Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von den Gemeinden erhoben und betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland; ihre Bemessung und Erhebung richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie ergänzenden Regelungen des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrechts.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewerbeertrag und stellt für viele Unternehmen eine der größten steuerlichen Belastungen dar. Sie ist keine Bundes-, sondern eine Gemeindesteuer: Die Gemeinden legen durch den Hebesatz fest, wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt. Juristisch ist die Gewerbesteuer eine Realsteuer und kein Bestandteil der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Rechtsgrundlagen: GewStG (Gewerbesteuergesetz) regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags, Hinzurechnungen und Kürzungen; für die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist insbesondere §35 EStG relevant. Freiberufler, die kein Gewerbe betreiben, sind von der Gewerbesteuer nicht betroffen.
Berechnung und Steuermechanik
Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt in drei Stufen:
- Ermittlung des Gewerbeertrags (aus dem handels- oder steuerrechtlichen Gewinn unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen).
- Ermittlung des Steuermessbetrags durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl (aktuell 3,5 %).
- Anwendung des kommunalen Hebesatzes auf den Steuermessbetrag: Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde.
Wichtige Punkte zur Ermittlung:
- Gewerbeertrag: Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn. Bestimmte Zahlungen (z. B. Teile von Zins-, Miet- oder Pachtaufwendungen) werden nach GewStG hinzugerechnet; umgekehrt gibt es Kürzungen (z. B. anteilige Gewinnanteile aus bestimmten Beteiligungen).
- Freibetrag: Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer in Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 EUR; Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
- Steuermesszahl: 3,5 % auf den (ggf. gekürzten) Gewerbeertrag.
- Hebesatz: Die Gemeinden setzen den Hebesatz fest; dieser variiert stark und beeinflusst die effektive Belastung.
Kurzes Rechenbeispiel
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 100.000 EUR |
| Steuermesszahl (3,5%) | 3.500 EUR |
| Hebesatz Gemeinde (z. B. 400 %) | → Gewerbesteuer: 3.500 × 4 = 14.000 EUR |
Buchhalterische Behandlung und Praxisbeispiele
Für die Buchhaltung ist die Gewerbesteuer in mehrfacher Hinsicht relevant: Planung der Liquidität, richtige Verbuchung von Vorauszahlungen und Abgleich mit dem Gewerbesteuerbescheid.
- Vorauszahlungen: Das Finanzamt bzw. die Gemeinde fordert in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen (z. B. 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Buchen Sie diese regelmäßig, damit Liquiditätsengpässe vermieden werden.
- Jahresbescheid: Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung erhalten Sie vom Finanzamt den Gewerbesteuermessbescheid; die Gemeinde setzt daraufhin den Hebesatz fest und erlässt den Gewerbesteuerbescheid. Differenzen zwischen Vorauszahlungen und endgültiger Steuer führen zu Nachzahlungen oder Erstattungen.
- Buchungssätze (vereinfachte Beispiele):
- Bei Zahlung der endgültigen Gewerbesteuer: Gewerbesteueraufwand an Bank (z. B. 14.000 EUR).
- Bei vierteljährlicher Vorauszahlung: Gewerbesteueraufwand an Bank (z. B. 3.500 EUR) — am Jahresende ggf. Korrektur gegen sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten nach Bescheid.
Hinweis: Für bilanzierende Unternehmen empfiehlt sich eine separate Kontenführung für Vorauszahlungen und Nachzahlungsansprüche, damit die Jahresabschlusspositionen korrekt ausgewiesen werden.
Praxis-Tipps für Freiberufler und kleine Unternehmen
Planung ist entscheidend: Die Gewerbesteuer kann hohe Beträge binden. Nutzen Sie diese Praxishinweise, um Überraschungen zu vermeiden:
- Behalten Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde im Blick; bei Standortwahl kann ein hoher Hebesatz die Entscheidung beeinflussen.
- Dokumentieren Sie Miet-, Pacht- und Zinszahlungen sorgfältig: Sie können Auswirkungen auf die Hinzurechnungen haben.
- Als Einzelunternehmer/Personengesellschaft prüfen Sie die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§35 EStG) mit Ihrem Steuerberater, da dies die effektive Belastung mindern kann.
- Nutzen Sie vorausschauende Liquiditätsplanung und stimmen Sie Vorauszahlungen gegebenenfalls mit dem Finanzamt ab, um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
- Ziehen Sie bei komplexen Sachverhalten einen Steuerberater hinzu — insbesondere bei internationalen Sachverhalten, Organschaftsverhältnissen oder Umstrukturierungen.
Fazit: Die Gewerbesteuer ist komplex, aber für die Buchhaltung beherrschbar. Mit korrekter Ermittlung des Gewerbeertrags, regelmäßiger Verbuchung der Vorauszahlungen und vorausschauender Liquiditätsplanung können Sie als Unternehmer die Belastung und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen präzise steuern.