Definition: Die Mehrwertsteuer (in der Praxis meist als Umsatzsteuer bezeichnet) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmer führen die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, können aber im Gegenzug die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Grundlage ist das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG).

Grundlagen und Rechtsgrundlagen

Die Mehrwertsteuer in Deutschland kennt derzeit zwei reguläre Steuersätze: den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für bestimmte Güter und Leistungen (z. B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen). Rechtsgrundlagen sind vor allem das Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie ergänzende Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Wichtige Vorschriften sind:

Praxis in der Buchhaltung

Für die laufende Buchführung ist die Mehrwertsteuer zentral: sie erzeugt buchhalterisch eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt (Umsatzsteuer) und einen Forderungsanspruch gegenüber dem Unternehmer für die gezahlte Vorsteuer. Der Saldo bestimmt, ob Sie eine Zahlung leisten oder eine Erstattung erhalten.

Buchungssätze und Beispiel

Typischer Buchungsvorgang bei einem Verkauf:

Beispiel: Sie verkaufen eine Leistung für 1.000,00 EUR netto zu 19 % USt. Die Rechnung lautet 1.000,00 EUR netto + 190,00 EUR USt = 1.190,00 EUR brutto. Buchhalterisch führen Sie 190,00 EUR als Umsatzsteuerverbindlichkeit.

Bei einem Einkauf über 500,00 EUR netto zu 19 % USt zahlen Sie 95,00 EUR Vorsteuer. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird die Vorsteuer den Umsätzen gegenübergestellt: 190,00 EUR (ist) − 95,00 EUR (vorsteuer) = 95,00 EUR Zahllast an das Finanzamt.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und Fristen

Unternehmer müssen in der Regel monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) abgeben. Die Frequenz richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast; neue Unternehmer sind in den ersten beiden Jahren meist monatlich meldepflichtig. Die Voranmeldung ist üblicherweise bis zum 10. Tag des folgenden Monats elektronisch über ELSTER einzureichen. Spätere Fristverlängerungen können durch den Steuerberater gelten.

Zum Jahresende ist zusätzlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben, die die Voranmeldungen zusammenfasst und ggf. Korrekturen enthält.

Besondere Fallgruppen

In der Praxis begegnen Ihnen mehrere Sonderfälle mit besonderem Umsatzsteuerrecht:

Praxis-Tipps für Freiberufler und Kleinunternehmer

Für die tägliche Arbeit mit der Mehrwertsteuer empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  1. Nutzen Sie eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung nach §14 UStG: vollständige Adresse, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Netto- und Steuerbetrag sowie Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung.
  2. Dokumentieren Sie Eingangsrechnungen sorgfältig, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden (originale Rechnungen, elektronische Rechnungen aufbewahren).
  3. Prüfen Sie die Kleinunternehmerregelung vorab: Sie kann administrativen Aufwand reduzieren, hat aber Auswirkungen auf die Preisgestaltung und den Vorsteuerabzug.
  4. Führen Sie eine getrennte Umsatzsteuerbuchführung (Ausgangs- und Eingangssteuerkonten) und planen Sie Liquidität für die Zahllasten ein.
  5. Bei Grenzverkehr, Reverse-Charge oder komplexen Fällen rechtzeitig Steuerberater hinzuziehen.

Die korrekte Handhabung der Mehrwertsteuer reduziert Prüfungsrisiken und schützt vor Nachzahlungen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

Promo

Mit BillingEngine erstellen Sie rechtssichere E-Rechnungen in wenigen Minuten. Ausprobieren.

Glossar-Fragen
Was ist die Mehrwertsteuer und wie unterscheidet sie sich von der Umsatzsteuer?

Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Begriff für die in Deutschland geltende Umsatzsteuer nach dem UStG; sie wird auf Lieferungen und sonstige Leistungen erhoben und vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Sie berechnen die Umsatzsteuer Ihren Kunden gegenüber und führen die vereinnahmten Beträge ab.

Muss ich als Freiberufler oder Kleinunternehmer Mehrwertsteuer berechnen?

Grundsätzlich ja, es sei denn, Sie gelten als Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigt, können Sie auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Entscheiden Sie sich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, dürfen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, verlieren jedoch auch den Vorsteuerabzug.

Was ist der Vorsteuerabzug und wer kann ihn nutzen?

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG erlaubt es Unternehmern, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für betriebliche Einkäufe von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Voraussetzung sind ordnungsgemäße Rechnungen und dass die Eingangsleistungen für das Unternehmen verwendet werden.

Wann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Satz von 7 % nach § 12 UStG gilt für bestimmte Waren und Leistungen, etwa Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Leistungen und den Nahverkehr (vgl. Anlage 2 UStG). Ob Ihr Produkt oder Ihre Leistung darunterfällt, bestimmt sich nach den konkreten gesetzlichen Zuordnungen.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer enthalten?

Eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer muss gemäß § 14 UStG u. a. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz sowie den Steuerbetrag enthalten. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung sollten Sie den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf der Rechnung vermerken.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
Jetzt starten

Bereit Ihre Buchhaltung zu vereinfachen?

Mit nur wenigen Klicks versenden Sie Ihre erste rechtssichere E-Rechnung.

Sofortzugang
mit 1 Klick
oder Registrieren Zum intensiven
Testen
Feedback

Für die optimale Nutzung von BillingEngine sollte JavaScript aktiviert sein.