Verträge bilden das rechtliche Fundament jeder unternehmerischen Tätigkeit und sind für Selbstständige und Freiberufler unverzichtbar. Von einfachen mündlichen Absprachen bis hin zu komplexen schriftlichen Vereinbarungen — Verträge schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

Was ist ein Vertrag?

Als Selbstständiger schließt man im Lauf der Jahre eine Vielzahl von Verträgen, zum Beispiel mit Vermietern, Lieferanten und Dienstleistern, vor allem aber mit Kunden.

Die Basis für jeden Auftrag bildet ein Vertrag. Beide Parteien einigen sich darauf eine Geschäftsbeziehung miteinander einzugehen. Der Auftraggeber verlangt eine bestimmte Leistung, der Auftragnehmer liefert das entsprechende Angebot.

Wenn beide Parteien sich über die inhaltlichen und formellen Details einig werden, kommt ein Vertrag zustande.

Vertragsfreiheit

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Juristen unterscheiden hier noch genauer zwischen der sogenannten Abschlussfreiheit und der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit.

Die Abschlussfreiheit besagt, dass jeder die Freiheit hat selbst zu entscheiden, ob er einen Vertrag abschließen möchte oder nicht. Dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen: So sind zum Beispiel Energieversorger und Beförderungsunternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet mit jedem einen Vertrag abzuschließen.

Die Gestaltungsfreiheit besagt, dass Geschäftspartner frei über den Inhalt eines Vertrags entscheiden können. Natürlich darf der Vertrag dabei nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.

Üblicherweise basiert ein Vertragsabschluss auf zwei Elementen:

Ein Vertrag kommt grundsätzlich dann zustande, wenn die eine Seite ein Angebot macht und die andere Seite diesem zustimmt. Welche Form für den Vertrag gewählt wird, ist nebensächlich.

Mündlicher Vertrag

Verträge können durchaus mündlich abgeschlossen werden. Für einige Geschäfte, wie etwa den Verkauf von Grundstücken, ist jedoch die Schriftform vorgeschrieben.

Als selbstständiger Unternehmer sollte man sich grundsätzlich angewöhnen, Aufträge schriftlich zu fixieren. Ansonsten ist es im Nachhinein oft schwierig nachzuweisen, welches Honorar oder welcher Liefertermin genau vereinbart war.

Insbesondere Freiberufler wickeln ihre Aufträge oft telefonisch ab und sind sich der möglichen Probleme, die sich aus solchen mündlichen Verträgen ergeben können, oft nicht bewusst. Neben bloßen Missverständnissen geht es dabei oft ums Geld. Folgende Fragen stellen sich dann:

Tipp: Bei umfangreichen mündlichen Vertragsabschlüssen ist es grundsätzlich ratsam, einen neutralen und glaubwürdigen Zeugen dabei zu haben. Ansonsten steht bei einem eventuellen Rechtsstreit Aussage gegen Aussage.

Übrigens: Ein mündliches oder telefonisches Angebot muss immer sofort angenommen werden — oder gar nicht.

Schriftlicher Vertrag

Deutlich verlässlicher als ein mündlicher Vertrag ist ein rechtssicherer, schriftlicher Vertrag. Ein solcher Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

Tipp: Der Vertragsgegenstand sollte immer so einfach wie möglich beschrieben sein, so dass beide Vertragsparteien und auch Dritte — wie etwa Steuerberater, Anwälte und technische Laien — ihn genau verstehen können.

Angebot

Rein rechtlich betrachtet ist ein Angebot ein Antrag, um ein Vertragsverhältnis zu begründen. Ein Geschäftspartner bietet einem anderen an, einen Vertrag abzuschließen.

Dabei ist ein Angebot grundsätzlich bindend. Über einen Zusatz im Angebot ist es allerdings möglich die Bindung auszuschließen. Beispiele dafür sind folgende Klauseln:

Preis freibleibend bedeutet, dass der Vertrag zwar bindend ist, der Preis jedoch bei Lieferung nach dem Marktpreis bestimmt werden kann.

Wenn Sie für Ihren Kunden ein Angebot formulieren, sollten folgende Punkte enthalten sein:

Auftragsbestätigung

Um einen Vertrag abzuschließen, braucht es in der Regel eine Auftragsbestätigung. Damit erklärt der Auftraggeber, dass der Vertrag zu den angebotenen Bedingungen zustande kommt.

