Gewinnermittlungsart bezeichnet die gesetzlich festgelegte Methode, mit der Unternehmer und Freiberufler ihren steuerlichen Gewinn ermitteln. In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen der einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und der Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich). Die Wahl der Gewinnermittlungsart beeinflusst Buchführungspflichten, steuerliche Gestaltungsspielräume und die Darstellung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.

Übersicht der gängigen Gewinnermittlungsarten

Für die Praxis sind zwei Verfahren besonders relevant:

Wann welche Methode zur Anwendung kommt

Ob Sie EÜR oder Bilanzierung anwenden müssen, hängt von Ihrer Rechtsform, Ihrer Kaufmannseigenschaft nach HGB und gesetzlichen Schwellen ab. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende können in der Regel die EÜR verwenden, sofern sie nicht buchführungspflichtig sind. Kaufleute nach HGB sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Wichtig ist: die Wahl ist steuerlich und handelsrechtlich relevant. Ein späterer Wechsel der Gewinnermittlungsart kann Meldepflichten und Übergangsregelungen auslösen. Prüfen Sie daher vor einem Wechsel die Auswirkungen auf Abschreibungen, Rückstellungen und die handelsrechtliche Publizitätspflicht.

Vor- und Nachteile in der betrieblichen Praxis

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Bilanzierung

Praxisnahe Hinweise und konkrete Beispiele

So wählen Sie die passende Gewinnermittlungsart:

  1. Prüfen Sie Ihre Rechtsform und ob Sie nach HGB als Kaufmann gelten. Bei Kaufmannseigenschaft besteht in der Regel Bilanzierungspflicht.
  2. Beurteilen Sie Ihre betrieblichen Bedürfnisse: Benötigen Sie eine aussagekräftige Bilanz für Kreditanträge oder Investoren? Dann ist Bilanzierung vorteilhaft.
  3. Berücksichtigen Sie steuerliche Effekte: Bilanzierung ermöglicht z. B. Bilanzierung von Rückstellungen, die das zu versteuernde Ergebnis beeinflussen können.

Konkretes Beispiel 1: Sie sind freiberuflicher Webentwickler und arbeiten allein. Ihre Umsätze sind überschaubar und Sie benötigen keine Bankfinanzierung. Die EÜR ist hier meist ausreichend und spart Zeit.

Konkretes Beispiel 2: Sie betreiben ein wachsendes Handelsunternehmen als Einzelunternehmer und möchten Kredite aufnehmen. Die Bank verlangt eine Bilanz. In diesem Fall ist die doppelte Buchführung sinnvoll, da sie die wirtschaftliche Lage transparenter darstellt.

Praktische Abläufe und Formulare

Für die EÜR verwenden Sie bei der Einkommensteuererklärung in der Regel die Anlage EÜR. Bei Bilanzierung erstellen Sie einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach HGB und reichen gegebenenfalls die Steuerbilanz ein. Beachten Sie die Unterschiede in Bewertung und Ansatz zwischen Handels- und Steuerbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip).

Praxis-Tipps:

Aspekt EÜR Bilanzierung
Komplexität niedrig hoch
Transparenz für Dritte gering hoch
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt umfangreich

Fazit: Die richtige Gewinnermittlungsart hängt von Ihrer Unternehmensform, dem Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihren finanziellen Zielen ab. Treffen Sie die Entscheidung bewusst und ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater hinzu, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Welche Gewinnermittlungsarten gibt es in Deutschland?

Grundsätzlich unterscheidet man die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG und die Bilanzierung mit Jahresabschluss (Bilanz und GuV) nach Handels- und Steuerrecht; die Wahl hängt von Rechtsform und Buchführungspflicht ab.

Darf ich als Freiberufler oder Kleinunternehmer die EÜR verwenden?

Freiberufler und Gewerbetreibende ohne handels- oder steuerrechtliche Buchführungspflicht dürfen in der Regel die EÜR nutzen; Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und Kaufleute nach § 242 HGB sind hingegen bilanzierungspflichtig.

Was sind die praktischen Vor- und Nachteile von EÜR gegenüber Bilanzierung?

Die EÜR ist deutlich einfacher und verursacht weniger laufenden Aufwand, bietet aber weniger Gestaltungsspielraum bei Abschreibungen und Rückstellungen; die Bilanzierung schafft mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Aussagekraft, erfordert aber höheren Dokumentations- und Prüfungsaufwand.

Wie kann ich die Gewinnermittlungsart wechseln und was ist zu beachten?

Ein Wechsel ist möglich, muss aber gegenüber dem Finanzamt erklärt werden und kann eine Eröffnungsbilanz sowie steuerliche Übergangsregelungen zur Folge haben; bei freiwilligem Wechsel oder bei erstmaliger Bilanzierung empfiehlt sich frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater und dem Finanzamt.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.