Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennziffer für Unternehmer innerhalb der Europäischen Union, die zur Abwicklung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen genutzt wird. Sie dient der Identifikation bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU und ermöglicht die Anwendung von umsatzsteuerlichen Sonderregelungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wann benötigen Sie eine USt-IdNr.?

Die USt-IdNr. ist insbesondere relevant, wenn Sie als Unternehmer

Für rein inländische Leistungen ist die USt-IdNr. nicht zwingend erforderlich; in Deutschland reicht meist die Steuernummer oder die steuerliche Identifikationsnummer. Für viele B2B-Geschäfte innerhalb der EU ist die USt-IdNr. jedoch Voraussetzung, um Umsätze steuerfrei zu behandeln.

Anwendung in der Buchhaltung

Die korrekte Handhabung der USt-IdNr. ist in der Finanzbuchhaltung und bei der Rechnungsstellung entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Rechnungsstellung

Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Umkehr der Steuerschuld (Reverse-Charge) sollten auf der Rechnung die USt-IdNr. des Leistenden und des Leistungsempfängers angegeben werden. Übliche Pflichtangaben sind:

Verbuchungspraxis

Typische Buchungssachverhalte in der Praxis:

Meldungen und Nachweise

Für innergemeinschaftliche Lieferungen sind Sie verpflichtet, die Umsätze in der ZM zu melden. Zudem empfiehlt es sich, die Gültigkeit der USt-IdNr. des Kunden vor der Ausstellung einer 0%-Rechnung zu prüfen und den Prüfbeleg (z. B. VIES-Ausdruck) aufzubewahren, um im Prüfungsfall Nachweise zu haben.

Beantragung und Prüfung

Die USt-IdNr. wird in Deutschland durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die Beantragung erfolgt online über das BZSt-Portal. Voraussetzungen sind in der Regel die vorhandene Anmeldung beim Finanzamt und eine gültige Steuernummer.

Praktische Tipps und häufige Fehler

Vermeiden Sie typische Fehler, um steuerliche Risiken zu minimieren:

Begriff Unterschied
USt-IdNr. EU-weite Kennung für umsatzsteuerliche Zwecke bei grenzüberschreitenden Geschäften
Steuernummer Inländische Nummer des Finanzamts für Steuererklärungen
Identifikationsnummer (IdNr.) Persönliche Steueridentifikationsnummer natürlicher Personen

Fazit: Die USt-IdNr. ist ein zentrales Instrument für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU. Als Freiberufler oder Inhaber eines kleinen Unternehmens sollten Sie die Nummer korrekt beantragen, regelmäßig prüfen und buchhalterisch sauber dokumentieren, um von Umsatzsteuerbefreiungen und dem Reverse-Charge-Verfahren profitieren zu können.

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Glossar-Fragen
Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

Die USt-IdNr. ist eine länderübergreifende Kennnummer für Unternehmer innerhalb der EU, die zur Identifikation bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen dient; sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

Wer benötigt eine USt-IdNr.?

Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU liefern oder das Reverse‑Charge‑Verfahren anwenden, benötigen in der Regel eine USt-IdNr.; reine Inlandsleister ohne EU‑Geschäfte brauchen sie nicht zwingend.

Wie beantrage ich eine USt-IdNr.?

Sie beantragen die USt-IdNr. online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in der Regel über das entsprechende Online‑Formular bzw. Ihr ELSTER‑Konto; die Vergabe erfolgt elektronisch nach Prüfung Ihrer Angaben.

Muss die USt-IdNr. auf Rechnungen stehen?

Bei Rechnungen an Unternehmer in anderen EU‑Mitgliedstaaten sollten Sie Ihre USt-IdNr. und—falls vorhanden—die des Kunden angeben, insbesondere bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Anwendung des Reverse‑Charge; für rein inländische Rechnungen ist die Angabe der USt-IdNr. je nach Fall erforderlich, oft genügt die reguläre Steuernummer.

Wie überprüfe ich die USt-IdNr. eines EU-Kunden?

Überprüfen Sie die USt-IdNr. im VIES‑System der Europäischen Kommission und speichern Sie den Abfrage‑Nachweis, da dies für das Finanzamt und zur Absicherung bei Steuerprüfungen wichtig ist.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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