Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird von den Gemeinden erhoben und betrifft alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland; ihre Bemessung und Erhebung richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie ergänzenden Regelungen des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrechts.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Gewerbeertrag und stellt für viele Unternehmen eine der größten steuerlichen Belastungen dar. Sie ist keine Bundes-, sondern eine Gemeindesteuer: Die Gemeinden legen durch den Hebesatz fest, wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt. Juristisch ist die Gewerbesteuer eine Realsteuer und kein Bestandteil der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Rechtsgrundlagen: GewStG (Gewerbesteuergesetz) regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags, Hinzurechnungen und Kürzungen; für die Anrechnung auf die Einkommensteuer ist insbesondere §35 EStG relevant. Freiberufler, die kein Gewerbe betreiben, sind von der Gewerbesteuer nicht betroffen.

Berechnung und Steuermechanik

Die Gewerbesteuerberechnung erfolgt in drei Stufen:

Wichtige Punkte zur Ermittlung:

Kurzes Rechenbeispiel

Posten Betrag
Gewerbeertrag 100.000 EUR
Steuermesszahl (3,5%) 3.500 EUR
Hebesatz Gemeinde (z. B. 400 %) → Gewerbesteuer: 3.500 × 4 = 14.000 EUR

Buchhalterische Behandlung und Praxisbeispiele

Für die Buchhaltung ist die Gewerbesteuer in mehrfacher Hinsicht relevant: Planung der Liquidität, richtige Verbuchung von Vorauszahlungen und Abgleich mit dem Gewerbesteuerbescheid.

Hinweis: Für bilanzierende Unternehmen empfiehlt sich eine separate Kontenführung für Vorauszahlungen und Nachzahlungsansprüche, damit die Jahresabschlusspositionen korrekt ausgewiesen werden.

Praxis-Tipps für Freiberufler und kleine Unternehmen

Planung ist entscheidend: Die Gewerbesteuer kann hohe Beträge binden. Nutzen Sie diese Praxishinweise, um Überraschungen zu vermeiden:

Fazit: Die Gewerbesteuer ist komplex, aber für die Buchhaltung beherrschbar. Mit korrekter Ermittlung des Gewerbeertrags, regelmäßiger Verbuchung der Vorauszahlungen und vorausschauender Liquiditätsplanung können Sie als Unternehmer die Belastung und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen präzise steuern.

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Glossar-Fragen
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbliche Betriebe sind gewerbesteuerpflichtig; sind Sie Freiberufler, sind Sie in der Regel nicht betroffen. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) sind grundsätzlich stets gewerbesteuerpflichtig, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hängt es vom Vorliegen eines Gewerbebetriebs ab.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Aus dem ermittelten Gewerbeertrag wird nach Abzug von Verlusten und ggf. Freibetrag der Gewerbesteuermessbetrag (Messzahl 3,5 %) gebildet, dieser Messbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Gewerbesteuer.

Gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer?

Ja: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €; Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) erhalten keinen Freibetrag.

Kann die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnet werden?

Für natürliche Personen und Personengesellschaften besteht eine teilweise Anrechnung der Gewerbesteuer nach §35 EStG auf die Einkommensteuer, wodurch die steuerliche Belastung gemindert wird, eine vollständige Neutralisierung ist jedoch meist nicht gegeben; Kapitalgesellschaften können diese Anrechnung nicht nutzen.

Wie und wann muss die Gewerbesteuer gemeldet und bezahlt werden?

Sie müssen jährlich eine Gewerbesteuererklärung einreichen; darüber hinaus fordern die Gemeinden in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen, deren Höhe und Fälligkeit im Vorauszahlungsbescheid festgelegt sind.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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