Definition: Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Dokumenten in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegebene Regeln, die festlegen, wie steuerrelevante elektronische Daten und Unterlagen zu erfassen, aufzubewahren und dem Finanzamt zugänglich zu machen sind. Sie konkretisieren Anforderungen der Abgabenordnung (AO) und betreffen alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland, die elektronische Buchführungs- oder Dokumentationssysteme nutzen.

Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich

Die GoBD stützen sich auf die Vorschriften der Abgabenordnung (insbesondere §147 AO zur Aufbewahrungspflicht) sowie auf steuer- und handelsrechtliche Vorgaben (z. B. UStG, HGB). Sie gelten für elektronische Bücher, Aufzeichnungen und die Aufbewahrung elektronischer Belege ebenso wie für teilautomatisierte und manuelle Prozesse, sofern die Daten steuerlich relevant sind.

Wichtig: Die GoBD sind keine eigenständige Rechtsnorm, sondern Verwaltungsgrundsätze des BMF. Bei Außenprüfungen prüft das Finanzamt die Einhaltung dieser Grundsätze und kann bei Verstößen steuerliche Festsetzungen ändern oder Zuschätzungen vornehmen.

Kernanforderungen der GoBD

Die GoBD formulieren mehrere zentrale Anforderungen, die praktisch umzusetzen sind:

Praktische Umsetzung in der Buchhaltung

Für Freiberufler und Kleinunternehmer sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um die GoBD einzuhalten. Die wichtigsten Schritte:

Verfahrensdokumentation

Erstellen Sie eine Verfahrensdokumentation, die das eingesetzte System, Verantwortlichkeiten, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren sowie Änderungen am System beschreibt. Ohne diese Dokumentation wird die Ordnungsmäßigkeit schnell angezweifelt.

Software und Schnittstellen

Nutzen Sie GoBD-konforme Buchführungs- und Fakturierungssoftware. Achten Sie darauf, dass Exporte in einem maschinenlesbaren Format möglich sind (z. B. CSV, XML) und dass Protokolle und Audit-Trails vorhanden sind.

Sicherungen und Zugriff

Regelmäßige Backups, revisionssichere Archivierung (z. B. PDF/A) und ein dokumentiertes Löschkonzept sind erforderlich. Stellen Sie sicher, dass bei einer Außenprüfung der Datenzugriff in einer der vorgesehenen Formen möglich ist (z. B. Exportfunktion).

Konkrete Beispiele, Checkliste und Aufbewahrungsfristen

Praxisnahe Anwendungsfälle helfen bei der Umsetzung:

Kurze Checkliste für die Praxis:

  1. Verfahrensdokumentation erstellen und aktuell halten.
  2. GoBD-konforme Software wählen und konfigurieren.
  3. Audit-Trails und Änderungsprotokolle sicherstellen.
  4. Regelmäßige Backups und Wiederherstellungstests durchführen.
  5. Aufbewahrungsfristen beachten und Exporte ermöglichen.
Dokumententyp Aufbewahrungsfrist
Bücher, Inventare, Abschlussunterlagen, Buchungsbelege (z. B. Rechnungen) 10 Jahre
Geschäftsbriefe, sonstige empfangene/gesendete Unterlagen 6 Jahre

Fazit: Die GoBD verlangen von Freiberuflern und Kleinunternehmen sowohl technische Vorkehrungen als auch klare organisatorische Abläufe. Eine saubere Verfahrensdokumentation, die Wahl geeigneter Software und regelmäßige Sicherungs- sowie Prüfprozesse reduzieren das Prüfungsrisiko und schaffen Rechtssicherheit gegenüber dem Finanzamt.

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Glossar-Fragen
Was sind die GoBD?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind ein BMF-Schreiben, das Anforderungen an die elektronische Buchführung und Archivierung konkretisiert. Sie sind keine formelle Gesetzesnorm, haben aber für die Finanzverwaltung verbindlichen Charakter und werden bei Prüfungen zugrunde gelegt.

Gelten die GoBD auch für Freiberufler und Kleinunternehmer?

Ja, die GoBD gelten grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen in Deutschland, also auch für Freiberufler und Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Unabhängig von der Umsatzsteuerbefreiung müssen steuerlich relevante Aufzeichnungen und Nachweise GoBD-konform geführt und aufbewahrt werden.

Welche praktischen Anforderungen stellen die GoBD an elektronische Buchführung und Kassensysteme?

Wesentliche Anforderungen sind Unveränderbarkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, zeitgerechte Buchung, sowie eine revisionssichere und sichere Aufbewahrung inklusive einer Verfahrensdokumentation. Für elektronische Registrierkassen kommen ergänzende Vorgaben wie die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach KassenSichV hinzu.

Wie lange müssen Unterlagen nach den GoBD aufbewahrt werden?

Nach den einschlägigen Vorschriften (insbesondere AO §147) sind Bücher, Aufzeichnungen, Buchungsbelege sowie Jahresabschlüsse in der Regel 10 Jahre aufzubewahren; Handels- und Geschäftsbriefe werden in der Regel 6 Jahre aufbewahrungspflichtig. Maßgeblich bleiben die Fristen der Abgabenordnung und steuerrechtlicher Vorschriften.

Welche Folgen hat die Nichtbeachtung der GoBD in der Praxis?

Bei Verstößen kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen, Betriebsausgaben oder Vorsteueranteile versagen sowie steuerliche Nachteile und Nachforderungen geltend machen. Zudem drohen Ordnungsmittel und im Extremfall straf- oder bußgeldrechtliche Maßnahmen, wenn die Aufbewahrungspflichten missachtet werden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
19.12.2025
Änderungsdatum:
19.12.2025
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