Privateinlage bezeichnet die Einbringung von Geld oder Sachen aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in das Betriebsvermögen. Sie erhöht das Eigenkapital des Unternehmens, ist keine Betriebseinnahme und muss buchhalterisch sowie steuerlich korrekt dokumentiert werden.

Was ist eine Privateinlage?

Eine Privateinlage liegt vor, wenn Sie als Inhaber oder Gesellschafter Vermögenswerte (z. B. Bargeld, Bankguthaben, Wirtschaftsgüter) in Ihr Unternehmen überführen. Typische Fälle sind das Einzahlen von Privatkonten auf das Geschäftskonto, das Übergeben eines privat genutzten Laptops an das Unternehmen oder das Überführen eines Pkw in den Firmenbestand.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Entnahme: Bei der Privateinlage fließt Vermögen in das Unternehmen, bei der Entnahme aus dem Unternehmen in Ihr Privatvermögen heraus. Steuerlich begründet eine Privateinlage in der Regel keinen Gewinn; wirtschaftlich stärkt sie das Eigenkapital.

Buchhalterische Behandlung und Buchungssätze

Die Buchung hängt von der Art der Einlage und der Rechtsform ab. Grundsatz: Privateinlagen werden auf einem Eigenkapitalkonto oder einem speziellen Konto "Privateinlagen" erfasst.

Bar- und Bankeinlagen

Bar- oder Bankeinlagen sind am einfachsten zu verbuchen. Beispiel für einen Einzelunternehmer:

Beispiel Buchung
Einzahlung von 10.000 EUR auf das Geschäftskonto Bank 10.000 EUR an Privateinlagen (Eigenkapital) 10.000 EUR

Sacheinlagen

Bei Sacheinlagen (z. B. Computer, Werkzeuge, Fahrzeug) müssen Sie den Wert der eingebrachten Sache sachgerecht bewerten; dieser Wert wird als Anschaffungs- bzw. Überführungswert für die spätere AfA zugrunde gelegt.

Beispiel Buchung
Überführung eines privat genutzten Laptops, Marktwert 1.200 EUR Büroausstattung/Anlagekonto 1.200 EUR an Privateinlagen 1.200 EUR

Nachfolgende Abschreibungen (AfA) erfolgen steuerlich nach den Regelungen des EStG und den AfA-Tabellen.

GmbH und Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) gelten besondere Regeln: Eine formlose "Privateinlage" in das Gesellschaftsvermögen kann als Gesellschaftereinlage oder als Darlehen behandelt werden. Zur Erhöhung des Stammkapitals sind notarielle und gesellschaftsvertragliche Formalien nach dem GmbHG notwendig. Nicht formal entstandene Einlagen werden oft als Gesellschafterverrechnungskonto oder Gesellschafterdarlehen geführt.

Steuerliche Auswirkungen und Besonderheiten

Steuerlich ist die Privateinlage in bestimmten Punkten zu beachten:

Hinweis: Für Kapitalgesellschaften sind gesellschaftsrechtliche Vorgaben (GmbHG) und handelsrechtliche Dokumentationspflichten (HGB) zu beachten. Unklare oder nicht dokumentierte Einlagen können bilanziell als Fremdkapital oder als verdeckte Gewinnausschüttung klassifiziert werden.

Praxis-Tipps und Checkliste für Freiberufler und kleine Unternehmen

Damit Privateinlagen korrekt verbucht und steuerlich unproblematisch bleiben, beachten Sie folgende praktische Hinweise:

Fazit: Privateinlagen sind ein übliches Mittel, um die Liquidität und das Eigenkapital eines Unternehmens zu stärken. Richtig dokumentiert und gebucht sind sie steuerneutral, können aber bei fehlerhafter Behandlung zu bilanziellen oder steuerlichen Nachteilen führen. Beratung durch einen Steuerberater schützt vor Fehlbuchungen und unangenehmen Überraschungen bei Prüfungen.

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Glossar-Fragen
Was versteht man unter einer Privateinlage?

Eine Privateinlage ist die Überführung von Geld oder Sachwerten aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen eines Unternehmens; sie erhöht das Betriebsvermögen, ohne als Betriebseinnahme im Sinne der laufenden Ertragsermittlung zu gelten. Sie ist besonders relevant für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Wie buchen Sie eine Privateinlage korrekt in der Buchhaltung?

Sie legen einen Beleg an und buchen den Wert der Einlage auf das entsprechende Betriebsvermögenskonto gegen das Privatkonto (z. B. „Privateinlage“). Bei Sachwerten müssen Sie den gemeinen Wert zum Einbringungszeitpunkt dokumentieren.

Welche steuerlichen Folgen hat eine Privateinlage?

Die Privateinlage selbst ist keine steuerpflichtige Betriebseinnahme, erhöht jedoch das Betriebsvermögen und kann später—bei Veräußerung oder Nutzung—zu steuerlichen Folgen (z. B. Betriebseinnahmen oder AfA) führen. Vorsteuerabzug für eingebrachte gebrauchte Gegenstände ist in der Regel nicht möglich.

Worin unterscheidet sich eine Privateinlage von einer Gesellschaftereinlage bei einer GmbH?

Bei Einzelunternehmern ist die Privateinlage formlos möglich und wird über das Privatkonto gebucht, während bei einer GmbH Einlagen als Stammkapitalerhöhung oder als Gesellschafterdarlehen gesellschaftsrechtlich und notariell zu regeln sind. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich deshalb wegen gesellschaftsrechtlicher Vorgaben.

Kann ich private Gegenstände ins Betriebsvermögen überführen und was ist dabei zu beachten?

Ja, Sie können private Gegenstände ins Betriebsvermögen überführen, müssen aber den Verkehrswert zum Zeitpunkt der Einlage dokumentieren und diesen Wert als Grundlage für AfA und spätere steuerliche Bewertungen verwenden. Zusätzlich sollten Sie Belege und eine nachvollziehbare Bewertung aufbewahren.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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