Homeoffice absetzen: Arbeitszimmer für Freiberufler

Immer mehr Freiberufler arbeiten dauerhaft oder phasenweise von zu Hause. Die Frage, ob und in welcher Höhe Kosten für das Homeoffice steuerlich geltend gemacht werden können, ist dabei zentral für die Kalkulation. Dieser Artikel erklärt praxisnah, wann ein Arbeitszimmer anerkannt wird, welche Kosten absetzbar sind, wie man die Höhe der Absetzung berechnet und welche Nachweise das Finanzamt erwartet. Damit haben Sie am Ende eine praktische Anleitung, um Ihr häusliches Arbeitszimmer korrekt in der Buchführung und Steuererklärung zu berücksichtigen.

Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich können Freiberufler und selbstständig Tätige Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben absetzen, wenn das Zimmer eindeutig beruflich genutzt wird. Entscheidend ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt oder ob kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer (z.B. bei Schriftstellern, Übersetzern, Programmierern oder steuerberatenden Tätigkeiten, die überwiegend am Schreibtisch ausgeführt werden), werden die anteiligen Raumkosten in voller Höhe anerkannt. Das bedeutet: Miete, Nebenkosten, Abschreibungen am Gebäudeanteil (bei Eigentum), anteilige Versicherungen und anteilige Instandhaltungskosten zählen als Betriebsausgaben.

Kein anderer Arbeitsplatz vorhanden

Ist das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der Tätigkeit, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar (z.B. bei Lehrern, die zwar an Schulen, aber viel Vorbereitungsaufwand zuhause haben, oder bei beratenden Tätigkeiten ohne festen Kundenort), sind Einschränkungen denkbar. Für Arbeitnehmer gibt es eine Art Höchstbetrag; bei Freiberuflern ist die Abzugsfähigkeit stärker an den tatsächlichen beruflichen Bedarf und die Notwendigkeit gebunden. Im Zweifel lohnt sich der Blick in amtliche Hinweise und Rechtsprechung sowie eine dokumentierte Begründung gegenüber dem Finanzamt.

Welche Kosten sind absetzbar?

Nicht alle Ausgaben, die mit dem Wohnen zusammenhängen, sind automatisch voll absetzbar. Bei einem anerkannten Arbeitszimmer kommt es auf die anteilige Berechnung an.

Typische abzugsfähige Kosten

Die Kosten für die private Lebensführung bleiben hingegen nicht absetzbar (z.B. private Miete für restliche Wohnfläche, private Haushaltsausgaben).

Beispiel: Berechnung der anteiligen Kosten

Angenommen, Ihre Wohnung hat 80 m², das Arbeitszimmer misst 12 m² (15 %). Bei einer Monatsmiete von 1.000 EUR und Nebenkosten von 200 EUR ergibt sich eine monatliche absetzbare Summe von (1.200 EUR × 15 %) = 180 EUR. Möbel oder spezielle Ausstattung (z.B. ergonomischer Bürostuhl, Monitor) können zusätzlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, entweder sofort oder über die planmäßige Abschreibung.

So rechnen Sie das Arbeitszimmer korrekt ab

Eine saubere Dokumentation und korrekte Buchung sind entscheidend, damit das Finanzamt die Abzugsfähigkeit anerkennt. Für Freiberufler gelten dabei die Regeln für Betriebsausgaben: alle Kosten werden in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder in der Bilanz erfasst.

Schritt-für-Schritt-Rechnung

  1. Fläche des Arbeitszimmers ermitteln (m²).
  2. Gesamtwohnfläche ermitteln (m²).
  3. Prozentualen Anteil berechnen: Raumfläche ÷ Gesamtwohnfläche.
  4. Alle relevanten Kosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Abschreibungen, Reparaturen) zusammenstellen und mit dem Anteil multiplizieren.
  5. Möbel und Ausstattung gesondert behandeln: Sofortabschreibung möglich bis zur jeweiligen Grenze, sonst AfA.

Für die Steuererklärung tragen Sie die ermittelten Betriebsausgaben in Ihre EÜR ein. Die elektronische Übermittlung erfolgt in der Regel über ELSTER oder über Steuerberatungstools; bei umfangreicher Buchführung nutzen viele Kanzleien und Unternehmer Softwarelösungen wie DATEV, um Buchungssätze und Zuordnungen sauber abzubilden.

Besondere buchhalterische Hinweise

Nachweise und typische Finanzamtsfragen

Das Finanzamt erwartet nachvollziehbare Nachweise, insbesondere wenn der Abzug signifikant ist. Gute Vorbereitung reduziert Rückfragen und Prüfungsrisiken.

Wichtige Unterlagen

Bei späteren Prüfungen sind diese Dokumente die Basis zur Verteidigung Ihres Abzugs. Die Industrie- und Handelskammer sowie branchenspezifische Hinweise können zusätzlich helfen, die Notwendigkeit eines eigenen Arbeitszimmers für bestimmte Berufsgruppen zu begründen. Nützliche Praxistipps und formale Hinweise finden Sie auch bei offiziellen Stellen wie dem Bundesfinanzministerium.

Typische Streitpunkte

Praxisbeispiele und Gestaltungsmöglichkeiten

Konkrete Beispiele helfen beim Verständnis, wie sich die Regeln in der Praxis auswirken.

Beispiel 1: Freiberufliche Grafikdesignerin

Anna arbeitet 90 % ihrer Zeit im häuslichen Arbeitszimmer (12 m² von 60 m², 20 %). Da der berufliche Mittelpunkt in der Wohnung liegt, kann sie anteilig 20 % der Miete, Nebenkosten, Abschreibungen und 100 % der Anschaffungskosten für berufliche Software und Geräte als Betriebsausgabe absetzen. Dokumentation: Kundenprojekte, Rechnungen und ein Tagebuch über Arbeitszeiten.

Beispiel 2: Unternehmensberater mit Kundenbesuchen

Ben ist Unternehmensberater und arbeitet zu 40 % im Homeoffice, zu 60 % bei Kunden vor Ort. Sein Arbeitszimmer ist zwar regelmäßig in Gebrauch, stellt aber nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit dar. Hier muss er prüfen, ob kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; ansonsten sind nur begrenzte oder gar keine Abzüge möglich. Tipp: In solchen Fällen kann eine detaillierte Tätigkeitsaufstellung helfen, die notwendigen Bürozeiten zuhause zu belegen.

Beispiel 3: Kleinunternehmer im gemieteten Apartment

Claudia nutzt einen abgegrenzten Raum ausschließlich beruflich (Mietwohnung). Sie misst den Raum, berechnet den Anteil an der Miete und bucht diesen monatlich als Betriebsausgabe. Möbel kauft sie und schreibt diese je nach Anschaffungskosten sofort oder über mehrere Jahre ab.

Fazit

Für Freiberufler ist das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers eine attraktive Möglichkeit, laufende Kosten steuerlich geltend zu machen. Entscheidend sind die Frage nach dem Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, die exakte Flächenberechnung und eine lückenlose Dokumentation der Kosten. Nutzen Sie systematische Aufzeichnungen, Belege und, falls nötig, fachliche Unterstützung bei der Buchführung – etwa durch Software oder Steuerberater. Die elektronische Steuererklärung über ELSTER macht die Übermittlung der Angaben heute unkomplizierter; bei komplexen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch professionelle Anbieter wie DATEV oder den Steuerberater.

Wenn Sie die beschriebenen Schritte beachten, können Sie das steuerliche Potenzial Ihres Homeoffice bestmöglich ausschöpfen und Rückfragen des Finanzamts vorbereitet begegnen.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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25.08.2025
Änderungsdatum:
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