Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ein vereinfachtes Verfahren zur steuerlichen Gewinnermittlung für natürliche Personen (z. B. Freiberufler, Einzelunternehmer), bei dem der Gewinn als Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres ermittelt wird. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG; maßgeblich ist das Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG).

Wer kann die EÜR verwenden?

Die EÜR richtet sich an Steuerpflichtige, die nicht buchführungspflichtig sind. Typische Anwender sind:

Ist aufgrund handels- oder steuerrechtlicher Vorschriften eine Bilanzierung vorgeschrieben, kann die EÜR nicht angewendet werden. Bei Unsicherheit über Ihre Pflicht zur Buchführung prüfen Sie bitte die aktuelle Rechtslage oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wesentliche Grundsätze und Bestandteile

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-/Abflussprinzip: Einnahmen gelten in dem Jahr als erzielt, in dem sie zufließen; Ausgaben gelten in dem Jahr als getätigt, in dem sie abfließen. Daher ist die Erfassung zahlungswirksamer Vorgänge zentral.

Praktische Umsetzung in der Buchhaltung

Für die tägliche Praxis empfiehlt sich ein strukturierter Ablauf:

  1. Erfassen aller Zahlungseingänge und -ausgänge chronologisch.
  2. Belege systematisch ablegen (elektronisch oder papierbasiert).
  3. Kategorisierung der Kosten (z. B. Personalkosten, Büromaterial, Reisekosten).
  4. Monatliche Abstimmung mit Bankkonto und ggf. Kassenbestand.

Konkrete Beispiele

Viele Freiberufler nutzen einfache Tabellen oder Buchhaltungssoftware, die das Zufluss-/Abflussprinzip und die Zuweisung zu Kategorien unterstützt. Automatisierte Bankabstimmungen reduzieren Fehler und Aufwand.

Formale Pflichten, Fristen und Aufbewahrung

Die EÜR wird in der Regel elektronisch über die »Anlage EÜR« im ELSTER-Portal an das Finanzamt übermittelt. Achten Sie auf Fristen für die Einkommenssteuererklärung; bei Fristverlängerungen durch Steuerberater gelten gesonderte Termine.

Wichtige formale Regeln:

Tipps für die Praxis

Die EÜR ist für viele Freiberufler und kleine Unternehmen ein effizientes und praxisnahes Instrument zur Gewinnermittlung. Richtig umgesetzt reduziert sie Bürokratie und bietet eine klare Übersicht über die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebs.

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Glossar-Fragen
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die EÜR ist ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung für Steuerzwecke nach § 4 Abs. 3 EStG, bei dem der steuerliche Gewinn als Differenz zwischen tatsächlich vereinnahmten Einnahmen und verausgabten Ausgaben ermittelt wird.

Wer darf die EÜR anwenden?

Die EÜR dürfen Freiberufler und Gewerbetreibende nutzen, die nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind; bilanzierungspflichtige Kaufleute müssen hingegen eine Bilanz erstellen.

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich für die EÜR?

Sie benötigen alle Einnahmen- und Ausgabenbelege, Kontoauszüge, Kassenaufzeichnungen sowie Nachweise zu Anlagevermögen für AfA; außerdem ggf. Fahrtenbücher und Belege für private/geschäftliche Trennungen.

Wie und wann reiche ich die EÜR beim Finanzamt ein?

Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung übermittelt — seit einigen Jahren in der Regel elektronisch über ELSTER —; die Abgabefristen richten sich nach der jeweiligen Frist für die Einkommensteuererklärung (bei Einschaltung eines Steuerberaters verlängert).

Muss ich Umsatzsteuer in der EÜR berücksichtigen?

Für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns werden in der Regel Nettobeträge angesetzt; Umsatzsteuer und Vorsteuer sind separat in Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. der Umsatzsteuererklärung zu behandeln und beeinflussen den Gewinn nur, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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