Anlagegüter sind Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen dauerhaft dienen und deshalb dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Typische Beispiele sind Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Grundstücke, Gebäude und Fuhrpark. Für die buchhalterische und steuerliche Behandlung sind Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Nutzungsdauer und Abschreibung maßgeblich.

Definition und rechtliche Grundlagen

Anlagegüter werden handels- und steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Handelsrechtlich sind die Regeln im HGB verankert (z. B. Vollständigkeitspflicht, Inventar). Steuerlich sind insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit den AfA-Vorschriften (§ 7 EStG) und das Umsatzsteuergesetz (UStG) für den Vorsteuerabzug relevant.

Wesentliche Merkmale:

Bilanzierung und Abschreibung

Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts sind in der Regel zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA). Die Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen des BMF; bei abweichender betrieblicher Nutzungsdauer ist eine Begründung nötig.

Abschreibungsmethoden

Besonderheiten: GWG und Sammelposten

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen unter bestimmten Grenzen sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Der steuerliche Schwellenwert liegt derzeit bei bis zu 800 EUR netto (Stand 2024). Alternativ kann für bestimmte niedrigpreisige Wirtschaftsgüter ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Prüfen Sie jeweils die aktuelle Gesetzeslage und wählen Sie die für Ihr Unternehmen günstigste Variante.

Praktische Anwendung in der Buchhaltung

Für Freiberufler und kleine Unternehmen sind klare Regeln für die Erfassung und Verwaltung von Anlagegütern wichtig, um Abschreibungen korrekt zu buchen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Anlagenbuchführung

Vorsteuer und Anschaffung

Beim Erwerb eines Anlageguts können Sie unter den Voraussetzungen des UStG den Vorsteuerabzug geltend machen. Die Buchung des Einkaufs läuft typischerweise in zwei Schritten: Aktivierung des Nettobetrags auf dem Anlagekonto und Vorsteuer als Forderung gegenüber dem Finanzamt.

Konkrete Beispiele und Buchungssätze

Praktische Buchungssätze helfen, die Theorie in die Praxis zu übertragen. Nachfolgend typische Fälle:

Beispiel 1: Maschine kaufen (Anschaffung 10.000 EUR netto, 19% USt)

Beispiel 2: GWG (Drucker 450 EUR netto)

Beachten Sie: Bei Abgängen (Verkauf, Verschrottung) sind Buchungssätze zur Auflösung der Aktivierung und zur Erfassung eines Veräußerungsgewinns oder -verlusts erforderlich.

Fazit: Eine saubere Erfassung von Anlagegütern, ein korrekt geführtes Anlageverzeichnis und die Auswahl der geeigneten AfA-Methode sind für die steuerlich richtige und wirtschaftliche Buchführung unerlässlich. Bei Unsicherheiten—insbesondere bei Leasingfragen, Sammelposten oder abweichender Nutzungsdauer—empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

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Glossar-Fragen
Was versteht man unter Anlagegütern?

Anlagegüter sind Vermögensgegenstände, die dem Betrieb dauerhaft dienen und in der Regel länger als ein Jahr genutzt werden; sie gehören zum Anlagevermögen (im Gegensatz zum Umlaufvermögen). Beispiele sind Maschinen, Büroeinrichtungen und Betriebsgebäude.

Wie werden Anlagegüter steuerlich behandelt?

Anlagegüter sind in der Bilanz zu aktivieren und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben (AfA) nach den Vorgaben des EStG/AfA-Tabellen; bei Bilanzierung gelten zudem die Aktivierungspflichten des HGB. Bei umsatzsteuerpflichtigen Käufen kann zudem Vorsteuer nach UStG geltend gemacht werden.

Gilt für Anlagegüter eine Grenze für die Sofortabschreibung (GWG)?

Ja: Günstige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zur derzeitigen Grenze von 800 EUR netto können im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden; teurere Anlagegüter müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beachten Sie, dass die Grenze sich ändern kann und für die korrekte Einordnung der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer zugrunde gelegt wird.

Wie verhalte ich mich als Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung bei Anschaffung von Anlagegütern?

Auch bei der EÜR dürfen Anschaffungskosten für Anlagegüter nicht beliebig als sofortige Ausgabe gebucht werden: GWG bis zur Grenze können sofort abgesetzt werden, ansonsten sind die Anschaffungskosten über die AfA verteilt anzusetzen. Führen Sie ein Anlageverzeichnis zur Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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