Die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in Deutschland ist seit einigen Jahren ein Muss für viele Unternehmen. E-Rechnung XRechnung hat sich dabei als das Standardformat für den Rechnungsaustausch mit Behörden etabliert. In diesem Beitrag erkläre ich praxisnah und verständlich, was XRechnung ist, welche rechtlichen und technischen Anforderungen zu beachten sind, wie Sie eine XRechnung korrekt erzeugen XRechnung erstellen, validieren und senden und worauf Sie in der täglichen Buchhaltung achten sollten.
Was ist XRechnung und warum ist sie vorgeschrieben?
XRechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares XML-Format, das auf dem europäischen Standard EN 16931 basiert und speziell für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland ausgelegt wurde. Ziel ist, den Rechnungsaustausch zu standardisieren, automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen und Fehler sowie Verzögerungen beim Rechnungseingang zu reduzieren.
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber Behörden geht auf EU-Vorgaben und nationale Umsetzungen zurück. Dabei verlangt die EU, dass öffentliche Verwaltungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können; in Deutschland wurde dies unter anderem in Verwaltungsanweisungen und Gesetzen umgesetzt. Entsprechende Rahmeninformationen finden Sie auch auf der Website des Bundesfinanzministerium, das die Einführung und Anwendung der E-Rechnung für die Bundesverwaltung begleitet.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Wenn Sie an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, Einrichtungen) liefern oder Dienstleistungen erbringen, gelten für die Rechnungsstellung gesonderte Pflichten. Wichtige Punkte sind:
- Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
- Mindestinhalte der Rechnung gemäß EN 16931 (z. B. Rechnungssteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Steuerinformationen).
- ggf. Fristen und Formvorgaben der empfangenden Behörde (manche Behörden nutzen eigene Portale oder verlangen zusätzliche Angaben).
Für die konkrete rechtliche Einordnung und Details zur Leistungsabrechnung empfiehlt sich eine Lektüre der einschlägigen Vorgaben sowie fachliche Beratung durch die Buchhaltung (Buchhaltung) oder Steuerberater. Detaillierte Informationen zu europäischen Standards und Vorgaben bietet die EU-Kommission auf ihrer Webseite.
Technische Anforderungen und Aufbau der XRechnung
Die XRechnung setzt den europäischen Kernstandard (EN 16931) um. Technisch handelt es sich um eine XML-Datei, die strukturierte Informationen zu Rechnung, Lieferanten, Leistungsempfänger, Positionen und Steuern enthält. Wichtige technische Aspekte sind Validierbarkeit, semantische Vollständigkeit und das Einhalten der geforderten Code-Sets (z. B. ISO-Länderkennzeichen, Steuerkennzeichen).
Pflichtfelder und typische Struktur
Zu den Kernfeldern, die in einer XRechnung enthalten sein müssen, gehören unter anderem:
- Rechnungsnummer und -datum
- Angaben zum Rechnungssteller (Name, Anschrift, USt-IdNr. falls vorhanden)
- Angaben zum Rechnungsempfänger (ggf. Besteller- oder Kundenkennzeichen der Behörde)
- Rechnungsbetrag netto, Steuerbetrag, Bruttobetrag, Währung
- Positionsinformationen oder zusammenfassende Leistungsbeschreibung
Eine schematische Übersicht kann helfen, die Pflichtfelder gegenüber optionalen Feldern abzugrenzen. Nachstehend ein kompaktes Beispiel:
Feld | Pflicht | Beispiel |
---|---|---|
Rechnungsnummer | Ja | INV-2025-00123 |
Rechnungsdatum | Ja | 2025-08-15 |
Lieferant Name/Adresse | Ja | Muster GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin |
USt-IdNr. | Wenn vorhanden | DE123456789 |
Gesamtbetrag (netto/brutto) | Ja | 1000,00 EUR / 1.190,00 EUR |
Validierung und Semantik
Eine XRechnung muss nicht nur dem XML-Schema genügen, sondern auch semantisch korrekt sein. Das bedeutet z. B., dass Summen der Positionszeilen mit den Gesamtwerten übereinstimmen müssen und die Kennzeichen für Steuersätze korrekt verwendet werden. Zur Unterstützung gibt es Validierungsdienste und Tools, die sowohl syntaktische als auch semantische Prüfungen durchführen. Die Initiative FERD (Forum elektronische Rechnung Deutschland) bietet umfangreiche Informationen und technische Spezifikationen zur XRechnung, die als Referenz dienen sollten.
