Zahlungserinnerung bezeichnet eine schriftliche oder elektronische Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige, aber noch nicht bezahlte Rechnung zu begleichen. Sie ist die erste Stufe im außergerichtlichen Forderungsmanagement und dient dazu, Zahlungsausfälle zu vermeiden, ohne unmittelbar rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtliche Grundlagen und steuerlich-relevante Aspekte

Eine Zahlungserinnerung ist keine formale Mahnung im Sinne der Rechtspflicht zur Verzugsbestimmung nach dem BGB; dennoch kann sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Nichtzahlung Verzug eintritt. Wichtige rechtliche Bezugspunkte sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu Verzug und Verzugszinsen sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) zu Aufbewahrungspflichten von Buchungsunterlagen. Steuerlich relevant ist vor allem, dass die Umsatzsteuer je nach gewählter Versteuerungsart (Soll- vs. Ist-Versteuerung) bereits mit Rechnungsstellung oder erst mit Zahlungseingang zu berücksichtigen ist.

Praxisrelevante Hinweise:

Praktische Anwendung in der Buchhaltung

Für die laufende Buchhaltung ist wichtig: Eine Zahlungserinnerung ändert nicht sofort den buchhalterischen Sachverhalt einer Forderung. Erst bei Realisierung weiterer Positionen (Mahngebühren, Verzugszinsen) oder bei Forderungsausbuchungen sind Buchungssätze erforderlich.

Zeitplan und Vorgehen

Buchung und Dokumentation

Musterformulierungen und Beispiele

Prägnante und rechtssichere Formulierungen erhöhen die Wirkung der Zahlungserinnerung. Beispiele für kurze Textbausteine:

Konkretes Beispiel für Buchhaltungspraxis: Sie verschicken eine Zahlungserinnerung 10 Tage nach Fälligkeit. Kommt keine Reaktion, stellen Sie in der zweiten Mahnung mögliche Mahnkosten in Rechnung und berechnen Verzugszinsen ab dem Tag des Verzugseintritts. Diese Posten buchen Sie erst, wenn Sie sie als Forderung an den Kunden faktisch stellen oder wenn Zahlungen eingehen.

Folgen bei Nichtbeachtung und nächste Schritte

Wenn Zahlungserinnerungen wirkungslos bleiben, folgen meist Mahnung, ggf. Inkassoverfahren und gerichtliches Mahnverfahren. Für kleine Unternehmen und Freiberufler ist eine abgestufte, dokumentierte Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoll, um Kosten zu begrenzen und steuerliche Auswirkungen zu kontrollieren.

Fazit: Eine wohlformulierte, rechtlich informierte Zahlungserinnerung ist ein wichtiges Instrument des Forderungsmanagements. Dokumentieren Sie Erinnerungen sorgfältig, halten Sie Fristen ein und berücksichtigen Sie sowohl handels- als auch steuerrechtliche Vorgaben, um Liquidität und steuerliche Korrektheit zu sichern.

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Glossar-Fragen
Wann sollte ich eine Zahlungserinnerung verschicken?

Senden Sie die Erinnerung kurz nach dem Fälligkeitsdatum; üblich sind 7–14 Tage nach dem Zahlungsziel. Rechtlich tritt Verzug nach § 286 BGB in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit ein, sofern kein konkretes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Ist eine Zahlungserinnerung dasselbe wie eine Mahnung und löst sie Verzug aus?

Nein, eine Zahlungserinnerung ist formell nicht identisch mit einer Mahnung und dient meist der freundlichen Erinnerung. Eine Erinnerung kann jedoch als Mahnung gelten und Verzug auslösen, wenn sie eindeutig die Zahlung fordert und das Zahlungsziel überschritten ist.

Kann ich Mahngebühren oder Verzugszinsen in einer Zahlungserinnerung verlangen?

Mahngebühren und Verzugszinsen können nur geltend gemacht werden, wenn der Schuldner sich im Verzug befindet; eine Erinnerung an sich begründet dies nicht zwingend. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sollten Sie in der Erinnerung lediglich auf mögliche Kosten bei weiterem Zahlungsverzug hinweisen.

Was muss eine Zahlungserinnerung enthalten?

Nennen Sie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, fälligen Betrag, ursprüngliches Zahlungsdatum und Ihre Bankverbindung sowie eine klare Zahlungsfrist (z. B. 7–14 Tage). Formulieren Sie sachlich und höflich und weisen Sie gegebenenfalls auf weitere Schritte wie Mahnung oder Inkasso hin.

Wie viele Zahlungserinnerungen sind üblich, bevor ich mahne oder ein Inkassounternehmen einschalte?

In der Praxis sind 1–3 Zahlungserinnerungen üblich, bevor formelle Mahnungen versandt werden; gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben. Entscheiden Sie nach Höhe der Forderung, Kundenhistorie und Kosten-Nutzen-Abwägung, ob Sie weitermahnen oder externe Schritte einleiten.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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