GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine in Deutschland häufig gewählte Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung der Gesellschafter. Für Freiberufler und kleine Unternehmen bedeutet die GmbH, dass die unternehmerische Tätigkeit rechtlich von der privaten Vermögenssphäre getrennt ist – haftungsbeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen –, gleichzeitig aber besondere buchhalterische und steuerliche Pflichten entstehen.

Rechtsform, Gründung und Stammkapital

Die GmbH ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Mindeststammkapital beträgt 25.000 EUR; zur Eintragung ins Handelsregister müssen mindestens 12.500 EUR bar eingezahlt oder entsprechende Sacheinlagen nachgewiesen werden. Für die Buchhaltung relevant sind dabei die Konten Stammkapital (gezeichnetes Kapital) und Kapitalrücklage (bei Überzahlungen oder Sachleistungen).

Für Gründer wichtig: Die GmbH ist Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und unterliegt damit der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung).

Buchhalterische Pflichten und praktische Besonderheiten

Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH umfassenden Buchführungspflichten. Wichtige Regelungen stammen aus HGB, GoB und den GoBD für die Aufbewahrung und elektronische Buchführung.

Wesentliche Anforderungen

Typische Buchungssätze

Praxisnahe, vereinfachte Beispiele:

Vorgang Buchung
Einzahlung Stammkapital (Bar/Bank) Bank an Stammkapital
Kauf Anlagevermögen Sachkonto Anlage an Bank
Monatliche Abschreibung Abschreibungen an Anlagekonto
Bruttolohnzahlung Lohnaufwand an Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt / Sozialversicherung; danach Auszahlung: Lohnaufwand / Verbindlichkeiten an Bank

Steuern und Abgaben

Die GmbH ist körperschaftsteuerpflichtig und unterliegt zusätzlich der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Relevante Vorschriften kommen aus dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

Körperschaft- und Gewerbesteuer

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Die GmbH führt Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen ab und kann Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Umsatzsteuervoranmeldungen sind oft monatlich oder vierteljährlich vorzulegen. In der Buchhaltung unterscheiden sich Umsatzsteuerkonten für Umsatzsteuerzahllast und Vorsteuererstattung.

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Bei Angestellten ist die GmbH Arbeitgeber und führt Lohnsteuer sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ab. Typische Buchungen: Lohnaufwand, Lohnsteuer-Verbindlichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge, Auszahlung Nettolohn.

Jahresabschluss, Ausschüttungen und Praxisfälle

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls Anhang sowie Lagebericht (abhängig von Größe). Kleine GmbHs können Erleichterungen nach HGB nutzen, große GmbHs unterliegen strengen Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger.

Gewinnausschüttung und Rücklagen

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter erfolgen erst nach Feststellung des Jahresabschlusses. Buchung: Gewinnvortrag/GuV an Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter (bei Auszahlung: Verbindlichkeit an Bank). Beachten Sie die Kapitalerhaltungsvorschriften: Ausschüttungen dürfen Stammkapital nicht gefährden.

Praxisbeispiele

Fazit: Die GmbH bietet Haftungsbegrenzung und kaufmännische Seriosität, verlangt aber eine professionelle Buchführung, strikte Trennung von Privat- und Gesellschaftsvermögen sowie die Beachtung zahlreicher steuerlicher Pflichten. Für Gründer und kleine Unternehmen lohnt sich frühzeitige Beratung durch Steuerberater, um Buchungsprozesse, Steuerfristen und Ausschüttungsregeln rechtskonform und liquiditätsschonend zu gestalten.

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Glossar-Fragen
Was ist eine GmbH und für wen eignet sie sich?

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person und Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sie eignet sich für Unternehmer, die persönliche Haftungsrisiken begrenzen und eine klar strukturierte Unternehmensform mit Gesellschaftern wünschen.

Wie hoch ist das Mindeststammkapital und wie kann es eingebracht werden?

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 EUR; dieses Kapital kann als Bareinlage oder als Sacheinlage eingebracht werden. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen die vereinbarten Einlagen nachgewiesen und die Bareinlagen zumindest teilweise geleistet sowie Sacheinlagen vertraglich bewertet sein.

Wer führt die GmbH und welche Aufgaben hat die Geschäftsführung?

Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden; Sie können Gesellschafter oder externe Personen sein. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen, tragen die Leitungspflichten, müssen die Buchführung sicherstellen und sind für die Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten verantwortlich.

Wie haftet ein Gesellschafter einer GmbH persönlich?

Sie haften als Gesellschafter grundsätzlich nur mit Ihrer Einlage und nicht mit Ihrem Privatvermögen. Eine persönliche Haftung kann jedoch eintreten bei Abgabe persönlicher Bürgschaften, bei Durchgriffshaftung (z. B. Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen) oder bei Verstößen gegen Kapitalerhaltungsregeln.

Welche steuerlichen Pflichten hat eine GmbH?

Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag), der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer und ist zur doppelten Buchführung sowie zu einem Jahresabschluss nach HGB verpflichtet. Zusätzlich müssen laufende Pflichten wie Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und entsprechende Steuererklärungen erfüllt werden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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