Definition: Das Zahlungsziel ist die vertraglich oder auf der Rechnung angegeben Frist, innerhalb derer ein Kunde den Rechnungsbetrag an den Lieferanten oder Dienstleister zu zahlen hat. Es legt den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Fälligkeit fest und bildet die Grundlage für Liquiditätsplanung, Mahnwesen und Verbuchung von Forderungen in der Buchhaltung.

Rechtliche Grundlagen

Für deutsche Unternehmen ist das Zahlungsziel nicht nur eine kaufmännische Vereinbarung, sondern folgt gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Umsatzbesteuerung (UStG). Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften zum Zahlungsverzug (§ 286 BGB) und zu Verzugszinsen (§ 288 BGB). Für den Vorsteuerabzug und die Pflichtangaben auf Rechnungen sind vor allem § 14 UStG (Rechnungspflichten) und § 15 UStG (Vorsteuerabzug) relevant.

Wichtig ist: Tritt nach Ablauf des Zahlungsziels kein Zahlungseingang ein, kann der Schuldner automatisch in Verzug geraten — in der Regel 30 Tage nach Rechnungserhalt, sofern keine abweichende Vereinbarung existiert. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern sind außerdem Verzugszinsen (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) und pauschaler Schadensersatz von 40 Euro durchsetzbar.

Praxis in der Buchhaltung

Für Freiberufler und kleine Unternehmen ist das Zahlungsziel zentral für die Verbuchung von Forderungen und die Liquiditätssteuerung. Die übliche Praxis:

Beispielbuchung (Rechnung: Netto 1.000 Euro, USt 19 % = 190 Euro, Brutto 1.190 Euro):

Vorgang Buchung (Kurzform)
Rechnung erstellen Forderungen 1.190 an Umsatzerlöse 1.000 / Umsatzsteuer 190
Zahlung innerhalb Skontoperiode (2 % Skonto auf Netto) Bank 1.166,20 / Skontoaufwand 20 / Umsatzsteuer 3,80 an Forderungen 1.190

Hinweis: Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuer, damit auch die Umsatzsteuerkorrektur bei Skonto.

Skonto und Fälligkeit

Ein Zahlungsziel kann mit Skonto- oder Rabattkonditionen verbunden sein (z. B. „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto zahlbar innerhalb 30 Tagen“). Aus buchhalterischer Sicht ist wichtig, Skonti separat zu erfassen, da sie Erlösschmälerungen darstellen und ggf. die Umsatzsteuer zu korrigieren ist.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung und Forderungsmanagement

Versäumt der Schuldner das Zahlungsziel, folgen praktische Schritte:

  1. Freundliche Zahlungserinnerung kurz nach Fälligkeit;
  2. Mahnung mit Fristsetzung und ggf. Androhung von Verzugszinsen;
  3. Rechtliche Schritte bei anhaltendem Zahlungsverzug (Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren).

Rechtlich flankieren Sie Ihr Vorgehen durch klare Vertragsklauseln: Vereinbaren Sie Zahlungsziele schriftlich, führen Sie das Rechnungsdatum und Fälligkeitsdatum auf der Rechnung an und dokumentieren Sie Zahlungserinnerungen. Verzugszinsen und der pauschalierte Schadensersatz (40 Euro) sind als mögliche Folgekosten zu kommunizieren und in der Buchhaltung zu berücksichtigen.

Praktische Tipps für Freiberufler und kleine Unternehmen

Zur Reduzierung von Zahlungsausfällen und zur Verbesserung des Cashflows empfehlen sich folgende Maßnahmen:

Fazit: Ein klar definiertes Zahlungsziel ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Liquidität planbar zu machen und Forderungsrisiken zu begrenzen. In der Buchhaltung sorgt es für saubere Verbuchung von Forderungen und erleichtert Mahnprozesse sowie die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben.

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Glossar-Fragen
Was bedeutet "Zahlungsziel" auf einer Rechnung?

Das Zahlungsziel ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung zu begleichen ist (z. B. "zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang"). Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist die Leistung grundsätzlich sofort fällig (§271 BGB).

Muss das Zahlungsziel auf der Rechnung stehen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Zahlungsziel nicht in den Pflichtangaben einer Rechnung nach UStG, aber aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten Sie es klar auf der Rechnung angeben oder vertraglich regeln. AGB können Zahlungsbedingungen enthalten, müssen aber den Vorgaben des §305 ff. BGB entsprechen.

Welche Folgen hat das Überschreiten des Zahlungsziels?

Überschreitet der Schuldner das Zahlungsziel, kommt er in Verzug (§286 BGB) und Sie können Verzugszinsen sowie Ersatz von Mahnkosten verlangen; bei Geschäftskunden betragen die gesetzlichen Verzugszinsen regelmäßig Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§288 BGB) und es besteht ein Anspruch auf pauschalen Verzugsschaden von mindestens 40 EUR.

Wie kann ich als Unternehmer ein praktikables Zahlungsziel festlegen?

Vereinbaren Sie Zahlungsfristen schriftlich im Vertrag oder klar auf der Rechnung und wählen Sie praxisnahe Fristen (üblich sind 7, 14, 30 oder 60 Tage netto); bieten Sie ggf. Skonto für frühere Zahlung an, um Liquidität zu verbessern. Achten Sie darauf, dass vereinbarte Fristen klar formuliert und mit Ihren Geschäftsbedingungen vereinbar sind.

Kann ich das Zahlungsziel nachträglich ändern?

Eine einseitige nachträgliche Änderung ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder der Kunde zustimmt; ansonsten können Sie neue Zahlungsbedingungen für künftige Rechnungen festlegen, nicht jedoch rückwirkend für bereits fällige Forderungen. Bei AGB-Änderungen müssen Sie die Vorgaben des §305 ff. BGB beachten.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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