassen?

Eine Anpassung erfolgt durch einen formlosen Antrag auf Herabsetzung (oder bei steigender Prognose: Erhöhung) der Vorauszahlungen. Wichtig ist, dass Sie dem Finanzamt plausibel und nachvollziehbar darlegen, warum die ursprünglich zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage nicht mehr zutrifft.

Schritt-für-Schritt: Antrag stellen

  1. Ermitteln Sie Ihre Prognose: Erstellen Sie eine nachvollziehbare Hochrechnung für das laufende Jahr. Bei Selbstständigen eignet sich die Umsatz- und Gewinnprognose; bei Angestellten mit Nebeneinkünften: voraussichtliche Zusatzeinnahmen und Werbungskosten.
  2. Belege sammeln: Vertragsänderungen, Auftragseinbrüche, Auftragsbestätigungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Gewinn- und Verlustrechnung, Kontoauszüge, ärztliche Bescheinigungen bei Ausfall durch Krankheit etc.
  3. Formlosen Antrag formulieren: Nennen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer, den Bescheid, dessen Vorauszahlungen Sie ändern wollen, die Begründung und die neue vorgeschlagene Höhe der Vorauszahlung.
  4. Einreichen: Senden Sie den Antrag schriftlich an Ihr Finanzamt oder nutzen Sie das ELSTER-Portal für eine elektronische Übermittlung. ELSTER beschleunigt die Bearbeitung und dokumentiert den Eingang automatisch.
  5. Widerspruch und Rechtsbehelf: Sollte das Finanzamt ablehnen, prüfen Sie die schriftliche Begründung. Gegebenenfalls hilft ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter oder der Einspruch gegen den Bescheid.

Formulierungshilfe für den Antrag

Ein kurzer Mustersatz kann so aussehen:

„Hiermit beantrage ich die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das Jahr XXXX. Grundlage: voraussichtlicher Gewinn 2025 voraussichtlich XX.XXX EUR (Belege: BWA, Auftragsbestätigungen). Ich schlage eine Vorauszahlung in Höhe von insgesamt X.XXX EUR vor.“

Praxisnahe Beispiele und typische Entscheidungen des Finanzamts

Konkrete Fälle helfen, das Vorgehen zu veranschaulichen:

1. Freiberufler mit Umsatzeinbruch

Frau M. ist Grafikerin. 2024 hatte sie einen Jahresgewinn von 80.000 Euro, das Finanzamt setzte Vorauszahlungen entsprechend hoch an. 2025 brach ihr Umsatz aufgrund eines Großkundenverlustes um 60% ein. Sie reichte eine Hochrechnung, die BWA und die Kündigung des Kundenauftrags ein. Das Finanzamt reduzierte die Vorauszahlungen um 60% für die verbleibenden Quartale.

2. Arbeitnehmer mit geplanter Selbstständigkeit

Herr K. kündigte im Mai, um sich selbstständig zu machen. Er rechnete für das laufende Jahr mit geringem Gewinn. Mit Angabe von Auftragsbestätigungen und einer Plausibilitätsrechnung akzeptierte das Finanzamt eine vorübergehende Herabsetzung.

3. Steuererklärung führte zu hohen Nachzahlungen

Manchmal verweigern Finanzämter eine Herabsetzung, weil es an plausibler Dokumentation fehlt. Die Folge kann eine hohe Nachzahlung sein. Daher ist es empfehlenswert, Prognosen konservativ und gut belegt einzureichen.

Situation Typische Reaktion Finanzamt
Nachweisbarer Umsatzrückgang Herabsetzung mit Vorlage von BWA / Verträgen
Vorübergehender Verlust Verkürzte Herabsetzung oder Stundung möglich
Unbelegte Schätzung Ablehnung oder geringe Anpassung

Tipps zur Vermeidung von Überraschungen und rechtliche Hinweise

Um unangenehme Nachzahlungen oder Liquiditätsengpässe zu vermeiden, beachten Sie folgende Punkte:

Wenn Sie weitere formale Informationen zur steuerlichen Verfahrensweise und Rechtsgrundlagen wünschen, bieten offizielle Stellen umfassende Hinweise, etwa das Informationsangebot des Bundeszentralamts für Steuern und des Bundesfinanzministeriums.

Fazit

Die Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung Ihrer Liquidität und zur Vermeidung unnötiger Überzahlungen. Voraussetzung ist eine glaubwürdige Prognose Ihrer Einkünfte und passende Belege. Reichen Sie Ihren Antrag am besten elektronisch über das ELSTER-Portal ein, legen Sie eine belastbare Hochrechnung und relevante Dokumente bei und sprechen Sie frühzeitig mit dem Finanzamt. Bei komplizierten Sachverhalten kann ein Steuerberater wertvolle Unterstützung leisten. Wer proaktiv handelt, kann oft unnötige Belastungen vermeiden und seine Steuerzahlungen der realen wirtschaftlichen Lage anpassen.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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Erscheinungsdatum:
08.09.2025
Änderungsdatum:
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