Personengesellschaft bezeichnet eine Unternehmensform, bei der zwei oder mehr natürliche Personen (oder juristische Personen) zur gemeinsamen Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs verbunden sind. Im deutschen Recht umfasst der Begriff klassische Formen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Für die Buchhaltung und Besteuerung ist besonders wichtig: Personengesellschaften sind steuerlich transparent, das heißt Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und im Rahmen der Einkommensteuer (EStG) versteuert.

Rechtsform, Haftung und steuerliche Einordnung

Personengesellschaften unterscheiden sich wesentlich in Haftung und Registrierungspflicht:

Steuerlich gilt: Die Gesellschaft selbst ist kein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt. Nach den Regeln des EStG werden Gewinne der Gesellschaft ermittelt und den Gesellschaftern zugerechnet. Personengesellschaften unterliegen jedoch der Gewerbesteuer (Gewerbesteuergesetz), sofern sie gewerblich tätig sind. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 EUR bei der Gewerbesteuer.

Auswirkungen auf die Buchhaltung und Bilanzierung

Für die tägliche Buchführung und Jahresabschlussgestaltung ergeben sich aus der Rechtsform konkrete Konsequenzen:

Konkrete Buchungssätze (Praxisbeispiele)

Typische Buchungen in der Personengesellschaft:

Vorgang Beispielbuchung
Einlage eines Gesellschafters Bank an Gesellschafter-Kapital
Private Entnahme Gesellschafter-Entnahmen an Bank
Gewinnverteilung (bei Abschluss) GuV an Gesellschafter-Kapital (anteilig)

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer in der Praxis

Aus buchhalterischer Sicht sind die drei Steuerbereiche besonders relevant:

Praktische Tipps für die buchhalterische Umsetzung

Konkrete Empfehlungen für Freiberufler und kleine Unternehmer:

Personengesellschaften bieten Flexibilität, verlangen aber eine saubere buchhalterische Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter. Eine strukturierte Buchführung, abgestimmte Kontenpläne und regelmäßig geprüfte Jahresabschlüsse erleichtern die steuerliche Behandlung und reduzieren das Risiko von Nachforderungen durch Finanzamt und Gewerbesteuerbehörde.

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Was versteht man unter einer Personengesellschaft?

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss natürlicher Personen zur gemeinsamen Ausübung eines Handelsgewerbes oder sonstigen Zweckes (z. B. GbR, OHG, KG) und ist in vielen Punkten im HGB und BGB geregelt. Steuerlich gilt sie als transparente Gesellschaft; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und nach dem EStG besteuert.

Wie haften die Gesellschafter einer Personengesellschaft?

In der Regel haften Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen; bei GbR und OHG ist die Haftung meist gesamtschuldnerisch, bei der KG haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist dagegen nur bis zur eingetragenen Hafteinlage. Die genaue Haftung richtet sich nach Gesellschaftsvertrag und den Vorschriften des HGB/BGB.

Welche Steuern müssen Personengesellschaften zahlen?

Die Gesellschaft selbst unterliegt nicht der Körperschaftsteuer; die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer (EStG), zusätzlich können Gewerbesteuerpflicht (GewStG) und Umsatzsteuer (UStG) anfallen. Die konkrete Steuerbelastung hängt von der Art des Betriebs und der Gewinnverteilung ab.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Personengesellschaft gegenüber einer GmbH?

Vorteile sind einfache und kostengünstige Gründung, flexible Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag und steuerliche Transparenz; Nachteile sind die persönliche Haftung der Gesellschafter und häufig erschwerte Kapitalbeschaffung im Vergleich zur GmbH. Für viele Freiberufler und kleine Unternehmer ist die Personengesellschaft aufgrund der geringen Formalien attraktiv.

Wer führt die Geschäfte und wer vertritt die Personengesellschaft nach außen?

Bei GbR und OHG führen in der Regel alle Gesellschafter gemeinschaftlich die Geschäfte, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt; bei der KG ist der Komplementär geschäftsführend und vertretungsberechtigt, der Kommanditist in der Regel ausgeschlossen. Die Regeln zur Geschäftsführung und Vertretung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag sowie aus HGB und BGB.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.