Home-Office-Pauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Tage der beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus als Werbungskosten geltend machen können. Sie dient dazu, zusätzliche Aufwendungen durch das Arbeiten im häuslichen Bereich pauschal zu berücksichtigen, ohne dass ein separates häusliches Arbeitszimmer nach den strengen Voraussetzungen abgesetzt werden muss.

Rechtsgrundlage und Zweck

Die Home-Office-Pauschale ist Teil der regulären einkommensteuerlichen Werbungskostenregelung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Sie wurde eingeführt, um die durch Telearbeit und pandemiebedingt vermehrtes Arbeiten von zu Hause entstehenden Mehraufwendungen steuerlich zu berücksichtigen. Typischerweise wird ein Betrag von 5 Euro pro Arbeitstag angesetzt, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr (entspricht 120 Tagen). Die Pauschale ist kein Ersatz für eine Abrechnung tatsächlicher Kosten bei Selbstständigen, sondern ein vereinfachtes Abzugsmodell für nichtselbstständig Beschäftigte.

Anwendung in Steuer- und Buchführungspraxis

Für Arbeitnehmer (Werbungskosten)

Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer tragen Sie die Home-Office-Pauschale in der Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Wichtig ist:

Für Selbständige und Freiberufler (Betriebsausgaben)

Für Selbstständige ist die Home-Office-Pauschale in dieser Form in der Regel nicht einschlägig. Stattdessen gelten die allgemeinen Regeln zu Betriebsausgaben:

Für die Buchung in der Finanzbuchhaltung sind konkrete Buchungssätze zu verwenden (Beispiel weiter unten).

Nachweise und Dokumentation

Die Home-Office-Pauschale erfordert keine Einzelnachweise für jede aufgenommene Ausgabe, jedoch sollten Sie folgende Angaben dokumentieren:

Ohne ausreichende Dokumentation kann das Finanzamt die Pauschale oder Betragshöhe beanstanden.

Praktische Buchungsbeispiele und Fallbeispiele

Beispiel 1 – Arbeitnehmer

Sie arbeiteten im Steuerjahr an 120 Tagen ausschließlich im Homeoffice. Sie tragen die Pauschale in der Steuererklärung ein: 120 Tage x 5 Euro = 600 Euro Werbungskosten. Ist dies Ihre einzige außergewöhnliche Werbungskostenposition, reduziert sich zu versteuerndes Einkommen entsprechend, sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits überschritten wird.

Beispiel 2 – Selbständiger mit Arbeitszimmer

Sie sind Freiberufler und nutzen ein separates Arbeitszimmer (20 % der Wohnfläche) ausschließlich beruflich. Monatliche Miete 1.000 Euro inkl. Nebenkosten. Sie berechnen anteilig:

Position Betrag/Monat
Anteiliges Arbeitszimmer (20 % von 1.000 Euro) 200,00 Euro
Jährlich (200 x 12) 2.400,00 Euro

Buchung (monatlich): Betriebsausgaben: Miete Arbeitszimmer an Bank/Kasse bzw. Kontierung nach Kontenplan.

Hinweise zur Praxis

Fazit: Die Home-Office-Pauschale ist ein pragmatisches Instrument für Arbeitnehmer, um Heimarbeit einfach steuerlich zu berücksichtigen. Für Selbstständige bleibt die genaue, beleggestützte Aufteilung der Kosten in der Buchführung entscheidend. Sorgen Sie für saubere Dokumentation (Tagesaufzeichnungen, Unterlagen) und stimmen Sie bei Unsicherheit die Anwendung mit dem Steuerberater ab.

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Was ist die Home-Office-Pauschale und wie hoch ist sie?

Die Home-Office-Pauschale ermöglicht Arbeitnehmern, für Tage mit ausschließlicher Heimarbeit 5 € pro Tag (max. 120 Tage, also bis zu 600 € jährlich) als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

Wer kann die Home-Office-Pauschale nutzen — Arbeitnehmer oder Selbständige?

Primär richtet sich die Pauschale an Arbeitnehmer ohne abzugsfähiges häusliches Arbeitszimmer; Selbständige erfassen in der Regel tatsächliche Betriebsausgaben, können die Pauschale aber nutzen, wenn kein separates Arbeitszimmer vorliegt.

Kann ich die Home-Office-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer gleichzeitig geltend machen?

Nein: Wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer die hohen Voraussetzungen für einen Abzug erfüllt (z. B. kein anderer Arbeitsplatz), können Sie statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen, eine doppelte Geltendmachung für dieselben Tage ist nicht zulässig.

Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für die Home-Office-Pauschale?

Sie sollten die Anzahl der Home-Office-Tage dokumentieren (z. B. Kalender, Tätigkeitsnachweis); Belege sind für die Pauschale nicht zwingend, können aber bei Nachfrage zur Prüfung verlangt werden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.