Aufbewahrungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Geschäftsunterlagen über festgelegte Zeiträume aufzubewahren. Für Freiberufler und kleine Unternehmen in Deutschland regeln insbesondere die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB) die Fristen und den Umfang. Die korrekte Aufbewahrung ist zentral für die ordnungsgemäße Buchführung, Prüfungen durch das Finanzamt und die Absicherung Ihres Unternehmens.

Welche Unterlagen sind betroffen und welche Fristen gelten?

Die Aufbewahrungspflichten unterscheiden nach Dokumententyp und Rechtsgrundlage. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

Fristen im Überblick

Beispiel: Eine Eingangsrechnung vom 05.06.2023 ist zehn Jahre aufzubewahren—also bis zum 31.12.2033. Ein Geschäftsbrief vom 10.04.2023 ist sechs Jahre aufzubewahren—also bis zum 31.12.2029.

Praktische Umsetzung in der Buchhaltung

Die Aufbewahrungspflicht wirkt sich direkt auf Ihre tägliche Buchhaltung und Archivierung aus. Wichtige Aspekte sind Digitalisierung, Ordnungssystem und Zugriffsschutz.

Elektronische Aufbewahrung

Organisation und Ablauf

Konkrete Anwendungsfälle und Beispiele

Praxisnahe Beispiele helfen, die Pflicht umzusetzen und typische Fehler zu vermeiden.

Folgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht und Empfehlungen

Die Nichteinhaltung kann erhebliche Folgen haben. Das Finanzamt kann Unterlagen nachfordern, Schätzungen nach §162 AO vornehmen oder Verspätungszuschläge und Ordnungsgelder verhängen. Im Einzelfall drohen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Vernichtung steuerlich relevanter Unterlagen.

Empfehlungen zur Risikominimierung

Zusammenfassend: Die Aufbewahrungspflicht ist für die steuerliche Absicherung unverzichtbar. Mit klaren Abläufen, revisionssicheren Archiven und regelmäßiger Kontrolle stellen Sie sicher, dass Sie Prüfungen bestehen und finanzielle Risiken minimieren. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, der Ihre Dokumentations- und Archivierungsprozesse an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anpasst.

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Glossar-Fragen
Was bedeutet Aufbewahrungspflicht und wer ist davon betroffen?

Aufbewahrungspflicht bedeutet, dass Sie bestimmte Geschäfts- und Steuerunterlagen für gesetzlich vorgegebene Zeiträume aufbewahren müssen; sie ergibt sich vor allem aus der Abgabenordnung (AO §147) und dem Handelsgesetzbuch (HGB §257). Betroffen sind Kaufleute sowie steuerlich verpflichtete Personen wie Freiberufler und kleine Unternehmen.

Welche Fristen gelten für welche Unterlagen?

Grundsätzlich sind Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren, während Handels- und Geschäftsbriefe in der Regel 6 Jahre aufzubewahren sind (vgl. AO §147, HGB §257). Beachten Sie, dass einzelne Spezialvorschriften abweichende Fristen vorsehen können.

Ab wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht oder das Dokument entstanden ist; ein Beleg aus dem Jahr 2023 ist also frühestens zum 1.1.2034 (bei 10 Jahren) vernichtbar. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. der Ausstellung des Dokuments.

Welche Anforderungen gelten für die elektronische Aufbewahrung?

Elektronische Unterlagen müssen unveränderbar, vollständig, lesbar und während der Aufbewahrungsfrist verfügbar gehalten werden; die GoBD konkretisieren die Anforderungen an Format, Archivierung und Zugriff. Stellen Sie sicher, dass Prüfer der Finanzbehörde jederzeit Einsicht nehmen können und dokumentieren Sie Aufbewahrungsprozesse.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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