Definition: Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit selbstständig ausübt und das Unternehmen ohne Gesellschafter führt. Rechtlich ist das Einzelunternehmen keine eigene juristische Person; Inhaber und Unternehmen sind rechtlich nicht getrennt, weshalb der Unternehmer persönlich und unbeschränkt haftet.

Grundlegende Merkmale

Als Einzelunternehmer handeln Sie auf eigene Rechnung. Wichtige Merkmale sind die persönliche Haftung, die einfache Gründung und die direkte Gewinnermittlung. Entscheidend ist, ob Sie als Freiberufler (steuerrechtlich keine Gewerbesteuer, kein Gewerbeschein) oder als Gewerbetreibender einzustufen sind (Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer).

Rechtsform und Haftung

Im Gegensatz zur GmbH oder UG haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Diese persönliche Haftung beeinflusst Ihre Absicherung, Kreditwürdigkeit und Vertragsgestaltung.

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Bei freien Berufen (z. B. Ärzte, Steuerberater, Ingenieure) gelten vereinfachte steuerliche Regeln. Gewerbetreibende müssen das Gewerbe anmelden und ggf. Gewerbesteuer zahlen. Die Abgrenzung hat unmittelbare Folgen für Buchführung und steuerliche Pflichten.

Buchhalterische Pflichten und steuerliche Behandlung

Für die Buchhaltung ist entscheidend, ob Sie zur einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Viele Einzelunternehmer führen die EÜR nach §4 Abs. 3 EStG durch. Handelsrechtliche Buchführungspflichten ergeben sich aus dem HGB, wenn Sie als Kaufmann gelten.

EÜR versus Bilanzierung

Die EÜR ist für viele Kleingewerbetreibende und Freiberufler praxisgerecht: Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt. Eine Bilanzierung nach HGB ist erforderlich, wenn handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft besteht oder steuerliche/umsatzabhängige Schwellen überschritten werden. In der Praxis werden häufig Umsatz- und Gewinnerwartungen als Richtgröße herangezogen; prüfen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer

Als Unternehmer unterliegen Sie der Umsatzsteuer (UStG) — je nach Umsatzregelung monatliche, vierteljährliche oder jährliche Voranmeldungen. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer (EStG). Gewerbebetriebe müssen zusätzlich Gewerbesteuer entrichten; Freiberufler sind hiervon ausgenommen.

Praxisnahe Buchführungstipps

Konkrete Maßnahmen erleichtern Ihre tägliche Buchführung und minimieren Fehler:

Beispiele für typische Buchungsvorfälle:

Vorgang Grundbuchung (vereinfachte Darstellung)
Rechnung an Kunden (netto 1.000 € + 19 % USt) Forderungen an Umsatzerlöse 1.000 €; Umsatzsteuer 190 €
Einkauf Betriebsmittel (netto 500 € + 19 % USt) Aufwand/Betriebsbedarf an Verbindlichkeiten 500 €; Vorsteuer 95 €
Privatentnahme (Barentnahme) Privatentnahme an Kasse/Bank

Typische Fehler und Checkliste für den Jahresabschluss

Vermeiden Sie folgende häufige Fehler:

Checkliste zum Jahresabschluss:

  1. Konten abstimmen (Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten).
  2. Abschreibungen und Rückstellungen prüfen.
  3. Privatentnahmen und Eigenleistungen dokumentieren.
  4. Anlage EÜR oder Bilanz inkl. Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
  5. Steuerfristen beachten: Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.

Fazit: Als Einzelunternehmer profitieren Sie von einer einfachen Gründung und direkter Steuerpflicht, tragen aber die volle persönliche Haftung. Praktische Buchhaltung bedeutet konsequente Trennung von Privat- und Geschäftsvorfällen, regelmäßige Dokumentation und rechtzeitige Meldungen an Finanzamt und, falls relevant, an das Gewerbeamt. Bei Unsicherheiten, insbesondere zu Bilanzierungspflichten oder Gewerbesteuer, ist die Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.

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Glossar-Fragen
Was ist ein Einzelunternehmer?

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit allein betreibt; es gibt keine eigene juristische Person wie bei einer GmbH, und der Inhaber trifft alle geschäftlichen Entscheidungen.

Haftet der Einzelunternehmer persönlich?

Ja, als Einzelunternehmer haften Sie grundsätzlich unbeschränkt mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen; eine Ausnahme bilden Sonderformen wie die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH.

Welche Buchführungspflichten gelten für Einzelunternehmer?

Viele Einzelunternehmer können die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen; handelsrechtlich buchführungspflichtig werden Sie jedoch, wenn Sie kaufmännisch organisiert sind oder bestimmte Größen‑ bzw. Umsatz-/Gewinngrenzen überschreiten, dann ist eine Bilanz erforderlich.

Muss ich mich als Einzelunternehmer anmelden, und wo?

Gewerbliche Einzelunternehmer müssen ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden; Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen?

Ja, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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