E-Rechnung für Freiberufler: Was kommt auf Sie zu?

Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) verändert die tägliche Arbeit vieler Freiberufler. Ob Designer, Berater, Architekt oder IT-Spezialist: Immer mehr Auftraggeber, insbesondere öffentliche Auftraggeber, erwarten strukturierte elektronische Rechnungen. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche Formate und technischen Wege es gibt und wie Sie als Freiberufler E-Rechnungen korrekt erstellen, versenden und aufbewahren.

Was ist eine E-Rechnung? Formate, Begriffe und Beispiele

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und übermittelt wird, sodass die enthaltenen Informationen maschinell verarbeitet werden können. Wichtige Formate in Deutschland sind die XRechnung (reines XML-Format) und ZUGFeRD (Hybridformat: PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Für internationale Prozesse spielt zudem das Factur‑X-Format eine Rolle.

Typische Formate im Überblick

Konkretes Beispiel

Ein Grafikdesigner erstellt eine Rechnung als ZUGFeRD-Datei. Der Auftraggeber kann das PDF ansehen, die Buchhaltung extrahiert aber automatisch per XML die Rechnungsdaten in das ERP-System übernehmen — kein manuelles Abtippen mehr.

Rechtlicher Rahmen und wer betroffen ist

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verlangt elektronische Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen. In Deutschland wurde dies in nationale Vorgaben umgesetzt; insbesondere öffentliche Auftraggeber müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Freiberufler sind betroffen, wenn sie Leistungen an Behörden erbringen oder wenn Kunden explizit E-Rechnungen verlangen.

Wichtige Pflichten und Rechtsgrundlagen

Ausführliche rechtliche Informationen und Vorgaben finden Sie unter anderem beim Bundesfinanzministerium, das die Rahmenbedingungen erläutert.

Technische Umsetzung: Wie Sie E-Rechnungen praktisch erstellen und verschicken

Die technische Umsetzung gliedert sich in Auswahl des Formats, Erstellung/Export der Rechnung, Validierung und Übertragung. Hier ein praxisnaher Leitfaden:

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Format wählen: Klären Sie mit Ihrem Kunden, welches Format erwartet wird (XRechnung bei Behörden, ZUGFeRD oft bei Unternehmen).
  2. Software auswählen: Nutzen Sie eine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware, die das gewünschte Format unterstützt. Viele Anbieter integrieren XRechnung/ZUGFeRD-Exports; auch DATEV-kompatible Lösungen erleichtern die Übergabe an Steuerberater.
  3. Rechnung erstellen: Tragen Sie alle Pflichtangaben ein (Rechnungsnummer, Name/Adresse, Leistungszeitraum, Menge/Art der Leistung, Preise, Steuerbetrag bzw. Hinweis bei Kleinunternehmern).
  4. Validieren: Führen Sie eine Struktur- und Semantikprüfung durch (XML-Validierung, Pflichtfelder). Viele Tools bieten integrierte Prüfungen.
  5. Versenden: Übermitteln Sie die Rechnung per definiertem Übermittlungsweg (E-Mail mit Anhang erlaubt, über Peppol, über spezielle Empfangsportale oder via E‑Mail/Portal des Auftraggebers). Bei Rechnungen an Behörden ist oft das Behördenportal oder ein definierter Zugang verlangt.
  6. Bestätigung und Monitoring: Achten Sie auf Übermittlungsbestätigungen und Reaktionen des Empfängers (Zugang, Ablehnung wegen Formatfehlern etc.).

Praxis-Tipp

Testen Sie mit einem kleinen Projekt oder Musterrechnungen, bevor Sie regulär E-Rechnungen versenden. Viele Auftraggeber stellen Testsysteme bereit; nutzen Sie diese, um Formatfehler früh zu finden.

Buchhaltung, Steuern und Aufbewahrung — was Sie konkret beachten müssen

Die Umstellung auf E-Rechnung betrifft auch Buchhaltung und steuerliche Abläufe. Wichtig ist, dass die elektronischen Rechnungen revisionssicher archiviert und steuerlich anerkannt sind.

Wesentliche Punkte für die Buchhaltung

Viele Steuerberater und Softwarehäuser bieten spezifische Hilfen zur E-Rechnung an; informieren Sie sich bei Ihrem Dienstleister oder bei Branchenvertretern wie DATEV über Integrationsmöglichkeiten.

Beispiel: Rechnung mit Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie als freiberuflicher Texter Kleinunternehmer nach §19 UStG sind, könnte ein Satz auf der Rechnung lauten: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Dennoch müssen Sie die restlichen Pflichtangaben (Leistungsbeschreibung, Rechnungsnummer, Datum usw.) vollständig ausweisen.

Praktische Herausforderungen und wie Sie sie lösen

Die Umstellung auf E-Rechnung kann in der Praxis auf mehrere Hindernisse stoßen — von fehlender Softwareunterstützung bis zu abweichenden Kundenanforderungen. Hier einige typische Probleme und Lösungen:

Häufige Probleme und Lösungsansätze

Konkreter Workflow-Vorschlag für Einzelkämpfer

  1. Einmalig: Software auswählen und Tests durchführen.
  2. Täglich: Rechnung erstellen, interne Prüfung mittels Checkliste (Pflichtfelder, Steuersatz, Bankdaten).
  3. Vor Versand: XML/PDF validieren und in Archiv kopieren.
  4. Nach Versand: Empfangsbestätigung dokumentieren und Zahlungsziel überwachen.

Fazit

E-Rechnung ist für Freiberufler keine Bedrohung, sondern eine Chance: schnellerer Zahlungsfluss, weniger Erfassungsfehler und bessere Integration in digitale Buchhaltungsprozesse. Wichtig ist, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen, das passende Format (XRechnung, ZUGFeRD) zu wählen und eine zuverlässige Software- und Archivlösung einzuführen. Beginnen Sie mit Testrechnungen, klären Sie Formatwünsche mit Ihren Auftraggebern und richten Sie Validierungs- sowie Archivierungsprozesse ein. So sind Sie für die zunehmende Digitalisierung der Rechnungsprozesse gut aufgestellt und minimieren Risiken in Buchhaltung und Steuern.



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Author
Timo Kleemann

Timo ist der Gründer von BillingEngine. Nach seinem Studium der Internationalen Betriebswirtschaft und Informatik gründete er zunächst die Webdesign-Agentur DesignBits.

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18.08.2025
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