Forderung bezeichnet in der Buchhaltung das Recht eines Unternehmens auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags gegenüber einem Kunden oder Auftraggeber. Forderungen entstehen typischerweise durch Lieferungen und Leistungen auf Ziel (Rechnung) und werden bilanziell als Vermögenswerte ausgewiesen. Für Freiberufler und kleine Unternehmen sind Forderungen ein zentraler Bestandteil der Liquiditätsplanung und des Forderungsmanagements.

Rechtliche Grundlagen und Bilanzierung

Forderungen sind handelsrechtlich als Teil des Umlaufvermögens bzw. als sonstige Vermögensgegenstände in der Bilanz zu erfassen (HGB). Die maßgeblichen Vorschriften zur Bewertung und Darstellung finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Für steuerliche Fragen sind insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) und die steuerlichen Bewertungsgrundsätze relevant. Umsatzsteuerliche Pflichten ergeben sich aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG): eine ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer begründet die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Für das Mahn- und Verfahrensdokumentation sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) zu beachten.

Erfassung und Buchung in der Praxis

Bei der Entstehung einer Forderung durch eine Rechnung lautet der buchhalterische Grundsatz: Die Forderung ist zum Rechnungsbetrag zu erfassen. Typische Buchungssätze sind zweigeteilt: der Forderungsanspruch selbst und die Umsatzsteuer.

Beispielbuchungen

Im Kontenrahmen (z. B. SKR03/04) werden Forderungen üblicherweise auf Debitorenkonten geführt, die Debitorenverwaltung (Offene-Posten-Buchhaltung) erleichtert das Mahnwesen und die Liquiditätsübersicht.

Bewertung, Wertberichtigungen und Ausfallrisiko

Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag anzusetzen. Handelsrechtlich sind aber Wertberichtigungen vorzunehmen, wenn Zweifel an der Einbringlichkeit bestehen. Es gibt zwei Instrumente:

Steuerlich gelten strengere Voraussetzungen: Häufig werden Wertberichtigungen steuerlich erst bei tatsächlich eingetretenem Forderungsausfall anerkannt. Bei Unsicherheiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, welche Wertberichtigungen in der Handels- bzw. Steuerbilanz zulässig sind.

Wichtig ist auch die Verjährung von Forderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; die Frist beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§195, §199 BGB).

Praxis-Tipps für Freiberufler und kleine Unternehmen

Forderungen sind mehr als reine Bilanzpositionen: Ein aktives Forderungsmanagement verbessert Ihre Liquidität, reduziert Ausfallrisiken und beeinflusst unmittelbar die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung. Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten zur steuerlichen Behandlung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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Glossar-Fragen
Was ist eine Forderung?

Eine Forderung ist Ihr rechtlicher Anspruch auf Zahlung gegenüber einem Kunden aus Lieferung oder Leistung. Bilanziell gehört sie zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und wird nach HGB unter den Umlaufvermögen ausgewiesen.

Wie werden Forderungen in der Buchführung und Steuererklärung erfasst?

Bei bilanzierenden Unternehmen werden Forderungen bei Rechnungsstellung zum Nennwert erfasst und in der Bilanz nach HGB unter dem Umlaufvermögen ausgewiesen; in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zählen sie für Sie erst bei Zahlungseingang als Betriebseinnahme. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ist die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer nach UStG zu berücksichtigen.

Wann müssen Forderungen wertberichtigt oder abgeschrieben werden?

Wenn für Ihre Forderung ein Ausfall wahrscheinlich ist, müssen Sie eine Einzelwertberichtigung oder gegebenenfalls eine pauschale Wertberichtigung nach HGB vornehmen; bei endgültigem Ausfall wird die Forderung abgeschrieben und steuerlich als Betriebsausgabe gemäß EStG berücksichtigt. Die steuerliche Anerkennung erfordert in der Regel konkrete Nachweise des Ausfalls.

Kann ich Forderungen verkaufen (Factoring) und was ist dabei steuerlich zu beachten?

Sie können Forderungen verkaufen oder faktorisieren (Factoring); beachten Sie dabei die Vertragsform (Full-Recourse vs. Non-Recourse), da die Risikoübertragung Bilanzierung und Ergebnis beeinflusst. Steuerlich gelten Factoring-Gebühren als Betriebsausgaben und die Umsatzsteuerpflicht bleibt nach UStG grundsätzlich bestehen; informieren Sie außerdem Ihre Debitoren über eine Abtretung.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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