Privatentnahme bezeichnet in der Buchhaltung den Vorgang, bei dem ein Unternehmer oder Gesellschafter Vermögenswerte (Geld, Waren, Leistungen) aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt. Diese Entnahmen mindern das Betriebsvermögen bzw. das Eigenkapital, stellen jedoch keine betrieblichen Aufwendungen im steuerrechtlichen Sinne dar.

Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Für Freiberufler und Einzelunternehmer sowie für Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) gehört die Privatentnahme zum normalen Zahlungsverkehr. Das Handelsrecht (HGB) und das Steuerrecht (insbesondere EStG und UStG) unterscheiden dabei klar zwischen Entnahmen und betrieblichen Ausgaben:

Buchhalterische Erfassung und typische Buchungssätze

Die Privatentnahme wird in der doppelten Buchführung über ein Privatkonto bzw. Entnahmekonto (contra Eigenkapital) erfasst. Ziel ist eine saubere Trennung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen.

Typische Buchungssätze

Am Jahresende wird der Saldo des Privatkontos gegen das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, wodurch sich das ausgewiesene Eigenkapital verändert.

Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Auswirkungen

Steuerlich sind insbesondere zwei Punkte relevant:

Bei Warenentnahmen kann zusätzlich eine Vorsteuerkorrektur notwendig werden, wenn beim Erwerb der Ware Vorsteuer geltend gemacht wurde. Bewahren Sie alle Nachweise auf und dokumentieren Sie den Entnahmewert nachvollziehbar.

Praktische Hinweise und Beispiele für den Unternehmeralltag

Praktischer Umgang und Dokumentation sind zentral, um Nachfragen durch das Finanzamt zu vermeiden:

Konkrete Beispiele

Risiken und Maßnahmen zur Vermeidung von Problemen

Unklare oder unzureichend dokumentierte Entnahmen führen häufig zu Betriebsprüfungen. Folgende Maßnahmen reduzieren Risiken:

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Was versteht man unter einer Privatentnahme?

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer Betriebsvermögen für private Zwecke entnimmt (z. B. Geld, Waren oder Anlagen). Sie mindert das Eigenkapital bzw. das Privatkonto, ist keine Betriebsausgabe und beeinflusst den steuerlichen Gewinn nicht direkt.

Wie müssen Privatentnahmen buchhalterisch erfasst werden?

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung notieren Sie Entnahmen separat im Privatkonto; in der doppelten Buchführung buchen Sie über ein Entnahmekonto (z. B. Privatentnahmen) und reduzieren Bank, Kasse oder Warenbestand. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation mit Wertangabe und Datum.

Sind Privatentnahmen umsatzsteuerpflichtig?

Waren- oder Leistungsentnahmen gelten grundsätzlich als unentgeltliche Wertabgabe und können umsatzsteuerpflichtig sein (USt auf den Entnahmewert), Ausnahmen gibt es z. B. bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Geldentnahmen selbst unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Beeinflussen Privatentnahmen den steuerpflichtigen Gewinn?

Direkt ändern Privatentnahmen den Gewinn nicht, da sie keine Betriebsausgaben sind; sie vermindern jedoch das Eigenkapital und die Liquidität des Unternehmens. Steuerlich relevantes Ergebnis bleibt das Betriebsergebnis vor Entnahmen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Privatentnahme und Entnahme in einer GmbH?

Ja: Bei einer GmbH dürfen Gesellschafter nicht einfach Betriebsvermögen als Privatentnahme entnehmen; Geldabflüsse erfolgen über Gehaltszahlungen, Darlehen oder Gewinnausschüttungen, die gesondert steuerlich zu behandeln sind. Unzulässige Entnahmen können gesellschafts- und steuerrechtliche Folgen haben.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.