Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt es kleinen Unternehmern, keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auszuweisen und abzuführen, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Für Freiberufler und Inhaber von kleinen Unternehmen bedeutet dies weniger Bürokratie in der Umsatzsteuerbuchführung, aber zugleich der Verzicht auf den Vorsteuerabzug.

Voraussetzungen und Rechtsgrundlage

Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 UStG geregelt. Wichtige Voraussetzungen sind:

Wichtig: Überschreiten Sie die Grenzwerte, verlieren Sie die Kleinunternehmer-Eigenschaft in der Regel für das folgende Kalenderjahr. Sie können auf die Anwendung der Regelung auch verzichten (Option zur Regelbesteuerung); diese Entscheidung ist für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.

Auswirkungen auf die Buchhaltung und Rechnungsstellung

Für die tägliche Buchführung und das Rechnungsschreiben hat die Kleinunternehmerregelung konkrete Folgen:

Pflichtangaben auf Rechnungen

Eine Rechnung eines Kleinunternehmers muss die allgemeinen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten (Name, Anschrift, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt). Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Hinweis wie „Keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG“ aufzuführen.

Buchungspraxis

Praxisnahes Buchungsbeispiel: Sie stellen eine Dienstleistung für 2.000 Euro netto in Rechnung. Bei Kleinunternehmerregelung lautet die Buchung:

Es gibt keinen Umsatzsteuer-Betrag und somit kein Umsatzsteuerkonto. Eingangsrechnungen werden inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer als Betriebsausgabe gebucht (Gesamtbetrag), da der Vorsteuerabzug entfällt.

Vorgang Betrag Buchung
Verkauf (Rechnung) 2.000 € Bank / Erlöse 2.000 €
Einkauf mit 19% USt (Gesamt) 595 € (500 € + 95 € USt) Betriebsaufwand 595 € / Verbindlichkeiten 595 €

Praxisnahe Beispiele und konkrete Anwendungsfälle

Freiberufler (z. B. Webdesigner)

Ein Webdesigner startet im Jahr X und erwartet einen Umsatz von 18.000 Euro. Er wählt die Kleinunternehmerregelung, stellt seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer und kann im Gegenzug die Vorsteuer für Software-Abonnements nicht geltend machen. Überschreitet sein Umsatz im Folgejahr die Grenze von 22.000 Euro, muss er ab dem darauf folgenden Kalenderjahr Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Handwerklicher Betrieb

Ein Kleinstunternehmen im Handwerk kauft Material mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Da es Kleinunternehmer ist, kann es die gezahlte Vorsteuer nicht abziehen. Für die Kalkulation bedeutet das: Materialkosten sind brutto als Betriebsausgabe anzusetzen, was die Margen verringern kann.

Vor- und Nachteile sowie Entscheidungshilfe

Die Kleinunternehmerregelung bietet Vorzüge, ist aber nicht für jeden betrieblich vorteilhaft:

Entscheidungshilfe:

  1. Rechnen Sie Ihre Vorjahresumsätze und erwarteten Umsätze hochgerechnet durch.
  2. Vergleichen Sie die Summe der voraussichtlichen Vorsteuerbeträge mit dem administrativen Vorteil der Regelung.
  3. Konsultieren Sie bei Unsicherheit Ihren Steuerberater—insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen oder Investitionen.

Fazit: Die Kleinunternehmerregelung ist eine praxisgerechte Erleichterung für viele Gründer und Kleinstunternehmer. Prüfen Sie jährlich Ihre Umsätze und kalkulieren Sie Investitionen realistisch, damit Sie rechtzeitig reagieren, wenn ein Wechsel zur Regelbesteuerung erforderlich oder sinnvoll ist.

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer von der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden; im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Sie richtet sich vor allem an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen mit geringem Umsatz.

Welche Umsatzgrenzen gelten für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung?

Sie dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz erzielen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz im Sinn des Umsatzsteuergesetzes.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und was hat das zur Folge?

Ja, Sie können auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gegenüber dem Finanzamt verzichten und dann Umsatzsteuer ausweisen sowie Vorsteuer geltend machen; dieser Verzicht ist grundsätzlich für fünf Kalenderjahre bindend. Ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen.

Was muss auf Rechnungen stehen und kann ich Vorsteuer abziehen?

Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis; es ist üblich und empfehlenswert, einen Hinweis wie "Keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)" anzubringen. Sie können im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.