Bei der Erstellung einer Auftragsbestätigung sollte man darauf achten, dass

Achtung: Weicht die auf das Angebot folgende Auftragsbestätigung wesentlich vom Angebot ab, stellt das eine Ablehnung des Angebots — und somit quasi ein neues Angebot — dar (§ 150 Abs. 2 BGB).

Wenn der Auftraggeber sich zur Auftragsbestätigung nicht äußert, kommt kein Vertrag zustande.

Dies unterscheidet die Auftragsbestätigung ganz wesentlich vom Kaufmännischen Bestätigungsschreiben.

Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Beim Kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) wird davon ausgegangen, dass beide Vertragsparteien sich mündlich geeinigt haben und eine Partei den Vertragsinhalt im Nachhinein schriftlich bestätigt.

Widerspricht die andere Seite nicht unverzüglich, gilt der Vertrag. Dies stellt den wesentlichen Unterschied zur Auftragsbestätigung dar.

Achtung: Die Unterscheidung zwischen Auftragsbestätigung und Kaufmännischem Bestätigungsschreiben ist juristisch schwierig.

Die Voraussetzungen für ein wirksames KBS sind folgende:

Beim KBS wird also der Grundsatz Schweigen ist keine Willenserklärung durchbrochen.

Dienstvertrag oder Werkvertrag

Vor allem für Freiberufler ist es wichtig, zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag zu unterscheiden. Die Art des Vertrags hat nämlich oftmals Auswirkungen auf Rechnungsstellung und Honorar.

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Freiberufler, das im Vertrag vereinbarte Werk herzustellen, während sich der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Obwohl die Eigenschaften eines Werkvertrags im BGB bereits relativ klar definiert sind, ist es trotzdem notwendig, in einem eigenen Vertrag klare Absprachen über alle wesentlichen Einzelheiten des Werkes zu treffen, das erstellt werden soll.

Insbesondere folgende Punkte sollten in einem Werkvertrag genauer geregelt werden:

Achtung: Beim Werkvertrag muss das Werk vom Auftraggeber abgenommen werden! Der Kunde ist dazu verpflichtet, wenn das Werk fehlerfrei ist. Er darf die Abnahme nur verweigern, wenn das Werk entscheidende Mängel aufweist. Der Kunde muss dem Dienstleister die Möglichkeit geben, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn der Dienstleister dieser Bitte nicht innerhalb einer eingeräumten Frist nachkommt, kann das Honorar gekürzt werden.

In Abgrenzung zum Werkvertrag geht es beim Dienstvertrag nicht um einen konkretes Werk, sondern um die Tätigkeit als solche.

In einem Dienstvertrag wird festgelegt, dass der Auftragnehmer bestimmte Tätigkeiten für den Kunden erbringt — also Dienste leistet. Hier wird nicht ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Werk geschuldet, sondern nur der Dienst an sich.

Das Honorar aus einem Dienstvertrag ist fällig, wenn die Dienstleistung erbracht ist. Dabei können Vorschüsse vereinbart werden.

Ein Dienstvertrag läuft meist über einen längeren Zeitraum. In solchen Fällen ist vereinbart, dass die Tätigkeiten regelmäßig erbracht werden.

Info: Ein typisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) — umgangssprachlich auch Kleingedrucktes, Vertragsbedingungen oder Klauseln genannt — sind oft Bestandteil von Verträgen aller Art.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für AGB sind im BGB definiert.

Wer mit selbstformulierten AGB gegen diese Regelungen verstößt, muss mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wer maßgeschneiderte AGB benötigt, sollte sich in jedem Fall von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Nur diese haben in der Regel den nötigen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.

Um wirksam zu werden, müssen AGB in jeden einzelnen Vertrag mit einbezogen werden. Auch hierzu macht das BGB klare Vorgaben. Werden diese nicht berücksichtigt, gelten die AGB nicht.

Beispiel: „Auf unsere Produkte haben Sie sechs Monate Gewährleistung.“ Laut BGB beträgt die Gewährleistung gegenüber Endverbrauchern für Neuwaren zwei Jahre und für Gebrauchtwaren ein Jahr. AGB, die versuchen von diesen Fristen abzuweichen, sind also unwirksam.

Beim Erstellen von AGB sollte man also auf folgende Punkte achten:



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Datum
Veröffentlichungsdatum:
11.07.2019
Änderungsdatum:
09.06.2025
Autor
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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