Gewinn bezeichnet im handels- und steuerrechtlichen Sinne den Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Für Freiberufler und kleine Unternehmen ist der Gewinn die zentrale Kennzahl zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, Bemessungsgrundlage für Steuern und Grundlage für Entnahmen und Investitionen.

Rechtliche Grundlagen und verschiedene Gewinnbegriffe

Der Begriff des Gewinns unterscheidet sich je nach Rechtsgebiet und Unternehmensform. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergibt sich der Jahresüberschuss aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Steuerlich maßgeblich ist der Gewinn nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) beziehungsweise für Kapitalgesellschaften das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Kleinunternehmer und Freiberufler können oft die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG verwenden, statt zu bilanzieren.

Wichtige Begriffe:

Gewinnermittlung in der Praxis

Für die praktische Buchhaltung ist die Unterscheidung zwischen Einnahmenüberschussrechnung und Bilanzierung entscheidend:

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Bei der EÜR werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem Jahr gegenübergestellt, in dem sie zahlungswirksam sind. Diese Methode ist für viele Freiberufler und Einzelunternehmer bis zu bestimmten Umsatz- bzw. Gewinn-Grenzen einfacher anzuwenden.

Beispiel EÜR:

Position Betrag (EUR)
Betriebseinnahmen 60.000
Betriebsausgaben 40.000
Gewinn 20.000

Bilanzierung

Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen (nach HGB) werden Erträge und Aufwendungen periodengerecht erfasst. Abschreibungen, Rückstellungen und aktive/passive Rechnungsabgrenzung beeinflussen den handels- und steuerrechtlichen Gewinn und können zu Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz führen.

Steuerliche Auswirkungen und besondere Posten

Der ermittelte Gewinn ist die Grundlage für die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Wichtige Punkte:

Konkreter Anwendungsfall: Sie planen eine Investition in Büromöbel. In der EÜR können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abgesetzt werden, ansonsten erfolgt Abschreibung über die Nutzungsdauer, was den Gewinn in den Folgejahren beeinflusst.

Praxis-Tipps für Freiberufler und Kleinunternehmer

Eine saubere Gewinnermittlung ist Grundlage für Liquiditätsplanung und Steuerplanung. Praktische Empfehlungen:

  1. Führen Sie zeitnahe Beleg- und Kontoablage, um Einnahmen und Ausgaben klar zuzuordnen.
  2. Nutzen Sie die EÜR, wenn Sie bilanzbuchhalterisch nicht verpflichtet sind — sie reduziert Aufwand und Kosten.
  3. Berücksichtigen Sie steuerliche Fristen und Vorauszahlungen; planen Sie Rücklagen für Steuerzahlungen ein.
  4. Klären Sie im Zweifel Handels- vs. Steuerbilanzierungsfragen mit einem Steuerberater, besonders bei Anschaffungen, Rückstellungen und Bewertungswahlrechten.
  5. Dokumentieren Sie Privatentnahmen und -einlagen, damit der betriebliche Gewinn nicht mit privaten Mitteln vermischt wird.

Fazit: Der Gewinn ist mehr als eine Zahl in der Buchhaltung. Er ist Entscheidungsgrundlage für Steuern, Ausschüttungen und Investitionen. Durch korrekte Gewinnermittlung nach EStG und HGB schaffen Sie Transparenz, vermeiden steuerliche Überraschungen und stärken die wirtschaftliche Steuerung Ihres Unternehmens.

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Glossar-Fragen
Was versteht man unter dem Begriff "Gewinn"?

Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben innerhalb eines Geschäftsjahres; bei Bilanzierung entspricht er dem Jahresüberschuss oder -fehlbetrag nach HGB. Steuerlich ist der Gewinn die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (EStG) bzw. Körperschaftsteuer (KSt).

Wie wird der Gewinn praktisch ermittelt?

Bei Freiberuflern und vielen Kleinunternehmern erfolgt die Ermittlung durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), bei Kaufleuten und Kapitalgesellschaften durch Bilanzierung nach HGB. Steuerlich können sich daraus noch Anpassungen für die Steuerbilanz ergeben (maßgeblichkeitsprinzip, steuerliche Vorschriften).

Worin unterscheidet sich Gewinn vom Umsatz?

Umsatz bezeichnet die gesamten Erlöse aus Lieferungen und Leistungen, während Gewinn der verbleibende Betrag nach Abzug aller betrieblich veranlassten Aufwendungen ist. Umsatz ist also die Bruttogröße, Gewinn die Nettogröße.

Welche Bedeutung hat der Gewinn für die Besteuerung meines Unternehmens?

Der steuerliche Gewinn ist die Grundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer (bei Einzelunternehmern/Freiberuflern) oder der Körperschaftsteuer (bei GmbH) und beeinflusst zudem die Gewerbesteuer (GewSt) nach gesonderter Ermittlung des Gewerbeertrags. Für die GewSt und weitere Steuerarten sind häufig noch Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen.

Welche Ausgaben kann ich vom Gewinn abziehen?

Abziehbar sind alle nachgewiesenen, betrieblich veranlassten Aufwendungen sowie planmäßige Abschreibungen nach AfA; private Ausgaben sind grundsätzlich nicht abziehbar. Für bestimmte Bereiche gelten besondere Regeln (z. B. Bewirtung, gemischte Nutzung, Betriebsvermögen).

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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