Definition: Ein Kleingewerbe bezeichnet in Deutschland ein wirtschaftlich kleines Gewerbe, das von den handelsrechtlichen und steuerlichen Vereinfachungen profitiert. Es ist keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt Betriebe mit geringem Umsatz und Gewinn, die meist vereinfachte Buchführung (Einnahmenüberschussrechnung) und besondere umsatzsteuerliche Regelungen (Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG) in Anspruch nehmen können.

Rechtslage und Abgrenzung

Ein Kleingewerbe ist rechtlich gesehen kein gesonderter Status, sondern eine Alltagstypisierung. Entscheidend sind die gesetzlichen Regelungen aus Handels- und Steuerrecht:

Buchhalterische Pflichten und Vereinfachungen

Für die Buchhaltung von Kleingewerben gelten in der Praxis oft vereinfachte Regeln:

Praktische Hinweise zur EÜR

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Die umsatzsteuerliche Behandlung ist für viele Kleingewerbe zentral:

Praxisnahe Beispiele und typische Buchungssätze

Konkrete Anwendungsfälle erleichtern die Umsetzung in der täglichen Buchhaltung:

Beispiel 1: Kleinunternehmerin mit Verkauf digitaler Produkte

Beispiel 2: Kauf eines Laptops (1.200 € netto)

Beispiel 3: Barverkauf und Kassenführung

Zusammenfassend bietet das Konzept Kleingewerbe für Gründer und kleine Unternehmer zahlreiche Erleichterungen in der Buchführung und bei der Umsatzsteuer. Dennoch sind korrekte Belegführung, Kenntnis der Grenzen (z. B. §19 UStG, GWG-Regelungen, Gewerbesteuerfreibetrag) und die richtige Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung wichtig. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, um individuelle Nachteile zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

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Glossar-Fragen
Was ist ein Kleingewerbe?

Der Begriff "Kleingewerbe" ist rechtlich nicht einheitlich definiert; häufig meint man damit einen kleinen Gewerbebetrieb, der die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen kann oder dessen Geschäftsbetrieb keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Rechtlich maßgeblich sind konkrete Regelungen (z. B. § 19 UStG, handelsrechtliche Buchführungspflichten).

Welche Voraussetzungen gelten für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird; bei Anwendung der Regelung dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Muss ich mein Kleingewerbe anmelden und wie ist die Buchführung geregelt?

Ja, jedes Gewerbe ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden; das Finanzamt erhält automatisch Ihre Daten und sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie z. B. die Kleinunternehmerregelung angeben. Buchhalterisch genügt für viele Kleingewerbetreibende die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), außer es besteht aufgrund der Rechtsform oder Größe eine Bilanzierungspflicht.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und was bedeutet das?

Ja, Sie können freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und dann regulär Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer ziehen; ein Verzicht ist in der Regel für mindestens fünf Kalenderjahre bindend.

Hat ein Kleingewerbe Auswirkungen auf Gewerbesteuer oder Sozialversicherung?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer; Gewerbesteuerpflicht besteht unabhängig davon, wobei für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR gilt. Die Sozialversicherung richtet sich nach Ihrer Tätigkeit und Status (z. B. selbstständig, pflichtversichert in der Künstlersozialkasse oder freiwillig gesetzlich versichert) und ist nicht automatisch an den Status als Kleingewerbe gekoppelt.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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