Offene Posten bezeichnet in der Buchhaltung einzelne Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus ausgestellten Rechnungen resultieren und noch nicht bezahlt bzw. ausgeglichen wurden. Jeder offene Posten bleibt in der Debitoren- bzw. Kreditorenbuchhaltung ersichtlich, bis eine Zahlung oder ein sonstiger Ausgleich (Skonto, Minderung, Storno) erfolgt.

Grundlagen und rechtlicher Bezug

Offene Posten entstehen durch Lieferungen und Leistungen auf Ziel und betreffen in der Bilanz die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Aktiva) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Passiva). Für die buchhalterische Behandlung gelten die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB und steuerliche Vorschriften, beispielsweise für Abschreibungen auf zweifelhafte Forderungen im Rahmen des Jahresabschlusses und die umsatzsteuerlichen Vorschriften nach dem UStG.

Typische Buchungssätze bei Rechnungstellung und Zahlungsausgleich:

Praktische Anwendung in der täglichen Buchhaltung

In der Praxis führt die konsequente Offene-Posten-Buchführung zu mehr Transparenz und erleichtert das Mahnwesen, die Liquiditätsplanung und das Feststellen von Zahlungszielen. Statt nur eines laufenden Kontos werden einzelne Rechnungen als separate Positionen geführt und beim Zahlungseingang explizit ausgeglichen.

Vorteile

Beispielrechnung mit Skonto

Lieferung: Nettobetrag 1.000 € + 19% USt = 1.190 € Rechnungsbetrag. Kunde nutzt 2% Skonto (auf Netto): Skonto 20 €, USt-Korrektur 3,80 €, zu zahlender Betrag 1.166,20 €.

Organisation, Kontrolle und Mahnwesen

Für Freiberufler und kleine Unternehmen ist ein strukturierter Offene-Posten-Prozess wichtig:

  1. Erstellung und Archivierung der Ausgangsrechnungen (mit Fälligkeitsdatum).
  2. Fortlaufende Pflege der Offene-Posten-Liste in der Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk).
  3. Regelmäßige Abstimmung mit Kontoauszügen: Zuordnung von Zahlungseingängen zu offenen Rechnungen.
  4. Mahnprozess: freundliche Zahlungserinnerung, Mahnung mit Fristsetzung, ggf. Einschaltung Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren.

Beim Mahnwesen ist die Kenntnis gesetzlicher Verzugszinsen (§288 BGB) und die Unterscheidung zwischen Verbraucher- und Unternehmergeschäften wichtig. Verzugszinsen können Sie als Unternehmer geltend machen; die Forderung ist dann als offener Posten mit Zinsforderung zu erfassen.

Bilanzierung, Risiko und Jahresabschluss

Offene Posten haben direkte Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Forderungen sind auf Werthaltigkeit zu prüfen. Bei Zweifeln ist eine Einzelwertberichtigung oder eine pauschale Wertberichtigung vorzunehmen. Uneinbringliche Forderungen sind als Forderungsausfall abzuschreiben.

Wichtige Punkte

Praxis-Tipps und Checkliste

Nutzen Sie die folgenden praxisnahen Empfehlungen, um Ihre Offene-Posten-Verwaltung effizient zu gestalten:

Eine saubere Offene-Posten-Buchführung ist für die Liquiditätssteuerung und die rechtssichere Dokumentation in Deutschland unverzichtbar. Sie unterstützt zudem bei Kundenkommunikation, Forderungsmanagement und der Vorbereitung des Jahresabschlusses.

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Glossar-Fragen
Was versteht man unter "Offenen Posten" in der Buchführung?

Offene Posten sind alle noch nicht ausgeglichenen Forderungen und Verbindlichkeiten (Debitoren/Kreditoren), die im OPOS‑Verfahren geführt werden, bis Zahlungseingang bzw. -ausgang erfolgt.

Wie gleichen Sie einen Offenen Posten in der Praxis ab?

Ein Offener Posten wird durch die Gegenbuchung des Zahlungseingangs bzw. -ausgangs gegen das Debitoren-/Kreditorenkonto ausgeglichen; Teilzahlungen reduzieren den Posten anteilig und führen zu entsprechenden Buchungssätzen.

Wie verfahren Sie bei Teilzahlungen und Skonto?

Bei Teilzahlungen buchen Sie den eingegangenen Betrag gegen den Offenen Posten, bei Skonto erfassen Sie den Skontoaufwand bzw. -ertrag und korrigieren gegebenenfalls die Umsatzsteuer in der USt‑Voranmeldung oder Jahreserklärung.

Wie lange müssen Unterlagen zu Offenen Posten aufbewahrt werden und wann verjähren Forderungen?

Buchungsbelege und Unterlagen zu Offenen Posten sind nach AO grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren; zivilrechtliche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§195 BGB), beginnend zum Jahresende des Entstehungsjahres.

Was ist bei uneinbringlichen Offenen Posten zu tun?

Uneinbringliche Forderungen sollten buchhalterisch abgeschrieben und als Forderungsausfall erfasst werden; dabei sind mögliche umsatzsteuerliche Folgen zu prüfen und gegebenenfalls steuerlich zu berücksichtigen.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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