Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt, in der Sie die im Meldungszeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer (Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen) und die abzugsfähige Vorsteuer (auf Eingangsrechnungen) gegenüberstellen. Die Differenz ergibt die Zahllast oder den Vorsteuerüberhang; die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient damit der laufenden Abführung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer nach dem UStG.

Wer muss eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Nach § 18 UStG richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der Umsatzsteuer des Vorjahres. Typische Staffelung:

Für neu gegründete Unternehmen, die noch keine Vorjahreswerte haben, legt das Finanzamt den Voranmeldungszeitraum fest; häufig fordert das Finanzamt zu Beginn monatliche Voranmeldungen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch über ELSTER einzureichen.

Inhalt und Berechnung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält die Angabe der steuerpflichtigen Umsätze, der darauf entfallenden Umsatzsteuer sowie der abziehbaren Vorsteuer. Rechnerisch gilt:

Zahllast = Umsatzsteuer (Soll-/Ist-Versteuerung beachten) − abzugsfähige Vorsteuer

Praxisnahe Rechenbeispiele

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Soll- und Ist-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung; bei der Ist-Versteuerung mit Vereinnahmung des Entgelts. Die Versteuerungsart beeinflusst, in welchem Zeitraum Umsätze in der Voranmeldung erscheinen.

Praktische Hinweise für die Buchhaltung

Fristen und Abgabe

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zu zahlen (z. B. Meldung für März bis 10. April). Bei Fristüberschreitung können Säumniszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt drohen.

Dauerfristverlängerung und Vorauszahlung

Unternehmer können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen, damit verlängert sich die Abgabefrist in der Regel um einen Monat. Bei monatlicher Voranmeldung ist hierfür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres fällig. Beachten Sie, dass die Sondervorauszahlung in der Regel bis zum Zeitpunkt der letzten regulären Voranmeldung des Jahres geleistet werden muss.

Elektronische Übermittlung und Buchhaltungssoftware

Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Die meisten Buchhaltungsprogramme (z. B. DATEV, Lexware oder spezialisierte Cloud-Lösungen) erzeugen die notwendigen Werte automatisch und übertragen sie elektronisch. Achten Sie auf korrekte Kontenbeschriftungen und Belegzuordnung, damit Vorsteuer nicht übersehen wird.

Tipps zur Praxis und Fehlervermeidung

Eine korrekt geführte Umsatzsteuer-Voranmeldung schützt vor Nachforderungen und Strafzahlungen. Bei Unsicherheiten, z. B. bei internationalem Umsatz oder ungewöhnlichen Geschäftsvorfällen, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater oder eine gezielte Fragenstellung an das Finanzamt.

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Glossar-Fragen
Wer muss eine Umsatzsteuer‑Voranmeldung abgeben?

Grundsätzlich alle Unternehmer mit steuerpflichtigen Umsätzen; von der Abgabe befreit sind nur Kleinunternehmer nach §19 UStG, die keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Pflicht zur Voranmeldung wird vom Finanzamt bei Gewerbeanmeldung bzw. steuerlicher Erfassung festgelegt.

Wie oft muss ich die Voranmeldung abgeben und welche Fristen gelten?

Die Häufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuer‑Zahllast des Vorjahres: bis 1.000 € jährlich, bis 7.500 € vierteljährlich, darüber monatlich. Die Frist endet regelmäßig am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (z. B. 10. des Folgemonats), eine Dauerfristverlängerung verlängert diese um einen Monat.

Wie reiche ich die Umsatzsteuer‑Voranmeldung ein und muss ich sofort zahlen?

Die Voranmeldung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, in der Regel über ELSTER oder eine zertifizierte Buchhaltungssoftware. Die daraus resultierende Zahllast ist zusammen mit der Anmeldung bis zum Fälligkeitstag an das Finanzamt zu überweisen.

Was ist eine Dauerfristverlängerung und was ist die Sondervorauszahlung?

Die Dauerfristverlängerung gewährt eine einmonatige Fristverlängerung für die Abgabe der Voranmeldung; sie kann beim Finanzamt beantragt werden. In der Regel ist dafür eine Sondervorauszahlung zu leisten, die 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres beträgt.

Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe oder Zahlung?

Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung kann das Finanzamt Verspätungs‑ oder Säumniszuschläge sowie Zinsen erheben und im schlimmsten Fall die Steuer schätzen. Melden Sie Verspätungen möglichst frühzeitig dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater und reichen Sie die Voranmeldung unverzüglich nach.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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