Kredit bezeichnet im deutschen Wirtschafts- und Rechtsraum die zeitlich befristete Überlassung finanzieller Mittel gegen Rückzahlung und in der Regel Zinszahlung. Für die Buchhaltung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen ist der Kredit eine typische Finanzierungsquelle, die in der Bilanz als Verbindlichkeit zu erfassen und in der Gewinn- und Verlustrechnung durch Zinsaufwand zu berücksichtigen ist.

Arten von Krediten und typische Verwendungszwecke

Im Geschäftsalltag unterscheiden sich Kreditformen nach Zweck, Laufzeit und Struktur. Wichtige Typen sind:

Für die Buchhaltung ist entscheidend, welchen Einfluss die Kreditaufnahme auf Liquidität, Bilanzstruktur (Eigen- vs. Fremdkapital) und Zinsaufwand hat.

Buchhalterische Behandlung

Die korrekte Verbuchung und Periodenabgrenzung ist wichtig, um Bilanz und GuV aussagekräftig zu halten.

Aufnahme des Kredits

Bei Mittelzufluss wird der Bankgiro-Saldo erhöht und gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditgeber gebucht. Typischer Buchungssatz:

Zinsen und Gebühren

Zinsaufwendungen werden als Aufwand erfasst. Bei Zahlung lauten Buchungssätze beispielsweise:

Wurden Zinsen zum Bilanzstichtag noch nicht gezahlt, sind diese zu periodisieren:

Tilgung

Tilgungszahlungen reduzieren die Darlehensverbindlichkeit und den Bankbestand:

Disagio und Kreditnebenkosten

Kreditnebenkosten wie Disagio (Damnum), Bearbeitungsgebühren oder Notarkosten sind handelsrechtlich und steuerlich unterschiedlich zu behandeln. Üblich ist die zeitliche Verteilung solcher Anschaffungs- oder Finanzierungskosten über die Laufzeit des Kredits; die konkrete Behandlung richtet sich nach HGB und steuerlichen Vorschriften und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Steuer- und Rechtsaspekte (HGB, EStG, UStG)

Relevante Rechtsgrundlagen für die Bilanzierung und steuerliche Behandlung sind insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Wichtige Punkte:

Bei speziellen Förderkrediten, Sicherheiten (Grundschuld, Bürgschaft) oder Verrechnung von Disagio gelten zusätzliche rechtliche und steuerliche Regeln.

Praxisbeispiele und Buchungssätze

Konkrete Situationen aus der Praxis veranschaulichen die Umsetzung in der Buchführung:

Fall Buchungssatz
Aufnahme eines Darlehens über 50.000 € Bank an Darlehensverbindlichkeit 50.000 €
Monatliche Zinszahlung 200 € Zinsaufwand an Bank 200 €
Tilgungrate 1.000 € Darlehensverbindlichkeit an Bank 1.000 €

Hinweis für Freiberufler und kleine Unternehmen: Dokumentieren Sie Kreditverträge vollständig, achten Sie auf Tilgungspläne und Zinsfestschreibungen, und prüfen Sie die Auswirkungen auf Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Zinsdeckungsgrad. Bei Unsicherheit über handels- oder steuerrechtliche Details, insbesondere bei Disagio, Aktivierungspflichten oder Abgrenzungen in der EÜR, sollten Sie Rücksprache mit dem Steuerberater halten.

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Glossar-Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen?

„Kredit“ ist ein Oberbegriff für alle Formen der Fremdfinanzierung, während ein „Darlehen“ im engeren Sinne ein vertragsmäßig geregelter Geldbetrag mit fester Laufzeit und Tilgungsvereinbarung ist. Für Darlehensverträge gelten die Regelungen des BGB (§§ 488 ff.), bei revolvierenden Formen wie Kontokorrentkrediten sind Rückzahlungsmodalitäten flexibler.

Wie wird ein Kredit in der Buchführung und Bilanz erfasst?

Der erhaltene Kredit ist als Verbindlichkeit in der Bilanz zu passivieren (kurz- oder langfristig), Tilgungen mindern diese Verbindlichkeit und Zinsaufwendungen werden als Betriebsausgabe gebucht. Bei handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung sind Abgrenzungen und mögliche buchhalterische Besonderheiten zu beachten.

Welche Sicherheiten verlangen Banken typischerweise von kleinen Unternehmen und Freiberuflern?

Übliche Sicherheiten sind Grundschuld/Hypothek, Bürgschaften, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie private Patronatserklärungen; die konkrete Forderung richtet sich nach Bonität, Kredithöhe und Zweck. Kreditinstitute handeln dabei nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben (KWG, MaRisk) und bonitätsorientierten internen Richtlinien.

Kann ich Kreditzinsen steuerlich geltend machen?

Ja, Kreditzinsen sind grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar und mindern den steuerlichen Gewinn, unterliegen jedoch Einschränkungen wie der Zinsschranke (§ 4h EStG) bei übermäßigem Zinsüberschuss. Die genaue Behandlung hängt von der Art des Unternehmens und der Gewinnermittlung ab (Betriebsvermögensvergleich, Einnahmenüberschussrechnung).

Welche Unterlagen und Voraussetzungen erhöhen die Chancen auf eine Kreditzusage?

Wesentliche Voraussetzungen sind eine gute Bonität, plausibler Businessplan oder Verwendungszweck, aktuelle BWA, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide und gegebenenfalls Sicherheiten oder Eigenkapital. Bei Freiberuflern und KMU prüft die Bank zusätzlich Cashflow-Prognosen und persönliche Kreditwürdigkeit (Schufa, Auskünfte).

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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