Einkommensteuer ist die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen in Deutschland. Sie bemisst sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und trifft insbesondere Freiberufler und Inhaber kleiner Unternehmen, deren betrieblicher Gewinn oder sonstige Einkünfte im Rahmen der persönlichen Steuererklärung erfasst werden.

Grundlagen und Rechtsgrundlagen

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die sich aus der Summe aller Einkunftsarten ergibt (z. B. Gewinneinkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträge, Vermietung). Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Auf die Einkommensteuer können zusätzlich der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer erhoben werden.

Besonderheiten für Unternehmer: Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) wird der Gewinn der betrieblichen Tätigkeit dem persönlichen Einkommen zugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) zahlen dagegen Körperschaftsteuer; die Ausschüttung an Gesellschafter unterliegt dann wieder der Einkommensteuer.

Praktische Anwendung in der Buchhaltung

Für die laufende Buchhaltung und Steuerplanung ist die Einkommensteuer eine der wichtigsten Größen: Sie beeinflusst Liquidität, Rücklagenbildung und die Entscheidung über Investitionen.

Gewinnermittlung: EÜR vs. Bilanz

Buchung und Rücklagen

Vorauszahlungen und Steuerbescheid

Konkrete Beispiele und Handlungsanweisungen

Praxisbeispiel 1 — Freiberufler mit EÜR: Sie erzielen Einnahmen von 60.000 € und haben Betriebsausgaben von 20.000 €. Ihr Jahresgewinn beträgt 40.000 €, der in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Aus diesem Gewinn werden Sonderausgaben und gegebenenfalls Vorsorgeaufwendungen abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Auf dieses Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewandt.

Praxisbeispiel 2 — Liquiditätsplanung: Rechnen Sie mit der durchschnittlichen Steuerbelastung der letzten Jahre und bilden Sie monatliche Rücklagen (z. B. 25–35 % des Gewinns, abhängig von Ihrer individuellen Steuerbelastung), damit Sie zu den Zahlungsterminen ausreichende Mittel haben.

Praxisbeispiel 3 — Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Entsteht ein Verlust, kann dieser nach den Regeln des EStG mit Gewinnen anderer Jahre verrechnet werden. In der Buchhaltung sind Verluste korrekt zu dokumentieren, damit sie im Steuerbescheid berücksichtigt werden können.

Tipps für die Steuerpraxis

Fazit: Die Einkommensteuer ist für Freiberufler und kleine Unternehmen zentral für die Finanzplanung. Eine saubere Buchführung, rechtzeitige Rücklagenbildung und Kenntnis der relevanten EStG-Vorschriften sorgen für Planungssicherheit und vermeiden Liquiditätsengpässe.

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Glossar-Fragen
Was ist Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen und ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Sie bemisst sich am zu versteuernden Einkommen und unterliegt einem progressiven Tarif.

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und müssen ihr weltweites Einkommen versteuern. Beschränkt steuerpflichtige Personen zahlen Einkommensteuer nur auf inländische Einkünfte.

Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?

Ausgangsbasis sind die sieben Einkunftsarten; davon werden Betriebsausgaben/Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, auf das der progressive Steuersatz des EStG angewendet wird.

Muss ich Vorauszahlungen leisten?

Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen, wenn mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist; die üblichen Termine sind 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe orientiert sich an der voraussichtlichen Jahressteuer.

Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?

Die Einkommensteuererklärung ist jährlich beim Finanzamt einzureichen; die genauen Fristen können variieren und hängen z. B. von der Inanspruchnahme eines Steuerberaters ab. Klären Sie daher frühzeitig die jeweils geltenden Abgabefristen mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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