Ein Geschäftswagen ist ein Kraftfahrzeug, das von einem Unternehmer oder Freiberufler ganz oder überwiegend für betriebliche Zwecke angeschafft oder geleast wird. Im steuerlichen und buchhalterischen Kontext unterscheidet man zwischen rein betrieblich genutzten Fahrzeugen und solchen mit gemischter Nutzung (betrieblich und privat), wobei die Zuordnung Einfluss auf Abschreibung, Vorsteuerabzug, Betriebsausgabenabgrenzung und die Behandlung von Privatnutzung hat.

Buchhalterische Erfassung und Abschreibung

Wird ein Geschäftswagen angeschafft, ist er in der Anlagenbuchführung als Sachanlage zu erfassen. Der Netto-Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten (z. B. Überführung, Inbetriebnahme) wird aktiviert.

Für Pkw sieht die amtliche AfA-Tabelle in der Regel eine Nutzungsdauer von 6 Jahren vor. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Anschaffungskosten und wird als laufender Aufwand verbucht.

Vorsteuer, Umsatzsteuer und Privatnutzung

Beim Erwerb oder Leasing eines Geschäftswagens kann die Vorsteuer nach dem UStG grundsätzlich gezogen werden, wenn das Fahrzeug überwiegend unternehmerisch genutzt wird. Bei gemischter Nutzung ist der Vorsteuerabzug anteilig nach dem betrieblichen Nutzungsanteil vorzunehmen.

Die private Nutzung eines Firmenwagens ist umsatzsteuerlich als unentgeltliche Wertabgabe oder steuerpflichtige sonstige Leistung zu behandeln; steuerpflichtig ist der Anteil, der auf private Fahrten entfällt. In der Praxis wird die Erfassung der Privatnutzung häufig vereinfacht durch die Abrechnung nach Nutzungsanteil oder durch entsprechende Pauschalwerte.

1%-Regel vs. Fahrtenbuch

Für die einkommensteuerliche Bewertung der Privatnutzung (EStG) sind zwei verbreitete Methoden relevant:

Praktische Beispiele und Buchungsszenarien

Praxisnahes Beispiel 1: Firmen-Pkw mit Listenpreis 40.000 EUR, monatliche Privatnutzung nach 1%-Regel:

Praxisnahes Beispiel 2: Fahrtenbuch ergibt 20 % Privatanteil bei jährlichen Gesamtkosten 12.000 EUR:

Buchungsbeispiele

Vorgang Buchung
Kauf (brutto) Fahrzeugkonto an Bank; Vorsteuer an Bank
AfA (jährlich) AfA-Aufwand an Anlagenkonto
Private Nutzung (Entnahme) Privatentnahme an Fahrzeugkosten / Aufwandskorrektur

Praxis-Tipps für Freiberufler und Kleinunternehmer

Planen Sie im Vorfeld: Die Entscheidung für 1%-Regel oder Fahrtenbuch sollte zu Beginn der Nutzung getroffen werden, da ein späterer Wechsel für das laufende Wirtschaftsjahr oft eingeschränkt ist. Führen Sie ein zuverlässiges Fahrtenbuch, wenn Sie überwiegend beruflich unterwegs sind und die steuerliche Belastung reduzieren wollen.

Bei komplexen Fällen (z. B. Mischfinanzierung, spezielle Leasingverträge, Dienstwagen für Gesellschafter-Geschäftsführer) empfiehlt sich die Abstimmung mit Steuerberater oder Buchhalter, um steuerliche Risiken zu minimieren und die passende buchhalterische Lösung zu wählen.

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Glossar-Fragen
Wie wird die private Nutzung eines Geschäftswagens steuerlich behandelt?

Die private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und ist nach § 8 EStG zu versteuern; üblich sind die 1%-Regel oder die pauschale Ermittlung über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zur tatsächlichen Ermittlung. Umsatzsteuerlich ist der Privatanteil ebenfalls zu berücksichtigen und nach den Vorgaben des UStG zu erfassen.

Wann ist das Führen eines Fahrtenbuchs sinnvoll?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der private Nutzungsanteil gering oder sehr variabel ist, da es den tatsächlichen geldwerten Vorteil meist niedriger ausweist als die 1%-Regel. Es muss vollständig, zeitnah und lückenlos geführt werden, sonst wird die 1%-Regel angewendet.

Können Sie Vorsteuer für einen Geschäftswagen abziehen?

Sie können Vorsteuer nach dem UStG geltend machen, wenn der Wagen überwiegend unternehmerisch genutzt und als Betriebsvermögen geführt wird; bei gemischter Nutzung ist der unternehmerische Anteil nachzuweisen. Bei rein privater Nutzung besteht kein Vorsteuerabzug und der private Umsatzanteil ist umsatzsteuerlich zu erfassen.

Welche Besonderheiten gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge?

Für Elektro- und bestimmte hybride Pkw gelten vergünstigte Bewertungen des geldwerten Vorteils (reduzierte Prozentsätze bei der 1%-Regel) und teilweise abweichende AfA- bzw. Förderregelungen; die konkreten Voraussetzungen sind im EStG geregelt und regelmäßig an die Gesetzeslage gebunden. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben (z. B. Mindestreichweite) vor Anwendung der Vergünstigungen.

Wie müssen GmbH-Geschäftsführer einen Dienstwagen behandeln?

Stellt die GmbH einem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung, ist die Nutzungsüberlassung als geldwerter Vorteil zu versteuern und sozialversicherungsrechtlich zu prüfen; buchhalterisch verbleibt das Fahrzeug im Betriebsvermögen der GmbH. Vereinbarungen zu Privatnutzung, Kostenübernahme und Tankregelungen sollten schriftlich dokumentiert sein.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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