Personengesellschaft bezeichnet eine Unternehmensform, bei der zwei oder mehr natürliche Personen (oder juristische Personen) zur gemeinsamen Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs verbunden sind. Im deutschen Recht umfasst der Begriff klassische Formen wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Für die Buchhaltung und Besteuerung ist besonders wichtig: Personengesellschaften sind steuerlich transparent, das heißt Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und im Rahmen der Einkommensteuer (EStG) versteuert.
Rechtsform, Haftung und steuerliche Einordnung
Personengesellschaften unterscheiden sich wesentlich in Haftung und Registrierungspflicht:
- GbR: einfache Gründung, keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich, häufig für kleinere Projekte.
- OHG: ist Handelsgesellschaft, Eintragung ins Handelsregister erforderlich, unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter.
- KG: besteht aus mindestens einem voll haftenden Komplementär und einem beschränkt haftenden Kommanditisten.
- PartG: dient vorwiegend freien Berufen, Besonderheiten bei Haftung und Berufsrecht sind zu beachten.
Steuerlich gilt: Die Gesellschaft selbst ist kein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt. Nach den Regeln des EStG werden Gewinne der Gesellschaft ermittelt und den Gesellschaftern zugerechnet. Personengesellschaften unterliegen jedoch der Gewerbesteuer (Gewerbesteuergesetz), sofern sie gewerblich tätig sind. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 EUR bei der Gewerbesteuer.
Auswirkungen auf die Buchhaltung und Bilanzierung
Für die tägliche Buchführung und Jahresabschlussgestaltung ergeben sich aus der Rechtsform konkrete Konsequenzen:
- Bilanzierungspflicht: OHG und KG sind nach HGB grundsätzlich bilanzierungspflichtig; kleine GbR können unter bestimmten Voraussetzungen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, sofern keine Handelsgewerbeigenschaft vorliegt.
- Handels- vs. Steuerbilanz: Unterschiede zwischen Handelsbilanz (HGB) und Steuerbilanz (EStG/UStG) sind häufig: Abgrenzung von Rückstellungen, Abschreibungen (AfA) und Bewertungswahlrechte müssen abgestimmt werden.
- Eigenkapitalkonten der Gesellschafter: Jede Einlage, Entnahme und Gewinnverteilung wird auf gesonderten Eigenkapitalkonten geführt; dies ist buchhalterisch zwingend, um liquide Mittel und steuerliche Folgen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Konkrete Buchungssätze (Praxisbeispiele)
Typische Buchungen in der Personengesellschaft:
| Vorgang | Beispielbuchung |
|---|---|
| Einlage eines Gesellschafters | Bank an Gesellschafter-Kapital |
| Private Entnahme | Gesellschafter-Entnahmen an Bank |
| Gewinnverteilung (bei Abschluss) | GuV an Gesellschafter-Kapital (anteilig) |
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer in der Praxis
Aus buchhalterischer Sicht sind die drei Steuerbereiche besonders relevant:
- Umsatzsteuer (UStG): Umsatzsteuerpflicht gilt grundsätzlich; Umsatzsteuervoranmeldungen sind fristgerecht elektronisch abzugeben. Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) kann für kleinere Personengesellschaften relevant sein.
- Gewerbesteuer: Gewerbliche Personengesellschaften müssen Gewerbesteuer abführen. Die Gesellschaft erhält Bescheide über Gewerbesteuervorauszahlungen; diese Zahlungen sind bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.
- Einkommensteuer (EStG): Die den Gesellschaftern zuzurechnenden Gewinne erhöhen deren persönliche Einkünfte; die Gesellschaft erstellt dafür die Anlage G bzw. entsprechende Mitteilungen zur Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.
Praktische Tipps für die buchhalterische Umsetzung
Konkrete Empfehlungen für Freiberufler und kleine Unternehmer:
- Klare Kontenstruktur: Legen Sie für jeden Gesellschafter ein separates Kapital-, Entnahme- und Gewinnverrechnungskonto an.
- Vertragliche Regelungen: Vereinbaren Sie im Gesellschaftsvertrag verbindliche Regeln zur Gewinnverteilung, Entnahmebeschränkungen und Verzinsung von Einlagen, damit Buchhaltung und Steuererklärung übereinstimmen.
- Trennung von Entnahme und Gehalt: Zahlungen an persönlich tätige Gesellschafter sind in der Regel Entnahmen oder Geschäftsführervergütungen; sachgerechte Verbuchung vermeidet Nachfragen durch Finanzamt.
- Fristen und Vorauszahlungen: Planen Sie USt-Voranmeldungen und Gewerbesteuervorauszahlungen in der Liquiditätsplanung ein.
- Zusammenarbeit mit Steuerberater: Insbesondere bei Handelsbilanzsteuerung, Wahlrechten nach HGB/EStG und komplexen Gewinnabführungen sollten Sie einen Steuerberater einbeziehen.
Personengesellschaften bieten Flexibilität, verlangen aber eine saubere buchhalterische Trennung von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter. Eine strukturierte Buchführung, abgestimmte Kontenpläne und regelmäßig geprüfte Jahresabschlüsse erleichtern die steuerliche Behandlung und reduzieren das Risiko von Nachforderungen durch Finanzamt und Gewerbesteuerbehörde.