Ein Kostenvoranschlag ist eine vorvertragliche, aufgelistete Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Dienstleistung oder Lieferung. Er dient als Orientierung für den Auftraggeber und bildet die Grundlage für die Budgetplanung. Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kein steuerlicher Beleg für Umsatz- oder Gewinnrealisierung; er dokumentiert lediglich eine Preisabschätzung vor Leistungserbringung.

Rechtliche Einordnung und Bindungswirkung

Rechtlich ist der Kostenvoranschlag ein Angebot im weiteren Sinne, das aber nicht automatisch verbindlich ist. Nach deutschem Zivilrecht (BGB) bestimmt die ausdrückliche Kennzeichnung, ob ein Voranschlag verbindlich oder unverbindlich ist. Formulierungen wie „unverbindlich“ oder „ohne Gewähr“ machen ihn in der Regel nicht bindend. Wird er jedoch als „verbindlicher Kostenvoranschlag“ angeboten, kann daraus eine rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des genannten Preises entstehen.

Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist wichtig:

Buchhalterische Behandlung und steuerliche Folgen

In der Buchhaltung hat ein Kostenvoranschlag selbst keine buchhalterische Auswirkung, da er keine Forderung oder Verbindlichkeit begründet. Relevanz entsteht erst mit Annahme des Angebots, Erbringung der Leistung oder Eingang von Anzahlungen.

Buchungsprinzipien

Praxisbeispiele (vereinfachte Buchungssätze)

Fall Buchung
Rechnung 10.000 € netto + 19 % USt Forderungen 11.900 € / Umsatzerlöse 10.000 € und Umsatzsteuer 1.900 €
Anzahlung 3.000 € netto (inkl. 19 % USt = 3.570 € erhalten) Bank 3.570 € / Anzahlungen 3.000 € und Umsatzsteuer 570 €

Wichtig für die Umsatzsteuer (UStG): Ein Kostenvoranschlag löst keine Umsatzsteuerschuld aus. Diese entsteht erst bei Leistungserbringung oder bei Erhalt einer Anzahlung (§ 13 UStG).

Inhalt, Form und Aufbewahrung

Es gibt keine gesetzlich zwingende Form für einen Kostenvoranschlag, doch aus buchhalterischer und rechtlicher Sicht sollten bestimmte Angaben stets enthalten sein, damit er als aussagekräftiges Dokument fungiert:

Aufbewahrung: Kostenvoranschläge gelten in der Regel als Handelsbriefe und unterliegen der Aufbewahrungsfrist nach HGB §257 und den Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Bewahren Sie Kostenvoranschläge mindestens 6 Jahre auf, damit Sie bei Betriebsprüfungen oder Nachfragen des Finanzamts (EStG/AO) Belege vorlegen können.

Praktische Hinweise für Freiberufler und kleine Unternehmen

Aus Sicht der täglichen Buchhaltung und Kundenkommunikation empfiehlt es sich:

Ein gut dokumentierter Kostenvoranschlag erleichtert nicht nur die Kalkulation und Kundenakquise, sondern schützt Sie auch bei steuerlichen Prüfungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Nutzen Sie ihn als Planungstool, nicht als Rechnung — und buchen Sie Erlöse und Umsatzsteuer erst bei Leistungserbringung oder tatsächlichem Zahlungseingang.

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Glossar-Fragen
Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist eine schriftliche oder mündliche Preisabschätzung für eine geplante Leistung, die Art und Umfang der Arbeiten sowie die voraussichtlichen Kosten benennt; rechtlich ist er in der Regel ein unverbindliches Angebot, sofern keine Verbindlichkeit ausdrücklich erklärt wird.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nur wenn er ausdrücklich als verbindlich oder als Festpreis angeboten oder vertraglich so vereinbart wurde, ist er bindend; ohne eine solche Vereinbarung bleibt er in der Regel unverbindlich.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als im Kostenvoranschlag?

Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag können höhere Kosten berechnet werden, sollten Sie darüber jedoch informieren und zustimmen; bei einem verbindlichen Festpreis muss der Auftragnehmer die Mehrkosten tragen, sofern keine nachträgliche Leistungsänderung vereinbart wurde.

Muss die Umsatzsteuer im Kostenvoranschlag ausgewiesen werden?

Unter umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern sollte die Umsatzsteuer gemäß UStG getrennt ausgewiesen werden; Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen hingegen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wie lange gilt ein Kostenvoranschlag?

Die Gültigkeitsdauer sollte im Kostenvoranschlag festgelegt werden; ist keine Frist angegeben, empfiehlt es sich, eine angemessene Annahmefrist zu vereinbaren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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