Definition: Die Rechnungsnummer ist eine einmalige Kennzeichnung jeder Rechnung, die zur Identifikation und Nachvollziehbarkeit dient. Nach § 14 UStG muss eine Rechnung unter anderem „eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird“, enthalten. Für Freiberufler und kleine Unternehmen ist die Rechnungsnummer somit ein zentrales Element der Buchführung und der Umsatzsteuer-Dokumentation.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Rechnungsnummer stammen aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), der Abgabenordnung (AO) und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).

Anforderungen an die Rechnungsnummer

Praxisnah lassen sich die Anforderungen auf drei Kernpunkte reduzieren: Einmaligkeit, Nachvollziehbarkeit (fortlaufend) und Dokumentation des Systems. Diese Aspekte wirken sich unmittelbar auf die tägliche Buchführung aus.

Einmaligkeit

Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden. Doppelte Nummern führen zu Prüfungsfragen beim Finanzamt und erschweren den Abgleich in der Buchhaltung. Bei mehreren GmbH-Niederlassungen oder Geschäftsbereichen empfiehlt sich die Verwendung von Präfixen zur eindeutigen Zuordnung (z. B. BER-2025-0001 für Berlin).

Fortlaufende Nummerierung

Das Gesetz verlangt keine lückenlose Sequenz ohne Unterbrechung, wohl aber eine nachvollziehbare und fortlaufende Vergabe. Lücken sind zulässig, wenn sie dokumentiert sind (z. B. Storno oder manuelle Rechnung außerhalb des Systems), sollten aber vermieden werden, um Prüfungen zu vereinfachen.

Format und Struktur

Das Format darf frei gewählt werden, sollte aber stabil und nachvollziehbar sein. Gängige Bestandteile sind Jahreskennzeichen, Präfix für Geschäftsfelder und eine laufende Ziffer. Beispiele: 2025-000123, FREI-25-045 oder GMBH-HAUPT-001. Wichtig ist, dass das Format dokumentiert und nicht willkürlich geändert wird.

Praxisnahe Nummerierungs-Systeme und Beispiele

In der Praxis haben sich mehrere einfache Systeme bewährt, die die Anforderungen erfüllen und die tägliche Arbeit erleichtern.

Beispieltabelle:

Rechnung Nummer Bemerkung
Beratungsleistung Januar 2025-001 Jahresbasierte Folge
Webseite Auftrag WEB-2025-002 Bereichsbasierte Serie
Gutschrift Storno 2025-001-ST Verweis auf ursprüngliche Nummer

Umgang mit Lücken, Stornorechnungen und technischen Systemen

Fehler passieren. Entscheidend ist, wie Sie Lücken und Stornierungen dokumentieren.

Fazit: Eine durchdachte, dokumentierte Rechnungsnummer spart Zeit bei der Buchhaltung, reduziert Prüfungsrisiken und erhöht die Nachvollziehbarkeit. Wählen Sie ein einfaches, konsistentes System und halten Sie die Vorgaben aus UStG, AO und GoBD ein.

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Glossar-Fragen
Muss eine Rechnungsnummer fortlaufend sein?

Ja, nach § 14 UStG muss jede Rechnung eine eindeutige, nachvollziehbare Identifikationsnummer enthalten; in der Praxis bedeutet das eine fortlaufende Nummerierung oder klar getrennte Nummernkreise, sodass die Reihenfolge lückenlos nachvollziehbar ist.

Darf ich Buchstaben oder Sonderzeichen in Rechnungsnummern verwenden?

Ja, alphanumerische Nummern sind zulässig, solange die Zuordnung und Nachvollziehbarkeit gemäß GoBD gewährleistet ist; vermeiden Sie Zeichen, die maschinelle Verarbeitung oder Lesbarkeit erschweren.

Was tun, wenn eine Rechnung eine falsche Rechnungsnummer hat?

Sie sollten die fehlerhafte Rechnung dokumentiert stornieren und eine korrigierte Rechnung mit einer neuen, eindeutigen Nummer ausstellen, dabei die Originalrechnung und den Stornobeleg aufbewahren, wie es die GoBD verlangt.

Wie lange müssen Rechnungen mit Rechnungsnummer aufbewahrt werden?

Rechnungen sind steuerrechtlich in der Regel 10 Jahre aufzubewahren (vgl. AO §147), elektronische wie papiergebundene Belege eingeschlossen; die Aufbewahrungspflicht ergibt sich auch aus dem UStG.

Wie handhaben Sie Rechnungsnummern bei Gutschriften oder Stornorechnungen?

Gutschriften und Stornorechnungen benötigen eigene, ebenfalls eindeutige Nummern und müssen sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung beziehen, damit der Vorsteuerabzug und die Buchführung nachvollziehbar bleiben.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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