Steuererklärung für Freiberufler: EÜR richtig ausfüllen

Als Freiberufler die Steuererklärung zu machen, bedeutet oft: EÜR ausfüllen. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist für viele Selbstständige die einfachste Form der Gewinnermittlung. Trotzdem treten bei der Praxis häufig Fragen auf: Welche Belege zählen, wie behandelt man Anschaffungen richtig, was muss in die Anlage EÜR? Dieser Beitrag erklärt verständlich und praxisnah, wie Sie die EÜR korrekt erstellen, welche Fristen und Formulare gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist die EÜR und wer kann sie nutzen?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-/Abflussprinzip: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Freiberufler und viele kleine Gewerbetreibende können dieses Verfahren nutzen, solange keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung besteht.

Wer darf die EÜR anwenden?

Wichtig zu wissen

Die aus der EÜR ermittelte Summe wird in die Einkommensteuererklärung übernommen. Bei Freiberuflern erfolgt die Eintragung in der Regel in der Anlage S (selbständige Arbeit).

Vorbereitung: Unterlagen, Fristen und Software

Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen, sammeln Sie alle relevanten Belege und entscheiden Sie, wie Sie die Buchführung führen: manuell, mit Tabellen oder mit Buchhaltungssoftware. Elektronische Abgabe ist in der Praxis Standard.

Benötigte Unterlagen

Fristen und elektronische Abgabe

Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und muss fristgerecht abgegeben werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal; informieren Sie sich vorab auf dem offiziellen Portal, z.B. auf ELSTER. Viele Steuerberater und Softwarelösungen arbeiten mit DATEV- oder anderen Standardformaten; wenn Sie eine Software nutzen, prüfen Sie Exportmöglichkeiten und Schnittstellen.

Aufbewahrungsfristen

Belege müssen steuerrechtlich aufbewahrt werden: Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind, unterliegen häufig der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist; andere Unterlagen können 6 Jahre aufzubewahren sein. Genauere Auskünfte dazu finden Sie in Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.

EÜR korrekt ausfüllen: Schritt-für-Schritt

Die Anlage EÜR ist in Felder und Positionen gegliedert. Im Folgenden ein praktischer Ablauf, damit nichts vergessen wird.

1. Allgemeine Angaben

2. Betriebseinnahmen erfassen

Fassen Sie alle Einnahmen zusammen: Rechnungsbeträge, Kasseneinnahmen, Gutschriften. Bei der EÜR zählt der Zahlungseingang (Zuflussprinzip).

3. Betriebsausgaben ordnen

Tragen Sie die Ausgaben nach Kategorien ein: Miete, Büro, Fahrtkosten, Fachliteratur, Telefon/Internet, Versicherungen etc. Beachten Sie: private und betriebliche Ausgaben dürfen nicht vermischt werden.

4. Abschreibungen (AfA) und GWG

Anlagegüter mit Nutzungsdauer >1 Jahr werden über die AfA abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Nettowert bis 800 € (Stand der letzten Jahre) können sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Die AfA beginnt im Jahr der Anschaffung/Inbetriebnahme.

5. Gewinnermittlung und Übernahme in Steuererklärung

Ergebnis: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn. Diesen Gewinn tragen Sie in die Einkommensteuererklärung ein (bei Freiberuflern meist in der Anlage S). Achten Sie auf korrekte Übernahme in das Mantelbogen-Feld.

Praktische Hinweise zur elektronischen Abgabe

Praxisbeispiele, eine Tabelle und häufige Fallstricke

Ein konkretes Beispiel hilft beim Verständnis. Angenommen: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit 50.000 €, verschiedene Ausgaben, und ein kleines Anlagegut.

Posten Betrag (€)
Einnahmen 50.000
Miete Büro 6.000
Büromaterial 1.200
Reisekosten 800
Abschreibung (Anlagegut) 1.000
Sonstige Betriebsausgaben 1.000
Gewinn 40.000

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Sonderfälle

Arbeitszimmer, Bewirtungskosten, Geschenke, und Kfz-Nutzung bergen oft Unsicherheiten. Beispiel: Bewirtungskosten sind nur zu 70% abziehbar und benötigen detaillierte Nachweise. Für Fragen zu speziellen Rechtsfragen oder Unsicherheiten beim Ausfüllen kann eine Rückfrage beim Steuerberater sinnvoll sein; Informationen und Hilfen finden Sie außerdem bei Berufsverbänden oder Kammern wie der IHK.

Organisation, Digitalisierung und Unterstützung

Eine saubere Organisation erspart Zeit und reduziert Fehler in der EÜR. Digitalisieren Sie Belege zeitnah und nutzen Sie Buchhaltungssoftware, die auf den deutschen Standardformaten arbeitet. Professionelle Tools bieten meist Exporte in das amtliche EÜR-Format und Schnittstellen zu Steuerberatern. Anbieter wie DATEV sind in der Praxis weit verbreitet und erleichtern die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Tipps für die Praxis

Fazit

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für viele Freiberufler die praktikable Methode zur Gewinnermittlung. Entscheidend sind sorgfältige Belegführung, die richtige Behandlung von Abschreibungen und die Einhaltung steuerlicher Fristen. Nutzen Sie elektronische Hilfsmittel (z.B. das ELSTER-Portal) und gegebenenfalls die Beratung durch einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden. Für rechtliche Detailfragen und aktuelle Regelungen empfiehlt sich die Konsultation offizieller Quellen wie Informationen des Bundesfinanzministeriums. Mit einer systematischen Vorbereitung und klarer Dokumentation lässt sich die EÜR effizient und korrekt erstellen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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Erscheinungsdatum:
18.08.2025
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