Abschreibung bezeichnet die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer. In der Buchhaltung und im Steuerrecht (AfA) wird dadurch der Wertverlust eines Vermögensgegenstands periodengerecht als Aufwand erfasst und vermindert so den zu versteuernden Gewinn.

Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Abschreibungen sind sowohl handelsrechtlich (HGB) als auch steuerrechtlich (insbesondere EStG) relevant. Handelsrechtlich dienen sie der vorsichtigen Bewertung des Anlagevermögens; steuerrechtlich regeln sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) die steuerlich zulässige Verteilung der Kosten über die Nutzungsdauer.

Wesentliche Punkte:

Arten der Abschreibung und steuerliche Besonderheiten

Für die Praxis in kleinen Unternehmen und bei Freiberuflern sind folgende Formen besonders relevant:

Lineare Abschreibung

Die häufigste Methode: Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Formel: Jahres-AfA = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer.

Sonderfälle

Praxis: Buchung, Beispiele und Berechnung

Konkrete Buchungssätze und Rechenbeispiele helfen bei der täglichen Praxis.

Beispiel 1 – Computerkauf

Ein Freelancer kauft einen Computer für 1.200 EUR netto. Übliche Nutzungsdauer: 3 Jahre. Jahres-AfA (linear): 1.200 / 3 = 400 EUR.

Buchung bei Anschaffung:

Jährliche Abschreibung buchen:

Beispiel 2 – GWG

Ein Bürostuhl für 350 EUR netto kann sofort als Betriebsausgabe gebucht werden (sofern unter der GWG-Grenze). Buchung:

Besondere Hinweise und Handlungsempfehlungen

Für Freiberufler und kleine Unternehmen empfehle ich folgende Praxisregeln:

Abschließend: Abschreibungen sind ein zentrales Instrument zur periodengerechten Erfolgsermittlung und Steuerplanung. Eine saubere Dokumentation, Kenntnis der steuerlichen Regeln (EStG) sowie der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) schützt vor Fehlern und eröffnet Gestaltungsräume für kleine Unternehmen und Freiberufler.

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Glossar-Fragen
Was bedeutet Abschreibung (AfA)?

Abschreibung (steuerlich: Absetzung für Abnutzung, AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen gewöhnliche Nutzungsdauer. Zweck ist die periodengerechte Erfassung des Werteverzehrs sowohl für die Handelsbilanz (HGB) als auch für die Besteuerung (EStG).

Wann beginnt die Abschreibung und wie wird sie berechnet?

Die Abschreibung beginnt in dem Monat, in dem das Wirtschaftsgut erstmals in Gebrauch genommen wird, und erfolgt in der Regel monatsanteilig. Für die lineare AfA teilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die festgelegte Nutzungsdauer (AfA-Tabellen) und schreiben diesen Betrag jährlich ab.

Kann ich geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben?

Ja, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR (netto) können sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden (Sofortabschreibung). Alternativ besteht bei bestimmten Betragsgrenzen die Möglichkeit, einen Sammelposten zu bilden, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Inwiefern unterscheiden sich handelsrechtliche und steuerliche Abschreibungen?

Handelsrechtliche Abschreibungen nach HGB dienen der Darstellung des zutreffenden Jahresergebnisses und können vom steuerlich zulässigen AfA-Betrag nach EStG abweichen. Solche Unterschiede führen zu buchhalterischen Abgrenzungen und ggf. zu steuerlichen Anpassungen (z. B. latente Steuern oder Sonderbilanzposten).

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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