Für kleine Unternehmen sind die GoBD kein abstraktes Steuerrecht-Thema, sondern Praxisalltag: Sie regeln, wie Geschäftsvorfälle elektronisch erfasst, aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung bereitgestellt werden müssen. Wer die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form kennt und umsetzt, reduziert Prüfungsrisiken und spart Zeit im Tagesgeschäft. Dieser Artikel erklärt kompakt, aber vollständig, was kleine Unternehmen konkret tun müssen — mit praxisnahen Beispielen, einer Umsetzungs-Checkliste und Hinweisen auf nützliche Hilfsmittel.
Was sind die GoBD und für wen gelten sie?
Die GoBD sind verbindliche Verwaltungsanweisungen für die Verfahrensdokumentation, die elektronische Buchführung und den Datenzugriff durch die Finanzverwaltung. Kurz: Sie präzisieren, wie digitale Unterlagen so geführt werden müssen, dass sie jederzeit vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar vorliegen.
Grundsätzlich gelten die GoBD für alle steuerpflichtigen Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland, die elektronische Aufzeichnungen führen oder elektronische Buchführungssysteme nutzen. Das betrifft kleine Gewerbebetriebe, Freiberufler, Start-ups sowie Handwerksbetriebe mit digitaler Rechnungslegung.
Die konkreten Anforderungen sind in der Praxis oft eine Frage der Verhältnismäßigkeit: Ein Einzelunternehmer ohne komplexe Prozesse braucht pragmatische, aber prüfungsfeste Lösungen; ein Handelsbetrieb mit Kassensystem muss technisch abgesicherte Abläufe nachweisen.
Kernthemen der GoBD: Was müssen Sie technisch und organisatorisch beachten?
Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit
Jeder Geschäftsvorfall muss vollständig und chronologisch erfasst werden. Das bedeutet: Keine Lücken bei Belegen, keine nachträglichen "unsichtbaren" Änderungen und eine nachvollziehbare Struktur (z.B. Journal, Kontenplan).
Unveränderbarkeit und Protokollierung
Elektronische Daten müssen so gespeichert werden, dass Veränderungen erkennbar sind. Das erreichen Sie durch Versionsverwaltung, Prüfsummen, Audit-Trails oder schreibgeschützte Backups. Ein Beispiel: Wenn eine Rechnung storniert wird, darf der ursprüngliche Datensatz nicht einfach gelöscht werden; stattdessen muss ein Storno-Beleg mit Verweis auf das Original erstellt werden.
Verfahrensdokumentation
Die Verfahrensdokumentation beschreibt Ihre Prozesse: Wie werden Rechnungen erfasst, wie werden Daten gesichert, wer hat welche Zugriffsrechte? Sie ist das wichtigste Dokument bei einer Prüfung. Beschreiben Sie Software-Einstellungen, Schnittstellen, Archivierungsregeln und Verantwortlichkeiten so, dass ein Dritter Ihre Abläufe verstehen und reproduzieren kann.
Datenzugriff und Bereitstellung
Die Finanzverwaltung kann Daten in unterschiedlichen Formen anfordern — z.B. als Export oder bei einer Vor-Ort-Prüfung. Deshalb müssen Daten in maschinenlesbarer und verarbeitbarer Form vorliegen. Für die Übermittlung von Steuererklärungen und elektronischen Meldungen nutzen viele Unternehmen ELSTER; weitere Informationen und Möglichkeiten zur Datenübermittlung finden Sie bei ELSTER.
Praktische Umsetzung für kleine Unternehmen
Schritt-für-Schritt: So setzen Sie GoBD-konform um
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Bestandsaufnahme: Welche Buchhaltungs- und Kassensysteme nutzen Sie? Welche papierbasierten Prozesse existieren noch? Erfassen Sie alle Belegarten und Abläufe.
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Verfahrensdokumentation erstellen: Beschreiben Sie Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenprozesse, digitale Signaturen, Archivierung und Backup-Intervalle.
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Technische Maßnahmen: Aktivieren Sie Audit-Logs in Ihrer Software, richten Sie regelmäßige Backups ein und nutzen Sie verschlüsselte, revisionssichere Speicherorte.
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Organisatorische Maßnahmen: Rollen und Zugriffsrechte definieren, Verantwortlichkeiten für Buchungen und Prüfen festlegen, Schulungen durchführen.
