Eine Mahnung ist im wirtschaftlichen Alltag ein schriftlicher Hinweis des Gläubigers an den Schuldner, dass eine fällige Zahlung noch aussteht. Sie dient dazu, den Schuldner an die Erfüllung seiner Verbindlichkeit zu erinnern und gegebenenfalls den Eintritt des Zahlungsverzugs nach § 286 BGB herbeizuführen. Für Freiberufler und kleine Unternehmen ist die Mahnung ein zentrales Instrument im Forderungsmanagement und der Buchhaltung.

Rechtliche Grundlagen und Wirkung

Nach deutschem Recht regelt § 286 BGB den Zahlungsverzug. Eine Mahnung ist grundsätzlich erforderlich, damit der Schuldner in Verzug gerät, außer es liegt ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vor oder eine Mahnung ist aus besonderen Gründen entbehrlich. Verzugszinsen und Ersatz von Verzugsschäden sind in § 288 BGB vorgesehen.

Für das weitere Verfahren bei unbezahlten Forderungen ist das gerichtliche Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung (z. B. Mahnbescheid, § 688 ZPO ff.) vorgesehen. Beachten Sie außerdem handels- und steuerrechtliche Pflichten: Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO sowie umsatzsteuerliche Fragen nach dem UStG.

Praxisschritte im Forderungsmanagement

Ein strukturiertes Vorgehen reduziert Ausfälle und Aufwand. Empfehlenswerte Stufen:

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie jede Mahnung (Datum, Inhalt, Versandart). Das ist wichtig für Beweiszwecke und die buchhalterische Nachverfolgung.

Buchhalterische Behandlung und Beispiele

Mahnung und daraus resultierende Posten (Mahngebühren, Verzugszinsen) müssen korrekt in der Buchhaltung erfasst werden. Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind gemäß § 288 BGB Forderungen des Gläubigers. In der Buchführung werden sie üblicherweise als Zinserträge bzw. sonstige betriebliche Erträge gebucht. Die umsatzsteuerliche Behandlung kann unterschiedlich sein; prüfen Sie die Einordnung mit dem Steuerberater.

Mahngebühren

Kleine Pauschalen für Mahnaufwand können als sonstige Forderungen erfasst werden. Ob auf Mahngebühren Umsatzsteuer anfällt, ist abhängig von deren rechtlicher Einordnung; daher ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Beispielbuchung (vereinfachte Darstellung):

Vorgang Soll Haben
Ursprüngliche Rechnung (netto 1.000 € / USt 19%) Forderungen 1.190 € Umsatzerlöse 1.000 €
USt 190 €
Mahngebühr (z. B. 5,00 €) – buchhalterisch Forderungen 5,00 € Sonstige Erträge / Zinserträge 5,00 €
Verzugszinsen (z. B. 10,00 €) Forderungen 10,00 € Zinserträge 10,00 €

Formulierungen, Fristen und typische Fehler

Eine Mahnung sollte klar, sachlich und rechtskonform formuliert sein. Wichtige Inhalte:

Typische Fehler vermeiden:

Praxis-Tipp: Legen Sie standardisierte Mahnschreiben und Zeitpläne in Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrem ERP-System an. So sparen Sie Zeit und erhöhen die Erfolgsquote bei Forderungsbeitreibung.

Weiteres Vorgehen bei anhaltender Zahlungsunwilligkeit

Kommt trotz Mahnung keine Zahlung, prüfen Sie folgende Schritte:

  1. Telefonisches Kundengespräch zur Klärung von Konflikten.
  2. Letzte Mahnung mit Frist und Androhung des Mahnverfahrens.
  3. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid).
  4. Bei positiver Titelung: Zwangsvollstreckung oder Inkasso beauftragen.

Bei Unsicherheiten über rechtliche oder umsatzsteuerliche Fragen zu Mahngebühren und Verzugszinsen sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechtes Mahnwesen sind in der Buchhaltung entscheidend, um Forderungen durchzusetzen und steuerliche Risiken zu vermeiden.

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Glossar-Fragen
Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung ist die formelle Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten; sie dient als Fristsetzung und Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen wie Verzugszinsen und Mahnkosten.

Wann gerät ein Schuldner in Verzug?

Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und einer Mahnung des Gläubigers nicht zahlt (§ 286 BGB); ohne Mahnung tritt Verzug z. B. bei vereinbartem Fixtermin oder 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungseingang bei Geschäftskunden ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Darf der Gläubiger Mahngebühren oder Verzugszinsen berechnen?

Ja, Sie können Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern, + 9 Prozentpunkte bei Geschäftskunden), außerdem steht Ihnen nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 € als Ausgleich für Inkassokosten zu; weitergehende Kosten sind nur bei Nachweis erstattungsfähig.

Wie viele Mahnungen sollte ich verschicken, bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren einleite?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl; in der Praxis sind 1–3 Mahnungen üblich, danach können Sie einen Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren beantragen, um schnell einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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