Ein Rechnungsprogramm ist eine Softwarelösung, mit der Unternehmen und Freiberufler elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und rechtssicher archivieren können. Es unterstützt die komplette Rechnungsabwicklung von der Rechnungserstellung über den Versand bis zur Verbuchung und dem Mahnwesen und berücksichtigt dabei gesetzliche Vorgaben wie das UStG, die GoBD und Aufbewahrungsfristen.

Was ein Rechnungsprogramm leistet

Moderne Rechnungsprogramme automatisieren wiederkehrende Aufgaben der Buchhaltung und reduzieren manuelle Fehler. Typische Funktionen sind:

Für Freiberufler und Kleinunternehmer sind besonders die einfache Bedienung, Vorlagen für Angebote und Rechnungen sowie die Möglichkeit zur Kennzeichnung nach der Kleinunternehmerregelung hilfreich.

Rechtliche Anforderungen und GoBD-Konformität

Ein Rechnungsprogramm muss den Anforderungen des deutschen Steuer- und Handelsrechts entsprechen. Wichtige Aspekte sind:

Pflichtangaben auf Rechnungen

GoBD, Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit

Die GoBD verlangen eine unveränderbare und nachvollziehbare Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen und Buchungsbelegen. Ein geeignetes Rechnungsprogramm sollte:

Elektronische Rechnungen

Für die Abrechnung mit Behörden und bestimmten Geschäftspartnern sind strukturierte Formate wie XRechnung verpflichtend. Rechnungsprogramme sollten daher den Export in gängige E-Rechnungsformate sowie die Validierung gegen die jeweiligen Profile ermöglichen.

Praktische Funktionen und Integration in die Buchhaltung

Wichtige Funktionen für den täglichen Einsatz in kleinen Betrieben sind:

Eine gute Integration reduziert doppelte Eingaben und erleichtert die Erstellung von Monatsabschlüssen und USt-Voranmeldungen.

Auswahlkriterien und Praxisbeispiele

Beim Vergleich von Rechnungsprogrammen sollten Sie folgende Kriterien prüfen:

Praxisbeispiele

Freiberufler: Ein freiberuflicher Grafikdesigner nutzt ein Rechnungsprogramm, um Angebote in Rechnungen umzuwandeln, Zeiten als Leistungsposten zu dokumentieren und Zahlungen automatisch zu verbuchen. Durch die Kennzeichnung als Kleinunternehmer entfällt die Ausweisung der Umsatzsteuer.

Kleinunternehmen/GmbH: Ein Kleinbetrieb mit mehreren Lieferanten setzt das Programm zur Verwaltung von Eingangsrechnungen, automatischem Bankabgleich und DATEV-Export ein. Bei Rechnungsstellung an Behörden wird das Format XRechnung verwendet.

Fazit: Ein Rechnungsprogramm ist für Freelancer und kleine Unternehmen ein zentrales Werkzeug, um Zeit zu sparen, Rechtskonformität sicherzustellen und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater zu erleichtern. Die Wahl des richtigen Programms sollte auf Funktionsumfang, Integration und gesetzlicher Konformität basieren.

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Glossar-Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung aus einem Rechnungsprogramm enthalten?

Eine Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten, dazu gehören u. a. der vollständige Name und die Anschrift von Rechnungsaussteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungszeitpunkt, Menge/Art der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Rechnungsprogramm sollte diese Felder automatisch bereitstellen und Kleinunternehmerregelungen korrekt abbilden.

Muss mein Rechnungsprogramm GoBD‑konform sein?

Ja, für steuerlich relevante Rechnungen muss das Programm GoBD‑konform arbeiten; das bedeutet insbesondere Unveränderbarkeit der Belege, nachvollziehbare Protokollierung und revisionssichere Speicherung. Achten Sie auf entsprechende Zertifikate oder Nachweise des Anbieters und auf regelmäßige Datensicherungen.

Kann ich Rechnungen elektronisch ohne qualifizierte elektronische Signatur versenden?

Ja, elektronische Rechnungen sind auch ohne qualifizierte elektronische Signatur zulässig, sofern die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind und der Empfänger dem Empfang in dieser Form zustimmt. Praktische Lösungen sind strukturierte Formate wie ZUGFeRD/Factur‑X oder sichere Übertragungswege (z. B. EDI).

Wie lange müssen Rechnungen aus dem Rechnungsprogramm aufbewahrt werden?

Rechnungen gelten als Buchungsbelege und sind gemäß §147 AO und den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB in der Regel 10 Jahre aufzubewahren; bestimmte sonstige Geschäftsunterlagen können eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren haben. Stellen Sie sicher, dass das Programm die revisionssichere Archivierung für die gesetzliche Frist unterstützt.

Kann ich Daten aus dem Rechnungsprogramm an meinen Steuerberater übergeben?

Ja, gängige Rechnungsprogramme bieten Exporte (z. B. DATEV‑ oder CSV/CSV‑XML‑Schnittstellen) oder direkte Schnittstellen zum Steuerberater, sodass Buchungsbelege und Kontoumsätze übergeben werden können. Klären Sie das gewünschte Exportformat und die GoBD‑Konformität der übermittelten Daten vorher mit Ihrem Steuerberater.

Verlauf
Erscheinungsdatum:
14.11.2025
Änderungsdatum:
15.11.2025
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