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Test & Dokumentation: Führen Sie einen internen Test durch: Können alle Belege binnen kurzer Zeit geliefert und der Verlauf eines Buchungssatzes nachvollzogen werden? Dokumentieren Sie das Testergebnis.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
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Freiberufler (Grafikdesigner): Nutzt ein cloudbasiertes Rechnungsprogramm. Wichtig: Exporte der Buchungsdaten, regelmäßig lokale Backups der Cloud-Daten und eine Verfahrensdokumentation, die neben der Softwarekonfiguration auch die Häufigkeit der Prüfungen beschreibt.
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Kleines Café mit Kassensystem: Tagesabschlüsse müssen manipulationssicher sein. Speichern Sie tägliche Z-Abschlüsse separat und dokumentieren Sie Kassenstürze und Kassenberichtigungen. Prüfen Sie, ob Ihr Kassensystem eine TSE oder andere Sicherheitsfunktionen unterstützt.
Aufbewahrungsfristen, Scannen und elektronische Rechnungen
Wichtige Aufbewahrungsfristen nach den GoBD sind in vielen Fällen gesetzlich vorgegeben: Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe sind in der Regel 10 Jahre aufzubewahren; empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen meistens 6 Jahre. Eine kompakte Übersicht:
Dokument | Aufbewahrungsfrist |
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Buchungsbelege, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
Steuerrelevante Unterlagen (z.B. Lohnbelege) | 10 Jahre |
Das Scannen von Papierbelegen ist erlaubt, wenn die Scans inhaltlich vollständig, lesbar und revisionssicher gespeichert werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare Indexierung (z.B. Belegnummer, Datum, Betrag) und die Dokumentation des Scanprozesses. Originale dürfen nur unter bestimmten Bedingungen vernichtet werden — dokumentieren Sie die Vernichtung.
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind bereits Alltag. Um GoBD-konform zu bleiben, sorgen Sie dafür, dass elektronische Rechnungen signatur- oder zertifikatsgesichert sind oder dass Sie ein Verfahren mit qualifiziertem Prüfpfad nutzen.
Was passiert bei Nicht-Einhaltung und welche Hilfen gibt es?
Fehlende GoBD-konforme Abläufe können zu Schätzungen durch das Finanzamt, Hinzuschätzungen oder Bußgeldern führen. In der Praxis führt mangelnde Ordnung häufig zu längeren Prüfungen und Mehrarbeit. Deshalb ist es günstiger, frühzeitig strukturierte Prozesse aufzubauen.
Für kleine Unternehmen gibt es praktische Unterstützung: Branchenverbände, Steuerberater und Softwareanbieter bieten Muster-Verfahrensdokumentationen und Checklisten an. Auch das Bundesfinanzministerium stellt Erläuterungen und Anwendungshinweise bereit, die bei Zweifeln eine verlässliche Quelle darstellen — siehe Erläuterungen laut Bundesfinanzministerium.
Softwareanbieter wie DATEV bieten spezielle Lösungen und Informationsmaterialien zur GoBD-Umsetzung an; für viele kleine Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation und der Prüfung der technischen Maßnahmen sinnvoll. Weitere praktische Hinweise und Tools finden Sie beispielsweise bei DATEV.
Fazit
Für kleine Unternehmen sind die GoBD kein Hexenwerk, sondern ein strukturierter Leitfaden für sichere, nachvollziehbare Buchführung und Archivierung. Entscheidend sind eine klare Verfahrensdokumentation, technische Maßnahmen zur Unveränderbarkeit und regelmäßige Backups sowie die Fähigkeit, Daten bei Bedarf maschinenlesbar bereitzustellen. Praktische Schritte — Bestandsaufnahme, Dokumentation, technische Umsetzung, Tests — schaffen Rechtssicherheit und reduzieren Prüfungsrisiken.
Starten Sie klein, aber gründlich: Eine einfache, aber vollständige Verfahrensdokumentation und ein Backup-Konzept bringen in den meisten Fällen bereits viel Entlastung. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu und nutzen Sie die verfügbaren Informationsangebote staatlicher Stellen und Branchenanbieter, um Ihr System fit für die nächste Prüfung zu machen.
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