Umsatzsteuererklärung bezeichnet die jährliche Steuererklärung, mit der Unternehmerinnen und Unternehmer dem Finanzamt ihre Umsätze, die darauf entfallende Umsatzsteuer (USt) sowie die abziehbare Vorsteuer gegenüberstellen. Sie basiert auf den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und ist für die endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer im betreffenden Kalenderjahr erforderlich.

Pflichten und Fristen

Jeder Unternehmer, der nicht unter die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fällt, muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Zusätzlich zur Jahreserklärung sind in vielen Fällen Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) erforderlich.

Berechnung und buchhalterische Erfassung

Bei der Umsatzsteuererklärung werden die vereinnahmte bzw. in der Regel die entstandene Umsatzsteuer und die abzugsfähige Vorsteuer einander gegenübergestellt. Die Differenz ergibt die Zahllast oder die Erstattung.

Grundprinzip

In der Buchhaltung erfassen Sie eingehende Umsatzsteuer (aus Ihren Ausgangsrechnungen) auf einem Umsatzsteuerkonto und Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen) auf einem Vorsteuerkonto. Am Jahresende bzw. bei jeder Voranmeldung erfolgt die Verrechnung.

Praxisbeispiel

Sie stellen im Monat Rechnungen über netto 10.000 EUR mit 19 % USt (1.900 EUR). Eingangsrechnungen für Betriebsaufwand enthalten Vorsteuer von 500 EUR. In der Umsatzsteuererklärung bzw. Voranmeldung ergibt sich eine Zahllast von 1.400 EUR (1.900 − 500). Dieser Betrag muss an das Finanzamt gezahlt werden bzw. wird im Jahresausgleich berücksichtigt.

Besondere Sachverhalte

Die Umsatzsteuerpraxis kennt zahlreiche Sonderfälle, die in der Erklärung berücksichtigt werden müssen:

Praktische Tipps für die Buchhaltung

Eine saubere und fristgerechte Umsatzsteuererklärung reduziert Nachforderungen, Zinsen und Säumniszuschläge. Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Regelmäßige Kontenabstimmung: Stimmen Sie Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten monatlich ab, damit sich keine Überraschungen bei der Jahreserklärung ergeben.
  2. Belege systematisch erfassen: Scannen und digitalisieren Sie Eingangsrechnungen unverzüglich, prüfen Sie die Rechnungssachverhalte auf korrekte USt-Angaben.
  3. Nutzung von ELSTER: Reichen Sie Voranmeldungen und die Jahreserklärung elektronisch über ELSTER ein; viele Buchhaltungsprogramme unterstützen den direkten Versand.
  4. Korrekturen: Entdecken Sie Fehler, können Sie diese in der Regel durch eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. durch eine Berichtigung in der Jahreserklärung berichtigen. Bei größeren Fehlern informieren Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater frühzeitig.
  5. Steuerliche Beratung: Bei grenzüberschreitenden Umsätzen, Reverse-Charge-Fällen oder bei Nutzung von Sonderregelungen (z. B. Differenzbesteuerung) ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater empfehlenswert.

Die Umsatzsteuererklärung ist ein zentrales Element der Unternehmenssteuerpflicht in Deutschland. Für Freiberufler und kleine Unternehmen empfiehlt sich eine laufende, sorgfältige Buchführung und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um formale Fehler und unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

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Glossar-Fragen
Was ist eine Umsatzsteuererklärung?

Die Umsatzsteuererklärung ist die jährliche Steuererklärung nach dem UStG, in der Sie Ihre eingenommene Umsatzsteuer den abziehbaren Vorsteuerbeträgen gegenüberstellen. Sie dient der endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr und bildet die Grundlage für Nachzahlungen oder Erstattungen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und meist von regelmäßigen Voranmeldungen ausgenommen; eine jährliche Umsatzsteuererklärung kann jedoch in bestimmten Fällen dennoch erforderlich sein oder vom Finanzamt verlangt werden. Prüfen Sie im Zweifel mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, ob eine Abgabe nötig ist.

Bis wann muss die Umsatzsteuererklärung abgegeben werden und wie erfolgt die Abgabe?

In der Regel ist die Umsatzsteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben; bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Die Abgabe muss elektronisch erfolgen, in der Praxis über das ELSTER-Portal.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine monatliche oder quartalsweise Vorauszahlung, mit der das Finanzamt Zahlungen während des Jahres sichert, während die Umsatzsteuererklärung die jährliche Schlussrechnung darstellt und Voranmeldungen verrechnet. Die Häufigkeit der Voranmeldungen richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres (z. B. ≤1.000 €, vierteljährlich/monatlich ab bestimmten Schwellen).

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuererklärung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, Schätzungen vornehmen und mögliche Nachforderungen sowie Zinsen anordnen. Deshalb sollten Fristen eingehalten oder rechtzeitig Verlängerungen mit dem Finanzamt bzw. durch einen Steuerberater vereinbart werden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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