Ein Buchhaltungsprogramm ist eine Softwarelösung zur systematischen Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Geschäftsvorfällen. Es unterstützt Freiberufler und kleine Unternehmen bei der laufenden Buchführung, bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder bei Bilanzierungspflichten nach HGB und EStG. Ziel ist die rechtskonforme, effiziente und nachvollziehbare Abbildung aller finanziellen Vorgänge.

Funktionen und Einsatzbereiche

Moderne Buchhaltungsprogramme bieten eine Bandbreite an Funktionen, die auf verschiedene Unternehmensgrößen und Rechtsformen zugeschnitten sind.

Wichtige Grundfunktionen

Spezielle Einsatzfälle

Rechtliche Anforderungen und Compliance

Ein Buchhaltungsprogramm muss die Vorgaben der deutschen Gesetzgebung erfüllen. Relevant sind insbesondere die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form), das Umsatzsteuergesetz (UStG), das Einkommensteuergesetz (EStG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO).

Wichtig sind:

Auswahlkriterien und Praxis-Tipps

Bei der Auswahl eines Buchhaltungsprogramms sollten Sie praktische Kriterien priorisieren, die Ihren Arbeitsablauf vereinfachen.

Leitfragen vor der Entscheidung

Praxisnahe Tipps

Praktische Beispiele aus der Buchhaltungspraxis

Konkrete Anwendungsfälle zeigen, wie ein Buchhaltungsprogramm den Alltag erleichtert:

Funktion Freiberufler/Einzelunternehmer Kapitalgesellschaft (GmbH)
Belegerfassung Ja Ja
EÜR / Bilanz EÜR Bilanz & GuV
DATEV-Export Optional Erforderlich
Anlagenbuchhaltung Meist optional Wichtig

Fazit: Ein geeignetes Buchhaltungsprogramm spart Zeit, reduziert Fehler und stellt die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sicher. Prüfen Sie Funktionen, Schnittstellen und GoBD-Konformität gezielt anhand Ihrer betrieblichen Anforderungen und stimmen Sie die Lösung mit Ihrem Steuerberater ab.

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Glossar-Fragen
Was muss ein Buchhaltungsprogramm mindestens können?

Ein Buchhaltungsprogramm sollte Belegverwaltung, Bankabgleich, Buchungsfunktion (EÜR oder doppelte Buchführung), Umsatzsteuer‑Voranmeldung/-erklärung via ELSTER sowie Exporte (z. B. DATEV) unterstützen und GoBD‑konforme Aufbewahrungsfunktionen bieten.

Ist jedes Buchhaltungsprogramm automatisch GoBD‑konform?

Nein, GoBD‑Konformität ist nicht automatisch gegeben; der Anbieter muss Funktionen zur Unveränderbarkeit, lückenlosen Protokollierung und vollständigen Dokumentation bereitstellen, und Sie sollten sich die GoBD‑Nachweise und eine Verfahrensdokumentation vorlegen lassen.

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Buchhaltungsprogramm?

Formal sind Sie auch als Kleinunternehmer zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung verpflichtet, aber für die einfache EÜR genügen manchmal einfache Programme oder Vorlagen; empfohlen ist eine Software, die ELSTER‑Schnittstellen und GoBD‑Konformität bietet, um Fehler und Mehraufwand zu vermeiden.

Cloud‑Lösung oder lokale Software — worauf sollte ich achten?

Cloud‑Lösungen bieten automatische Updates, Bankanbindungen und ortsunabhängigen Zugriff, Sie sollten jedoch auf DSGVO‑Konformität und Serverstandort (vorzugsweise Deutschland/EU) achten; lokale Lösungen geben mehr Datenkontrolle, verlangen aber eigenverantwortliche Backups und Wartung.

Wie lange müssen Buchhaltungsdaten im Programm aufbewahrt werden?

Bücher, Buchungsbelege und Jahresabschlüsse sind grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren (§147 AO), andere geschäftliche Unterlagen in der Regel 6 Jahre; auch Protokolle und Verfahrensdokumentationen sollten entsprechend verfügbar gehalten werden.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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