Praxis: Erstellung, Validierung und Versand
In der Praxis bedeutet die Umstellung auf XRechnung für viele Unternehmen eine Anpassung der Rechnungserstellungsprozesse – sowohl technologisch als auch organisatorisch. Ich beschreibe im Folgenden einen typischen Workflow und gebe konkrete Tipps.
Schritt 1: Vorbereitung
Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungssoftware EÜR-Software XRechnung unterstützt oder exportfähige XML-Funktionen bietet. Viele Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme haben bereits Module für XRechnung implementiert; Anbieter wie DATEV bieten Integrationen und Hilfestellungen für Steuerberater und Kanzleien.
Schritt 2: Erstellung
Generieren Sie die Rechnung in strukturierter Form. Achten Sie auf:
- korrekte Erfassung von Bestell- oder Kundenkennzeichen der Behörde (sogenannte Referenzen)
- klarer Zuordnung von Leistungen zu Leistungszeitpunkt und Leistungsort
- vollständige Steuerangaben und gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiungen
Schritt 3: Validierung
Validieren Sie die erzeugte XRechnung mit einem Validator vor dem Versand. Die Prüfung umfasst Schema-Compliance, semantische Regeln und oft auch branchenspezifische Checks. Fehler können sonst zu Ablehnung oder Rückfragen seitens der Behörde führen, was Zahlungsverzögerungen nach sich zieht.
Schritt 4: Versand und Übermittlungswege
Rechnungen an Behörden werden auf verschiedenen Wegen empfangen. Übliche Optionen sind:
- Direkte Übermittlung über das Peppol-Netzwerk (wenn die Behörde Peppol anschaltet)
- Upload in das Rechnungseingangsportal der jeweiligen Behörde oder Kommune
- Übertragungsdienste oder EDI-Anbindungen über zertifizierte Provider
Beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Behörde: Manche stellen ein eigenes Portal bereit, andere akzeptieren Rechnungen nur über bestimmte Netzwerke. Informieren Sie sich vorab, wie der Rechnungsempfänger eingehende XRechnungen akzeptiert; diese Information finden Sie oft in den Beschaffungsbedingungen oder auf der Website der Behörde.
Schritt 5: Archivierung
Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Achten Sie auf Aufbewahrungsfristen Belege sammeln und darauf, dass die XRechnungen jederzeit lesbar und nachvollziehbar bleiben. Dokumentieren Sie zudem den Übermittlungsnachweis, falls es später zu Nachfragen kommt.
Tipps aus der Praxis und häufige Fehler
Viele Unternehmen stolpern bei der ersten Umsetzung über ähnliche Probleme. Hier einige praktische Hinweise, die Zeit und Kosten sparen:
- Referenzen sauber pflegen: Ohne die richtige Bestell- oder Aktennummer kann eine Behörde die Rechnung nicht zuordnen.
- Vorab-Test: Senden Sie eine Test-XRechnung an das Portal der Behörde oder nutzen Sie Validierungsdienste, um Ablehnungen zu vermeiden.
- Interne Prozesse anpassen: Klären Sie, wer im Unternehmen für Erstellung, Prüfung und Versand zuständig ist.
- Software-Updates: Halten Sie Ihre Buchhaltungssoftware aktuell, damit Änderungen an XRechnung-Schemata zeitnah einfließen.
- Klare Rechnungsbeschreibung: Verwenden Sie verständliche Leistungsbeschreibungen; Behörden arbeiten oft nach automatisierten Matching-Regeln.
Für praktische Anleitungen und regional spezifische Hinweise können Industrie- und Handelskammern hilfreiche Informationen bereitstellen, zum Beispiel zu lokalen Eingangsportalen und Zuständigkeiten.
Fazit
XRechnung ist heute für viele Lieferanten an öffentliche Auftraggeber unverzichtbar. Die Umstellung verlangt sorgfältige Vorbereitung: die richtige Software, Kenntnis der Pflichtfelder, Validierung und die Wahl des korrekten Übertragungsweges. Nutzen Sie verfügbare Ressourcen und Spezifikationen, etwa die technischen Dokumentationen der Initiative FERD und Hinweise des Bundesfinanzministeriums, um Fehler zu vermeiden und den Rechnungsprozess zu automatisieren. Mit einer sauberen Implementierung sparen Sie Zeit, reduzieren Rückfragen und verbessern Ihren Cashflow durch schnellere Bearbeitung und Zahlung öffentlicher Stellen.
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