Einkommensteuer-Vorauszahlung sind vom Finanzamt festgesetzte, in der Regel vierteljährlich zu leistende Zahlungen auf die voraussichtliche Jahreseinkommensteuer. Sie dienen der gleichmäßigen Verteilung der Steuerlast über das Jahr und basieren auf der zuletzt festgestellten Steuer oder einer Schätzung durch das Finanzamt (vgl. §37 EStG).

Wann und für wen sind Vorauszahlungen relevant?

Für Freiberufler, Selbstständige und Inhaber kleiner Einzelunternehmen sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen üblich, weil keine laufende Lohnsteuer wie bei Angestellten einbehalten wird. Das Finanzamt legt Vorauszahlungen fest, wenn die festgesetzte Steuer des letzten Veranlagungszeitraums einen bestimmten Betrag überschreitet oder eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Wichtig: Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer; für sie gelten andere Vorauszahlungsregeln.

Berechnung und Fälligkeit

Berechnung

Das Finanzamt orientiert sich meist am letzten Einkommensteuerbescheid und teilt die geschätzte Jahressteuer durch vier. Liegen absehbar höhere oder niedrigere Einkünfte vor, können Sie einen Antrag auf Anpassung stellen.

Fälligkeit

Vorauszahlungen sind in der Praxis an folgenden Terminen fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. Kommt es zu verspäteten Zahlungen, können Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung (z. B. §240 AO) sowie Nachzahlungszinsen (§233a AO) anfallen.

Buchhalterische Behandlung in der Praxis

Für die Buchhaltung ist entscheidend: Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe und mindert nicht den Gewinn. Deshalb darf sie nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand gebucht werden. Stattdessen wirkt sie über das Eigenkapitalkonto bzw. das Privatkonto des Unternehmers.

Praxisnahe Buchungssätze:

Beispiel Buchung
Vorauszahlung 2.500 € Bank an Privatkonto 2.500 €

Hinweis: Zur Transparenz empfiehlt es sich, ein separates Steuerkonto im Kontenplan zu führen, auf das Vorauszahlungen zunächst gebucht und später mit der tatsächlichen Steuerforderung verrechnet werden. Auch für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sollten getrennte Konten oder Rücklagen existieren.

Praktische Tipps, Anpassung und Folgen bei Nichtzahlung

Anpassung der Vorauszahlungen

Wenn Ihre Einkünfte voraussichtlich deutlich abweichen (z. B. Auftragsausfall, Krankheit, kurzzeitig niedriger Umsatz), können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Formulieren Sie den Antrag schriftlich und begründen Sie die erwartete Änderung der Einkünfte; es empfiehlt sich, eine grobe Prognose oder Liquiditätsplanung beizulegen.

Zu hohe Vorauszahlungen

Zahlt das Finanzamt zu hohe Vorauszahlungen, ergibt sich nach der Einkommensteuerveranlagung in der Regel eine Erstattung. Sie können durch schlüssige Prognosen und rechtzeitige Anträge verhindern, dass unnötig Geld gebunden wird.

Folgen bei Nichtzahlung

Bleiben Vorauszahlungen aus, drohen Säumniszuschläge, Mahnungen und gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen. Zudem kann das Finanzamt die Vorauszahlungen erhöhen, wenn sich aus vorliegenden Unterlagen ergibt, dass die geschuldete Steuer höher sein wird.

Konkrete Anwendungsfälle und Workflow für die Buchhaltung

Empfohlener Workflow für Freiberufler und kleine Unternehmer:

  1. Auf Basis des letzten Steuerbescheids Vorauszahlungen und Termine prüfen.
  2. Liquiditätsplanung: Monatlich Rücklage für Steuerzahlungen bilden (z. B. separates Geschäftskonto oder Unterkonto "Steuerrücklage").
  3. Bei erwarteter Änderung: rechtzeitig Antrag auf Herabsetzung/Erhöhung stellen.
  4. Vorauszahlungen buchen als Privatentnahme bzw. Verrechnung über Steuerkonto und bei Jahresveranlagung abgleichen.

Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuerlast und halten Ihre Buchhaltung sauber und revisionssicher.

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Glossar-Fragen
Was sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährliche Zahlungen an das Finanzamt, mit denen die voraussichtliche Einkommensteuerschuld für das laufende Jahr vorab beglichen wird. Sie werden bei der späteren Einkommensteuerveranlagung mit der endgültigen Steuer verrechnet.

Wie werden die Höhe der Vorauszahlungen bestimmt?

Das Finanzamt bemisst die Vorauszahlungen auf Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids oder einer Schätzung Ihres voraussichtlichen Jahreseinkommens; bei Neugründungen erfolgt eine Prognose auf Basis der erwarteten Gewinne. Die festgesetzten Beträge stehen im Vorauszahlungsbescheid.

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Vorauszahlungen sind in der Regel vierteljährlich jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Fällt ein Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlungspflicht in der Praxis meist auf den nächsten Werktag.

Was können Sie tun, wenn Ihr Einkommen deutlich sinkt oder steigt?

Bei einer voraussichtlichen Änderung Ihres Einkommens können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung oder Erhöhung der Vorauszahlungen stellen und die Gründe (z. B. Betriebsergebnis) darlegen. Das Finanzamt prüft den Antrag und erlässt bei Bedarf einen geänderten Vorauszahlungsbescheid.

Welche Folgen hat die Nichtzahlung von Vorauszahlungen?

Bei nicht fristgerechter Zahlung drohen Säumniszuschläge und Mahnungen; langfristig kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Unbezahlte Vorauszahlungen werden zudem bei der endgültigen Veranlagung berücksichtigt und erhöht so ggf. die Nachforderung.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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