Darlehen sind schuldrechtliche Vereinbarungen, bei denen ein Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Geldsumme zur Verfügung stellt, die zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder in Raten zurückzuzahlen ist. In der Buchhaltung von Freiberuflern und kleinen Unternehmen erscheinen Darlehen als Verbindlichkeit in der Bilanz und führen zu Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Arten von Darlehen und typische Anwendungsfälle

Für die Praxis sind folgende Darlehensarten besonders relevant:

Je nach Laufzeit sind Darlehen als kurzfristige (<1 Jahr) oder langfristige (>1 Jahr) Verbindlichkeiten zu klassifizieren. Für Kreditnehmer kann die Wahl des Darlehens Einfluss auf Liquiditätsplanung, Bilanzkennzahlen und Steuerbelastung haben.

Buchhalterische Erfassung und typische Buchungssätze

In der praktischen Buchführung werden Darlehen in der Regel zum Nominalbetrag erfasst. Wichtige Buchungssätze:

Aufnahme eines Bankdarlehens (Beispiel: 50.000 EUR)

Bank 50.000 EUR an Darlehensverbindlichkeiten 50.000 EUR

Monatliche Zinszahlung (Beispiel: Zinsen 200 EUR)

Zinsaufwand 200 EUR an Bank 200 EUR

Tilgung eines Teils der Schuld (Beispiel: Tilgung 1.000 EUR)

Darlehensverbindlichkeiten 1.000 EUR an Bank 1.000 EUR

Bei Disagio (Abschlag) oder Bearbeitungsgebühren ist die handels- und steuerrechtliche Behandlung unterschiedlich: Disagio wird häufig aktiviert und über die Laufzeit verteilt, Gebühren können sofort als Betriebsausgabe zu erfassen sein. Prüfen Sie Dokumentation und steuerliche Vorgaben.

Bilanzierung, steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Darlehensverbindlichkeiten erscheinen auf der Passivseite der Bilanz unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Gesellschaftern. Die korrekte Aufteilung in kurz- und langfristig ist wichtig für Liquiditätskennzahlen.

Praxis-Tipps für Freiberufler und kleine Unternehmen

Für eine saubere Buchhaltung und zur Vermeidung steuerlicher Nachteile beachten Sie:

  1. Schriftlicher Darlehensvertrag: Laufzeit, Zinssatz, Tilgungsplan und Sicherheiten sind festzuhalten.
  2. Separates Kontieren: Legen Sie für Darlehensaufnahmen, Zinsaufwand und Tilgungen eigene Konten an, um Transparenz zu gewährleisten.
  3. Fristengliederung: Teilen Sie Verbindlichkeiten in kurzfristig/ langfristig auf und dokumentieren Sie Rückzahlungsmodalitäten.
  4. Dokumentation bei Gesellschafterdarlehen: Dokumentieren Sie Bedingungen vergleichbar mit Fremdfinanzierung (Marktzins), um steuerliche Risiken zu minimieren.
  5. Regelmäßige Abstimmung: Stimmen Sie Bankkonten und Darlehensverbindlichkeiten mindestens monatlich ab.

Bei Unklarheiten zur steuerlichen Behandlung (z. B. Disagio, Zinsschranke, verdeckte Gewinnausschüttung) empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater, da einzelne Fälle erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können.

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Glossar-Fragen
Was ist ein Darlehen und welche Arten kommen für Freiberufler und kleine Unternehmen vor?

Ein Darlehen ist ein vertraglich geregelter Geldbetrag, den ein Gläubiger dem Schuldner zur Verfügung stellt; üblich sind Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen und private Darlehen. Unterschiedlich sind Laufzeit, Zinsvereinbarung und Sicherheiten.

Wie müssen Darlehen buchhalterisch erfasst werden?

Darlehensmittel sind als Forderung (wenn Sie Geld verleihen) oder als Verbindlichkeit (wenn Sie Geld erhalten) zu bilanzieren und in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Zinszahlungen werden in der Regel als Betriebsausgaben bzw. Zinserträge erfasst und Zinsen sind typischerweise umsatzsteuerfrei.

Worauf muss ich bei einem Gesellschafterdarlehen achten, damit das Finanzamt es anerkennt?

Das Darlehen sollte wie ein fremdübliches Geschäft dokumentiert sein: marktüblicher Zinssatz, klare Laufzeit-/Tilgungsvereinbarungen und idealerweise Sicherheiten, da sonst Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) besteht. Fehlt diese Fremdüblichkeit, kann das Finanzamt Zinsaufwand oder Kapitalrückzahlungen anders behandeln.

Sind Zinsen für ein Darlehen steuerlich absetzbar?

Zinsaufwendungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Einschränkungen können bei nicht fremdüblichen Bedingungen, vGA-Konstellationen oder beschränkten Zinsabzugsregeln entstehen.

Muss ein Darlehensvertrag notariell beurkundet werden?

Ein normaler Darlehensvertrag bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung und kann schriftlich abgeschlossen werden. Notwendig wird eine Beurkundung jedoch für bestimmte Sicherheiten (z. B. Grundschuld) oder besondere Rechtsgeschäfte wie Unternehmenskäufe.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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