Freiberufler Steuern: Diese fallen an (ohne Gewerbesteuer)

Freiberufler Steuern: Diese fallen an (ohne Gewerbesteuer) — als Freiberufler stehen Sie vor einer Reihe von steuerlichen Pflichten, die anders aussehen als bei Gewerbetreibenden. Dieser Artikel erklärt verständlich und praxisnah, welche Steuern tatsächlich relevant sind, wie Sie Berechnungen und Fristen handhaben und welche praktischen Schritte Sie sofort umsetzen sollten. Hinweis: Gewerbesteuer wird hier bewusst ausgeklammert.

Einkommensteuer: Kernsteuer für Freiberufler

Die Einkommensteuer ist für die meisten Freiberufler die wichtigste Steuer, weil sie auf den jährlichen Gewinn erhoben wird. Entscheidend ist der zu versteuernde Gewinn, also die Differenz aus Betriebseinnahmen und berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben.

Gewinnermittlung

Die gängigste Methode ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Davon profitieren viele Freiberufler wegen geringer Bürokratie: Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, monatlich oder jährlich erfassen und am Jahresende den Gewinn ermitteln. Nur in Ausnahmefällen (etwa wenn ein Freiberufler einen kaufmännisch organisierten Betrieb führt) greift die Pflicht zur doppelten Buchführung bzw. Bilanzierung — für Gewerbetreibende gibt es nach Handelsrecht ab bestimmten Schwellen (z. B. 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Jahresüberschuss) Bilanzpflicht. Freiberufler sind davon in der Regel nicht betroffen.

Steuersatz, Freibetrag und Vorauszahlungen

Die Einkommensteuer ist progressiv: mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz. Es gibt einen steuerfreien Grundfreibetrag, den jeder absetzen kann. Auf Basis des voraussichtlichen Gewinns setzt das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest (in der Regel jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember). Nach Ablauf des Jahres erfolgt die Einkommensteuererklärung und ein Steuerbescheid.

Beispielrechnung (vereinfachtes Rechenbeispiel)

Sie erzielen 60.000 € Betriebseinnahmen und haben 10.000 € Betriebsausgaben. Ihr Gewinn beträgt 50.000 €. Davon wird der persönliche Grundfreibetrag abgezogen und die verbleibende Summe nach dem progressiven Tarif besteuert. Zusätzlich zur Einkommensteuer können Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anfallen (siehe weiter unten). Nutzen Sie für eine konkrete Berechnung Steuerrechner oder Beratung, da der individuelle Steuersatz stark variieren kann.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Regeln, Voranmeldung und Kleinunternehmer

Viele Freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig, können aber unter Umständen die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen. Entscheidend sind Umsatzgrenzen und die Art der erbrachten Leistungen.

Kleinunternehmerregelung

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr bestimmte Grenzen nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht überschritten wird, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Beachten Sie: Verzicht oder späteres Überschreiten der Grenzen führt zur Umsatzsteuerpflicht.

Umsatzsteuervoranmeldung und Fristen

Ist man umsatzsteuerpflichtig, muss man regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen (elektronisch über ELSTER). Die Frequenz richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr: bei hoher Zahllast meist monatlich, sonst vierteljährlich; unter bestimmten Schwellen entfallen Voranmeldungen und es reicht die Jahreserklärung. Zusätzlich ist die jährliche Umsatzsteuererklärung verpflichtend.

Vorsteuerabzug und steuerfreie Leistungen

Als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler können Sie die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Vorsteuer geltend machen und von Ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Manche Leistungen sind jedoch von der Umsatzsteuer befreit (z. B. bestimmte medizinische Leistungen, Bildungsleistungen oder Finanzdienstleistungen). Prüfen Sie die Einordnung Ihrer Leistungen, denn eine falsche Handhabung kann teuer werden.

Buchführung, Steuererklärungen und Anmeldungen

Frühzeitige Anmeldung und strukturierte Buchführung sind zentral. Nach Gründung müssen Sie das zuständige Finanzamt informieren und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Daraufhin erhalten Sie Ihre Steuernummer; für innergemeinschaftliche Leistungen kann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt‑ID) beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich sein.

Elektronische Abgabe und Software

Die meisten Steuererklärungen und Voranmeldungen sind elektronisch einzureichen — hierfür nutzen Freiberufler häufig ELSTER oder kommerzielle Buchhaltungssoftware. Für komplexere Fälle lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung oder die Nutzung von spezialisierten Tools wie DATEV.

Pflichtangaben und Fristen

Wichtige Unterlagen sind Rechnungskopien, Kontoauszüge, Anlagegüterbelege (für Abschreibungen) und gegebenenfalls Verträge. Aufbewahrungspflichten betragen in der Regel zehn Jahre für Belege von Bilanzunterlagen und sechs Jahre für andere geschäftliche Unterlagen. Versäumnisse bei Abgabe oder Aufbewahrung können Säumniszuschläge oder Schätzungen durch das Finanzamt nach sich ziehen.

Weitere Abgaben und Sonderregelungen

Neben Einkommen- und Umsatzsteuer können noch weitere Abgaben anfallen oder relevant sein. Einige davon sind keine Steuern im engen Sinn, beeinflussen aber Ihre Nettobelastung.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird nur noch in vielen Fällen nicht mehr erhoben; für sehr hohe Einkommen kann er jedoch weiterhin anfallen. Die Kirchensteuer richtet sich nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit und wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet (meist 8–9 % der Einkommensteuer).

Künstlersozialkasse (KSK) und sonstige Sozialabgaben

Bestimmte freiberufliche Tätigkeiten (z. B. künstlerische und publizistische Berufe) können Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse mit sich bringen. Die KSK ist keine Steuer, aber eine verpflichtende Sozialversicherung, die Beiträge erhebt. Außerdem müssen Sie Ihre persönliche Kranken- und Pflegeversicherung selbst regeln (gesetzlich oder privat).

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und innergemeinschaftliche Leistungen

Wenn Sie Leistungen ins EU-Ausland erbringen oder empfangen, kann eine USt‑ID erforderlich sein. Informationen dazu liefert das Bundeszentralamt für Steuern; für EU-weite Regelungen verweisen die entsprechenden Behörden auf die offiziellen Portale. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die richtige Dokumentation entscheidend, um Steuerfreiheit oder Reverse-Charge korrekt anzuwenden.

Praktische Tipps zur Steuerplanung und Fehlervermeidung

Gute Vorbereitung spart Steuern und Nerven. Die folgenden Handlungsempfehlungen haben sich in der Praxis bewährt:

Für offizielle Informationen zu Gesetzen, Fristen und formalen Anforderungen empfiehlt es sich, die Hinweise des Bundesfinanzministeriums zu lesen und die elektronische Kommunikation über ELSTER einzurichten.

Fazit

Freiberufler haben eine überschaubare, aber nicht zu unterschätzende Steuerlast: zentrale Punkte sind Einkommensteuer inklusive Vorauszahlungen, Umsatzsteuer mit Voranmeldungen oder Kleinunternehmerregelung sowie ergänzende Abgaben wie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine saubere Buchführung, rechtzeitige Anmeldung beim Finanzamt und das regelmäßige Bilden von Rücklagen sind praxisrelevante Maßnahmen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nutzen Sie elektronische Verfahren wie ELSTER, prüfen Sie die Option auf Kleinunternehmerstatus sorgfältig und holen Sie bei Unsicherheiten steuerliche Beratung. So behalten Sie sowohl Ihre Liquidität als auch die steuerliche Belastung unter Kontrolle.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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18.08.2025
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