Kredit bezeichnet im deutschen Wirtschafts- und Rechtsraum die zeitlich befristete Überlassung finanzieller Mittel gegen Rückzahlung und in der Regel Zinszahlung. Für die Buchhaltung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen ist der Kredit eine typische Finanzierungsquelle, die in der Bilanz als Verbindlichkeit zu erfassen und in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Zinsaufwand zu berücksichtigen ist.
Arten von Krediten und typische Verwendungszwecke
Im Geschäftsalltag unterscheiden sich Kreditformen nach Zweck, Laufzeit und Struktur. Wichtige Typen sind:
- Investitionskredit / Darlehen – zweckgebunden für Anschaffungen wie Maschinen oder Firmenfahrzeuge, meist mittelfristig bis langfristig.
- Kontokorrentkredit / Rahmenkredit – kurzfristige Liquiditätsreserve auf dem Geschäftskonto, variabler Abruf und Rückführung.
- KfW- oder Förderkredite – vergünstigte Konditionen mit besonderen Sicherheiten oder Zweckbindungen.
- Leasing und Mietkauf – wirtschaftliche Alternative, aber rechtlich nicht immer als Kredit einzustufen.
Für die Buchhaltung ist entscheidend, welchen Einfluss die Kreditaufnahme auf Liquidität, Bilanzstruktur (Eigen- vs. Fremdkapital) und Zinsaufwand hat.
Buchhalterische Behandlung
Die korrekte Verbuchung und Periodenabgrenzung ist wichtig, um Bilanz und GuV aussagekräftig zu halten.
Aufnahme des Kredits
Bei Mittelzufluss wird der Bankgiro-Saldo erhöht und gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditgeber gebucht. Typischer Buchungssatz:
- Bank an Darlehensverbindlichkeit
Zinsen und Gebühren
Zinsaufwendungen werden als Aufwand erfasst. Bei Zahlung lauten Buchungssätze beispielsweise:
- Zinsaufwand an Bank (bei Zahlung)
Wurden Zinsen zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlt, sind diese zu periodisieren:
- Zinsaufwand an sonstige Verbindlichkeiten (oder Rückstellungen, je nach Fall)
Tilgung
Tilgungszahlungen reduzieren die Darlehensverbindlichkeit und den Bankbestand:
- Darlehensverbindlichkeit an Bank
Disagio und Kreditnebenkosten
Kreditnebenkosten wie Disagio (Damnum), Bearbeitungsgebühren oder Notarkosten sind handelsrechtlich und steuerlich unterschiedlich zu behandeln. Üblich ist die zeitliche Verteilung solcher Anschaffungs- oder Finanzierungskosten über die Laufzeit des Kredits; die konkrete Behandlung richtet sich nach HGB und steuerlichen Vorschriften und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Steuer- und Rechtsaspekte (HGB, EStG, UStG)
Relevante Rechtsgrundlagen für die Bilanzierung und steuerliche Behandlung sind insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Wichtige Punkte:
- Bilanzierung: Nach HGB sind Kredite als Verbindlichkeiten auf der Passivseite zu zeigen. Kurzfristig (<1 Jahr) bzw. langfristig (>1 Jahr) unterscheiden.
- EÜR vs. Bilanz: Bei Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach §4 Abs.3 EStG gilt das Zufluss-/Abflussprinzip: Zahlungen werden bei tatsächlichem Zahlungseingang/-ausgang erfasst. In der Bilanzierung nach HGB sind periodengerechte Abgrenzungen vorzunehmen.
- Umsatzsteuer: Die bloße Kreditgewährung unterliegt in der Regel nicht der Umsatzsteuer (kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für Finanzierungsleistungen nach UStG).
Bei speziellen Förderkrediten, Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft) oder Verrechnung von Disagio gelten zusätzliche rechtliche und steuerliche Regeln.
Praxisbeispiele und Buchungssätze
Konkrete Situationen aus der Praxis veranschaulichen die Umsetzung in der Buchführung:
| Fall | Buchungssatz |
|---|---|
| Aufnahme eines Darlehens über 50.000 € | Bank an Darlehensverbindlichkeit 50.000 € |
| Monatliche Zinszahlung 200 € | Zinsaufwand an Bank 200 € |
| Tilgungrate 1.000 € | Darlehensverbindlichkeit an Bank 1.000 € |
Hinweis für Freiberufler und kleine Unternehmen: Dokumentieren Sie Kreditverträge vollständig, achten Sie auf Tilgungspläne und Zinsfestschreibungen, und prüfen Sie die Auswirkungen auf Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Zinsdeckungsgrad. Bei Unsicherheit über handels- oder steuerrechtliche Details, insbesondere bei Disagio, Aktivierungspflichten oder Abgrenzungen in der EÜR, sollten Sie Rücksprache mit dem Steuerberater halten.