Gegenkonto bezeichnet im Rechnungswesen das Konto, das bei einer Doppik-Buchung die Gegenbuchung zu einem Ausgangskonto darstellt. Bei jedem Buchungssatz gibt es mindestens zwei beteiligte Konten: ein Konto im Soll und ein Konto im Haben. Das Gegenkonto ist jenes Konto, das auf der gegenüberliegenden Seite des Buchungssatzes gebucht wird und damit den Wertfluss komplettiert.

Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Die Verwendung von Gegenkonten ist Bestandteil des doppischen Buchungsprinzips, wie es im Handelsgesetzbuch (HGB) für Kaufleute und in den steuerlichen Vorschriften (z. B. EStG, UStG) indirekt vorausgesetzt wird. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation (GoBD) schreiben vor, dass Buchungen nachvollziehbar, vollständig und richtig sein müssen. Dazu gehört auch die klare Zuordnung von Gegenkonten, damit jede Geschäftsvorfalldarstellung prüfbar bleibt.

Für umsatzsteuerliche Sachverhalte ist das UStG relevant: Bei steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen müssen Umsatzsteuerkonten bzw. Vorsteuerkonten als Gegenkonten auftauchen, sofern die Regelbesteuerung gilt. Kleinunternehmer nach §19 UStG entfällt die Umsatzsteuer-Buchung, wodurch sich auch das Gegenkonto ändert.

Buchhalterische Anwendung und Praxis

Praktisch bedeutet die Nutzung eines Gegenkontos: Wenn Sie einen Beleg erfassen, wählen Sie das Konto, das den wirtschaftlichen Sachverhalt beschreibt, und das Gegenkonto, das den Zufluss oder Abgang gegenfinanziert. Die richtige Auswahl ist wichtig für die Bilanz und die GuV, da unterschiedliche Gegenkonten verschiedene Kontengruppen (Aktiva, Passiva, Aufwendungen, Erträge) betreffen.

Buchungssatz und T-Konto

Ein einfacher Buchungssatz lautet: Soll an Haben. Beispiel: Sie kaufen Büromaterial auf Rechnung für 119,00 EUR (netto 100,00 EUR + 19,00 EUR USt). Der Buchungssatz lautet:

In der Praxis wird dies oft in zwei Positionen zusammengefasst: Büromaterial 100,00 EUR und Vorsteuer 19,00 EUR im Soll; Verbindlichkeiten 119,00 EUR im Haben. Hier ist das Gegenkonto zur Aufwandsbuchung das Konto "Verbindlichkeiten".

Praxisbeispiele und konkrete Anwendungsfälle

Rechnungsausgang (Verkauf auf Ziel)

Sie stellen eine Rechnung über 238,00 EUR (Netto 200,00 EUR + 19% USt 38,00 EUR):

Das Gegenkonto zu Umsatzerlösen und Umsatzsteuer ist hier das Konto "Forderungen". Bei Zahlungseingang lautet das Gegenkonto zur Forderungsrechnung das Konto "Bank" bzw. "Kasse".

Zahlung einer Rechnung

Beispiel: Sie begleichen eine Lieferantenrechnung per Banküberweisung über 1.190,00 EUR (inkl. 19% USt). Der Buchungssatz:

Hier ist das Gegenkonto zur Verbindlichkeit das Konto "Bank".

Tipps für Freiberufler und Kleinunternehmer

Für kleine Unternehmen und Freiberufler ist die korrekte Wahl des Gegenkontos entscheidend für aussagefähige Auswertungen und eine einfache Steuerdeklaration:

Richtig angewendete Gegenkonten sorgen für klare, prüffähige Buchführung und erleichtern die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Jahresabschlüsse nach HGB und den steuerlichen Vorschriften (EStG, UStG).

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Glossar-Fragen
Was ist ein Gegenkonto?

Ein Gegenkonto ist das jeweils andere Konto in einem Buchungssatz der doppelten Buchführung nach HGB; jede Buchung wirkt im Soll eines Kontos und im Haben des Gegenkontos. Das Gegenkonto macht die Gegenbewegung sichtbar und gehört ins Hauptbuch.

Wie finde ich das richtige Gegenkonto bei einer Eingangsrechnung?

Sie wählen das Gegenkonto anhand der Art des Geschäftsvorfalls; bei einer Lieferantenrechnung steht meist das Kreditorenkonto (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) im Haben und das entsprechende Aufwandskonto im Soll. Die Kontenrahmen SKR03/04 bzw. Ihre Kontenplanvorgaben helfen bei der korrekten Auswahl.

Worin besteht der Unterschied zwischen Gegenkonto und Verrechnungskonto?

Das Gegenkonto bezeichnet allgemein das zweite Konto eines Buchungssatzes, während ein Verrechnungskonto ein temporäres Zwischenkonto (z. B. Zahlungseingangskonto oder Clearingkonto) zur Abwicklung oder Abstimmung ist. Ein Verrechnungskonto kann also oft als Gegenkonto dienen, hat aber eine besondere Zwischenfunktionen.

Muss jeder Geschäftsvorfall ein Gegenkonto haben?

Ja, in der doppelten Buchführung muss jeder Geschäftsvorfall mindestens zwei Konten betreffen (Soll und Haben), somit immer ein Gegenkonto vorhanden sein. Ausnahmen betreffen nur die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die nicht der doppelten Buchführung unterliegt.

Wie unterstützt das Gegenkonto bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Steuerprüfung?

Durch eindeutige Gegenkonten (z. B. Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten nach UStG) lassen sich steuerpflichtige Geschäftsvorfälle getrennt ausweisen und für die Umsatzsteuervoranmeldung sowie Prüfungen nachvollziehen. Klare Gegenkonten erleichtern die Abstimmung von Vorsteuer, Umsatzsteuer und den Meldungen an das Finanzamt.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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