Fahrtenbuch ist ein lückenloses Verzeichnis aller Fahrten mit einem betrieblich genutzten Kraftfahrzeug, das gegenüber dem Finanzamt die tatsächliche Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung nachweist. Es dient sowohl der Ermittlung des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei Dienstwagen als auch der Berechnung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Fahrzeugen.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Das Fahrtenbuch ist steuerlich relevant und unterliegt den Vorgaben des Einkommensteuerrechts (EStG), des Umsatzsteuerrechts (UStG) sowie den Aufbewahrungspflichten der Abgabenordnung (§147 AO). Zusätzlich müssen die Aufzeichnungen den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung und Dokumentation (GoBD) entsprechen.

Praktische Anwendung in der Buchhaltung

Für Freiberufler und kleine Unternehmen hat das Fahrtenbuch zwei zentrale Funktionen: die korrekte Ermittlung des privaten Nutzungsanteils und die Aufteilung von Vorsteuerabzug und Betriebsausgaben.

Berechnung des privaten Nutzungsanteils

Die private Nutzung wird üblicherweise über die Kilometeraufteilung ermittelt:

Beispiel: Jahresfahrleistung 20.000 km, hiervon 12.000 km beruflich. Der Betriebsanteil beträgt 60 %.

Position Betrag
Gesamtkosten Fahrzeug (Jahr) 6.000 €
Betriebsanteil (60 %) 3.600 € abziehbar
Privater Anteil (40 %) 2.400 € nicht abzugsfähig

Umsatzsteuerliche Behandlung

Bei Vorsteuerabzug für angeschaffte Fahrzeuge muss die Vorsteuer entsprechend dem betrieblichen Nutzungsanteil gekürzt werden, falls das Fahrzeug auch privat genutzt wird. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist wichtig, um den betrieblichen Nutzungsanteil gegenüber dem Finanzamt zu belegen.

Konkrete Beispiele und Anwendungsfälle

Fall 1: Selbstständiger Steuberater mit Firmenwagen

Fall 2: Kleinunternehmer mit gemischter Nutzung

Tipps für die korrekte Führung und häufige Fehler

Ein rechtssicheres Fahrtenbuch reduziert steuerliche Risiken. Achten Sie auf folgende Punkte:

Häufige Fehler sind unvollständige Angaben, nachträgliche Ergänzungen, fehlende Unterschrift bei handschriftlichen Büchern und das Führen mehrerer getrennter Aufzeichnungen, was die Nachvollziehbarkeit erschwert. Wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, drohen Nachzahlungen durch die Anwendung der 1-%-Regel sowie mögliche Zins- und Bußgeldfestsetzungen.

Fazit: Ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch ist für Freiberufler und Kleinunternehmer in Deutschland ein effektives Instrument, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und Betriebsausgaben sowie Vorsteuer korrekt zuzuordnen. Investieren Sie in eine saubere, GoBD-konforme Dokumentation — das rechnet sich.

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Glossar-Fragen
Wann muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Ein Fahrtenbuch ist erforderlich, wenn Sie die tatsächliche private Nutzung eines Dienstwagens nachweisen wollen statt der pauschalen 1%-Regelung; das Finanzamt kann es zudem bei Zweifeln anfordern. Auch zur exakten Ermittlung des Vorsteueranteils bei gemischter Nutzung ist ein Fahrtenbuch sinnvoll.

Welche Angaben gehören zwingend ins Fahrtenbuch?

Sie müssen lückenlos und zeitnah mindestens Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel bzw. -route, Reisezweck (geschäftlich/privat) und bei fremden Fahrern den Namen des Fahrers dokumentieren. Das Fahrtenbuch muss insgesamt nachvollziehbar und manipulationssicher geführt sein.

Darf ich ein elektronisches Fahrtenbuch nutzen?

Ja — Sie dürfen elektronische Fahrtenbücher nutzen, wenn sie GoBD‑konform, manipulationssicher und mit lückenloser Zeit‑ und Kilometererfassung arbeiten. Einfach editierbare Excel‑Listen werden dagegen meist nicht anerkannt.

Was passiert, wenn das Fahrtenbuch Fehler enthält?

Wenn Ihr Fahrtenbuch erhebliche formelle Mängel aufweist, kann das Finanzamt es verwerfen und stattdessen die 1%-Regelung anwenden, was zu höheren steuerlichen Belastungen führt. Zusätzlich können Nachforderungen, Zinsen und gegebenenfalls Schätzungen erfolgen.

Wie lange müssen Sie das Fahrtenbuch aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen einschließlich Fahrtenbüchern beträgt in der Regel 10 Jahre nach § 147 AO. Bewahren Sie das Fahrtenbuch sicher auf, da das Finanzamt Nachweise rückwirkend verlangen kann.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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