Einkommensteuer ist die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen in Deutschland. Sie bemisst sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und trifft insbesondere Freiberufler und Inhaber kleiner Unternehmen, deren betrieblicher Gewinn oder sonstige Einkünfte im Rahmen der persönlichen Steuererklärung erfasst werden.
Grundlagen und Rechtsgrundlagen
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die sich aus der Summe aller Einkunftsarten ergibt (z. B. Gewinneinkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträge, Vermietung). Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Auf die Einkommensteuer können zusätzlich der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben werden.
Besonderheiten für Unternehmer: Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) wird der Gewinn der betrieblichen Tätigkeit dem persönlichen Einkommen zugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) zahlen dagegen Körperschaftsteuer; die Ausschüttung an Gesellschafter unterliegt dann wieder der Einkommensteuer.
Praktische Anwendung in der Buchhaltung
Für die laufende Buchhaltung und Steuerplanung ist die Einkommensteuer eine der wichtigsten Größen: Sie beeinflusst Liquidität, Rücklagenbildung und die Entscheidung über Investitionen.
Gewinnermittlung: EÜR vs. Bilanz
Bei kleinen Unternehmern und Freiberuflern ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) üblich. Für bilanzierungspflichtige Unternehmen erfolgt die Gewinnermittlung durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Der ermittelte Jahresgewinn/Verlust ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
Buchung und Rücklagen
Buchen Sie die Einkommensteuervorauszahlungen als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen das Bankkonto und führen Sie am Jahresende Rückstellungen für die erwartete Steuernachzahlung.
Private Entnahmen sind separat zu erfassen, da sie den steuerlichen Gewinn nicht mindern, aber die Liquidität beeinflussen.
Vorauszahlungen und Steuerbescheid
Das Finanzamt legt auf Basis der Vorjahresbesteuerung Vorauszahlungen fest. Überprüfen Sie diese regelmäßig und beantragen Sie gegebenenfalls Anpassungen, wenn sich Gewinnprognosen ändern.
Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids ist der Buchungs- und Zahlungsplan anzupassen: Nachzahlungen sind fristgerecht zu leisten, Erstattungen sollten zur Tilgung von Verbindlichkeiten oder zur Liquiditätsplanung verwendet werden.
Konkrete Beispiele und Handlungsanweisungen
Praxisbeispiel 1 — Freiberufler mit EÜR: Sie erzielen Einnahmen von 60.000 € und haben Betriebsausgaben von 20.000 €. Ihr Jahresgewinn beträgt 40.000 €, der in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Aus diesem Gewinn werden Sonderausgaben und gegebenenfalls Vorsorgeaufwendungen abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Auf dieses Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewandt.
Praxisbeispiel 2 — Liquiditätsplanung: Rechnen Sie mit der durchschnittlichen Steuerbelastung der letzten Jahre und bilden Sie monatliche Rücklagen (z. B. 25–35 % des Gewinns, abhängig von Ihrer individuellen Steuerbelastung), damit Sie zu den Zahlungsterminen ausreichende Mittel haben.
Praxisbeispiel 3 — Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Entsteht ein Verlust, kann dieser nach den Regeln des EStG mit Gewinnen anderer Jahre verrechnet werden. In der Buchhaltung sind Verluste korrekt zu dokumentieren, damit sie im Steuerbescheid berücksichtigt werden können.
Tipps für die Steuerpraxis
Trennen Sie strikt Geschäfts- und Privatkonten. Das vereinfacht die Gewinnermittlung und Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt.
Dokumentieren Sie alle Betriebsausgaben vollständig (Rechnungen, Belege, Verträge), da sie den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Planen Sie Vorauszahlungen und prüfen Sie die Bescheide jährlich auf Plausibilität; bei starken Gewinnschwankungen beantragen Sie Anpassungen.
Nutzen Sie steuerliche Beratung bei komplexen Sachverhalten (z. B. private Nutzung von Fahrzeugen, Investitionsabzugsbetrag, Gewinnausschüttungen), um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
Fazit: Die Einkommensteuer ist für Freiberufler und kleine Unternehmen zentral für die Finanzplanung. Eine saubere Buchführung, rechtzeitige Rücklagenbildung und Kenntnis der relevanten EStG-Vorschriften sorgen für Planungssicherheit und vermeiden Liquiditätsengpässe.